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Kostenloses Dokument: Handbuch zur Unternehmensgründung

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Dieser umfangreiche Ratgeber der IHK Heilbronn-Franken informiert über alle Aspekte der erfolgreichen Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Hierzu gehören unter anderem die fachliche und kaufmännische Qualifikation, die Markt- und Standortplanung, öffentliche Finanzierungshilfen, die Kapitalbedarfsplanung, die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, gewerberechtliche Fragen, die Wahl der Rechtsform sowie Steuern und Versicherungen. (PDF, 84 Seiten, 1335 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung' (Teil 31):

werden. Die Möglichkeiten zur Mitarbeitersuche sind vielfältig. Geeignete Maßnahmen
zur Akquisition sind:
■ Vermittlungsauftrag an die Agentur für Arbeit oder private Arbeitsvermittler
■ Stellenanzeige in Tageszeitungen oder Fachzeitschriften
■ Auswerten der Stellengesuche in der Presse
Je qualifi zierter Ihr Mitarbeiter sein muss, um so umfangreicher sollten die Ihnen
vorgelegten Unterlagen sein. Hierzu gehören ein tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem
Werdegang, Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, eine Gehaltsvorstellung
und der früheste Einstellungstermin.
Anhand des berufl ichen Werdeganges bzw. der Zeugnisse lässt sich nicht immer
feststellen, ob die geforderte Qualifi kation beim Bewerber auch tatsächlich vorhanden
ist. Auf ein Vorstellungsgespräch sollten Sie deshalb niemals verzichten. Es beinhaltet
meist Fragen zum Lebenslauf, zu den bisherigen berufl ichen Tätigkeiten, zu Weiterbildungen
und zu speziellen Kenntnissen.
Bereits vor der Stellenausschreibung sollten Sie sich Gedanken darüber machen,
welche Aufgaben dem zukünftigen Arbeitnehmer übertragen werden sollen und
welche fachliche und persönliche Qualifi kation hierfür erforderlich ist.
68 Mitarbeiter
Nach dem Gespräch sollten Sie beurteilen können:
■ Reicht die Vorbildung des Bewerbers für die geplante Tätigkeit aus?
■ Sind die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden?
■ Wie oft wurde der Arbeitsplatz gewechselt?
■ Passen die äußeren Erscheinungs- und Umgangsformen zu
Ihrem Unternehmen?
■ Wie ist die Ausdrucksweise und Kontaktfähigkeit?
■ War der Bewerber ruhig und überzeugend oder nervös?
Arbeitsvertrag
Wenn es zur Einstellung eines Mitarbeiters kommt, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag
abzuschließen. Dieser sollte folgende Angaben enthalten:
■ Arbeitgeber mit Name und Anschrift
■ Arbeitnehmer mit Name und Anschrift
■ Beginn des Arbeitsverhältnisses
■ Bei einer Befristung: Voraussichtliches Ende des Arbeitsverhältnisses
■ Arbeitsort
■ Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit
■ Höhe des vereinbarten Arbeitsentgelts einschl. Zulagen usw.
■ vereinbarte Arbeitszeit
■ Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
■ Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags
■ Anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Probezeit und befristete Arbeitsverhältnisse
In der Praxis wird bei Dauerarbeitsverhältnissen eine Probezeit vorgeschaltet. Damit
haben Sie die Möglichkeit, die fachliche und persönliche Eignung des Arbeitnehmers
zu überprüfen. Grundsätzlich gilt, dass eine Probezeit, die in der Regel sechs Monate
nicht überschreiten darf, im Arbeitsvertrag vereinbart sein muss. Innerhalb der Probezeit
gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Durch befristete Arbeitsverhältnisse schaffen Sie die Möglichkeit, Arbeitnehmer nur
für einen bestimmten Zeitraum zu beschäftigen, ohne dass dann eine Kündigung
ausgesprochen werden muss. Das befristete Arbeitsverhältnis endet automatisch nach
Ablauf des Zeitraums, für den es eingegangen wurde.
Mitarbeiter 69
Existenzgründer können in den ersten vier Jahren nach Unternehmensgründung
befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund bis zur Dauer von vier
Jahren abschließen.
Geringfügig Beschäftigte
Wenn Sie nur wenige Stunden pro Woche einen zusätzlichen Arbeitnehmer benötigen,
bietet es sich an, einen geringfügig Beschäftigten einzustellen. Die Einkommensgrenze
bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen sind 400 Euro monatlich. Jeder
Erwerbstätige kann zusätzlich zu seiner Hauptbeschäftigung bis zu 400 Euro als
geringfügig Beschäftigter hinzuverdienen; dieser Verdienst wird nicht zu der Hauptbeschäftigung
dazugerechnet und bleibt damit steuer- und sozialabgabenfrei. Die
Beschäftigung darf allerdings nicht bei demselben Arbeitgeber ausgeübt werden wie
der Hauptberuf.
Innerhalb der Einkommensgrenze von 400 Euro sind die Beschäftigten von Steuern
und Sozialabgaben befreit. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe in Höhe von
30,1 % des Arbeitsentgelts des geringfügig Beschäftigten. Diese teilt sich wie folgt
auf: 15 % Rentenversicherung für den Arbeitnehmer, 13 % Krankenversicherung, 2 %
Pauschalsteuer sowie 0,1 % Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen
bei Krankheit und Mutterschaft. Die Pauschalangaben sind an die Minijobzentrale zu

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36

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