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Kostenloses Dokument: Handbuch zur Unternehmensgründung

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Dieser umfangreiche Ratgeber der IHK Heilbronn-Franken informiert über alle Aspekte der erfolgreichen Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Hierzu gehören unter anderem die fachliche und kaufmännische Qualifikation, die Markt- und Standortplanung, öffentliche Finanzierungshilfen, die Kapitalbedarfsplanung, die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, gewerberechtliche Fragen, die Wahl der Rechtsform sowie Steuern und Versicherungen. (PDF, 84 Seiten, 1335 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung' (Teil 24):

notariellen Form bedarf, geringer als bei der GmbH.
Auch bei der Namenswahl besteht ein größerer Gestaltungsspielraum im Vergleich
zur deutschen GmbH; allerdings muss eine nur in Deutschland operierende Limited
hier eine Zweigniederlassung ins Handelsregister eintragen lassen, welche wiederum
bei der Namenswahl dem strengeren deutschen Recht unterliegt.
Die Nachteile: Das Vertrauen potenzieller deutscher Geschäftspartner und auch von
Kreditinstituten in eine Limited ist mitunter erheblich geringer als in eine Rechtsform
deutschen Rechts. Darüber hinaus bestehen auch bei einer Limited gesellschaftsrechtliche
Pfl ichten: Jede Limited benötigt einen so genannten "Company Secretary", der
als Verantwortlicher für formelle Aufgaben fundierte Kenntnisse im englischen Recht
besitzen sollte. Ferner ist vorgeschrieben, dass wichtige Dokumente sowie Buchhaltungsunterlagen
in Großbritannien im so genannten "registered offi ce" aufzubewahren
sind. Auch der Jahresabschluss muss den englischen Behörden vorgelegt werden.
Rechtsformen 53
Soll dann eine deutsche Zweigniederlassung gegründet werden, müssen alle Gesellschaftsdokumente
in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Generell gilt, dass auch die Limited in Deutschland steuerpfl ichtig ist; des Weiteren
sind die deutschen gewerberechtlichen Bestimmungen (z.B. Meisterpfl icht im Handwerk)
zu beachten.
Betriebsaufspaltung
Kennzeichen der Betriebsaufspaltung ist die Teilung des betrieblichen Vermögens und
Übertragung auf zwei rechtlich selbständige Unternehmen: Das Besitzunternehmen
und das Betriebsunternehmen (meist GmbH). Das Besitzunternehmen verwaltet das
wesentliche Anlagevermögen (Betriebsimmobilie oder wertvolle Maschinen) und
verpachtet dieses an die Betriebsgesellschaft. Gerät nun die Betriebsgesellschaft in
Insolvenz, haftet nicht das Gesamtvermögen, sondern nur das der GmbH. Dadurch ist
bei Schadensfällen nicht das Gesamtvermögen gefährdet. Allerdings verlangen Kreditgeber
bei einer Darlehensgewährung in der Regel eine Mithaftung des Besitzunternehmens.
Tipp: Lassen Sie sich von der IHK zur Wahl der Rechtsform bzw. des Firmennamens
beraten. Stimmen Sie die Firmierung möglichst frühzeitig mit der
IHK ab. Sie haben dann eine größere Gewähr, dass das von Ihnen betriebene
Unternehmen mit der gewünschten Bezeichnung in das Handelsregister eingetragen
werden kann und nicht wegen einer möglichen Irreführung der
Firmenbezeichnung zurückgewiesen wird. Die IHK klärt auch, ob es den
gewählten oder einen ähnlichen Firmennamen am Betriebssitz bereits gibt.
54 Steuern und Abgaben
13. Steuern und Abgaben
Sobald das Finanzamt die Durchschrift der Gewerbeanmeldung erhält, wird Ihnen ein
Betriebseröffnungsbogen zugesandt. In diesem Betriebseröffnungsbogen müssen Sie
Angaben zur Person und zu Ihrem Betrieb machen. So wird u. a. nach dem zu erwartenden
Umsatz und dem voraussichtlichen Gewinn Ihres Unternehmens gefragt.
Ebenso fragt das Finanzamt nach Ihren weiteren Einkünften und denen Ihres Ehegatten.
Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu und legt anhand Ihrer Angaben fest,
welche Steuererklärungen Sie in Zukunft abgeben müssen, und ob Sie Vorauszahlungen
auf Einkommen-, Kirchen-, Gewerbesteuer oder den Solidaritätszuschlag entrichten
müssen. Das Finanzamt wird Ihnen darüber hinaus aufgrund Ihrer Angaben im
Betriebseröffnungsbogen unter Umständen Vordrucke zur Umsatzsteuervoranmeldung
zuschicken. Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, erhalten Sie auch Vordrucke zur
Lohnsteuer-Anmeldung.
Die für Existenzgründer wichtigsten Steuern
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Die von einem Unternehmen im Inland ausgeführten Lieferungen (zum Beispiel Warenverkäufe)
oder sonstige Leistungen (zum Beispiel Transportleistungen) unterliegen
der Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt). Seit 1. Januar 2007 beträgt der
Steuersatz 19 Prozent des Netto-Umsatzes bzw. 7 Prozent für bestimmte Produktgruppen
(zum Beispiel Lebensmittel, Bücher, Zeitungen). Die innerhalb des Voranmeldungszeitraumes
ausgeführten Umsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer sind
in der Umsatzsteuervoranmeldung zu erklären. Von der sich danach ergebenden
Umsatzsteuerschuld kann der Unternehmer die ihm von seinen Vorlieferanten für
Lieferungen und Leistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
Die Differenz hat er als Umsatzsteuervorauszahlung an das Finanzamt zu entrichten.


Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36

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