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Kostenloses Dokument: Handbuch zur Unternehmensgründung

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Dieser umfangreiche Ratgeber der IHK Heilbronn-Franken informiert über alle Aspekte der erfolgreichen Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Hierzu gehören unter anderem die fachliche und kaufmännische Qualifikation, die Markt- und Standortplanung, öffentliche Finanzierungshilfen, die Kapitalbedarfsplanung, die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, gewerberechtliche Fragen, die Wahl der Rechtsform sowie Steuern und Versicherungen. (PDF, 84 Seiten, 1335 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung' (Teil 16):

Gründung
ERP-Kapital für Gründung wird von der KfW Mittelstandsbank gewährt. Voraussetzung
ist ein Eigenmitteleinsatz von in der Regel 15 % des Kapitalbedarfs; diese Eigenmittel
können mit dem ERP-Kapital für Gründung bis auf 40 % des Finanzierungsbedarfs
aufgestockt werden. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 500.000 Euro. Der
Kreditnehmer haftet persönlich für den Kredit, muss aber keine Sicherheiten stellen.
Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren, die Tilgung beginnt erst nach sieben
Jahren. Der Zinssatz wird in den ersten vier Jahren verbilligt. ERP-Kapital für Gründung
kann mit dem GuW-Programm kombiniert werden.
Startgeld der KfW Mittelstandsbank
Mit dem Startgeld der KfW Mittelstandsbank können Vorhaben mit einem Investitionsbedarf
von maximal 50.000 Euro gefördert werden. Das Startgeld fi nanziert bis
zu 100 % des Kapitalbedarfs. Dabei wird eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 %
gewährt.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bzw. der L-Bank
Bei der Gewährung von öffentlichen Förderprogrammen oder von Hausbankkrediten
müssen in der Regel Sicherheiten gestellt werden. Stehen hierzu keine ausreichenden
Vermögenswerte zur Verfügung, kann bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
eine Bürgschaft beantragt werden. Diese kann gewährt werden zur Absicherung von:
■ Förderdarlehen und Hausbankkrediten
■ neu eingeräumten Kontokorrent- oder Avalrahmen, Aufstockung von
bereits eingeräumten Kreditlinien
■ Krediten zur Auftragsvorfi nanzierung
Das Vorhaben muss wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sein. Die Bürgschaftsbank
kann Bürgschaften bis zu 80 % des Kreditbetrages, höchstens 1 Million Euro, übernehmen.
Bei Bewilligung der Bürgschaft wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von
1,0 % aus der genehmigten Bürgschaft fällig. Während der Dauer der Bürgschaft ist
eine jährliche Bürgschaftsprovision von in der Regel 0,8 % aus dem jeweils verbleibenden
Kreditbetrag zu entrichten. Die Beantragung einer Bürgschaft erfolgt über die
kreditgewährende Hausbank.
Öffentliche Finanzierungshilfen 37
Bei größeren Finanzierungsbeträgen können Bürgschaften der L-Bank beantragt
werden. Die L-Bank kann Bürgschaften in der Größenordung von 1 Million Euro bis
zu 5 Millionen Euro übernehmen.
Kapitalbeteiligungen
Sie können Ihre Eigenkapitalbasis durch eine Kapitalbeteiligung erweitern. Die MBG
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg kann zur Mitfi nanzierung
einer Unternehmensgründung bzw. Betriebsübernahme eine stille Beteiligung
gewähren. Die Führung des Unternehmens bleibt dabei in Ihrer Hand.
Eigenkapital gibt es auch bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften. An wachstumsstarken,
innovativen Unternehmen sind private Venture-Capital-Gesellschaften
interessiert. Die Kapitalgeber bringen häufi g auch Know-how und hilfreiche Kontakte
ein. Informationen zu privatem Beteiligungskapital gibt es u. a. beim Bundesverband
Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (www.bvk-ev.de).
Beratungsförderung
Ihr Gründungsvorhaben kann Sie vor viele Probleme stellen, die Sie ohne fremde
Hilfe nicht lösen können. Nutzen Sie daher die Erfahrungen von Experten. Fördermaßnahmen
des Landes und der baden-württembergischen IHKs bieten für alle Phasen
der Unternehmensgründung bzw. zur Existenzsicherung verbilligte Kurz- und
Intensivberatungen durch qualifi zierte Unternehmensberater.
Gründungszuschuss für Arbeitslose
Sofern Sie arbeitslos sind, können Sie bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
einen Gründungszuschuss bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Voraussetzung
ist, dass Sie mindestens einen Tag lang arbeitslos gemeldet sind, und dass
Sie noch einen Anspruch von mindestens 90 Tagen auf Arbeitslosengeld I haben. In
den ersten 9 Monaten ab dem Zeitpunkt der Gründung wird ein monatlicher Zuschuss
– der nicht zurückgezahlt werden muss – in Höhe des zuletzt bezogenen bzw. zu
beanspruchenden Arbeitslosengeld (ALG I) zuzüglich pauschal 300 Euro gewährt.
Nach Ablauf dieser 9 Monate kann nach erneuter Prüfung durch die Agentur für Arbeit
für weitere 6 Monate ein Zuschuss in Höhe von monatlich 300 Euro gewährt werden.
38 Öffentliche Finanzierung
Für die Gewährung des Gründungszuschusses ist die Vorlage einer Stellungnahme
zur Tragfähigkeit der Existenzgründung erforderlich; fachkundige Stellen sind z. B.
die Industrie-

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36

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