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Kostenloses Dokument: Handbuch zur Unternehmensgründung

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Dieser umfangreiche Ratgeber der IHK Heilbronn-Franken informiert über alle Aspekte der erfolgreichen Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Hierzu gehören unter anderem die fachliche und kaufmännische Qualifikation, die Markt- und Standortplanung, öffentliche Finanzierungshilfen, die Kapitalbedarfsplanung, die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, gewerberechtliche Fragen, die Wahl der Rechtsform sowie Steuern und Versicherungen. (PDF, 84 Seiten, 1335 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung' (Teil 28):

unterschiedlich sind, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen und
auch Tarife mit Eigenbeteiligung in Betracht ziehen.
Gewerbliche Nebentätigkeiten der Arbeitnehmer wirken sich in der Regel auf die
gesetzliche Krankenversicherung nicht aus. Obwohl die Voraussetzungen stark einzelfallabhängig
sind, gilt allgemein, dass der Umfang der selbständigen Tätigkeit
ausschlaggebend ist.
Bezüglich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung kommt es im Rahmen
der Gesundheitsreform zum 1. April 2007 zu gesetzlichen Änderungen (weitere Informationen
gibt es unter www.bmg.bund.de).
■ Pfl egeversicherung
Die Pfl egeversicherung kommt für die materiellen Folgen der Pfl egebedürftigkeit auf:
im Alter, nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall. Grundsätzlich sind alle
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspfl ichtig. Auch freiwillig
versicherte Mitglieder unterliegen der Versicherungspfl icht. Für sie besteht
jedoch die Möglichkeit, einen Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten zu stellen,
wenn der Nachweis einer entsprechenden privaten Versicherung erbracht wird.
In der gesetzlichen Pfl egeversicherung sind Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert.
Die private Pfl egeversicherung erhebt dagegen für den Ehegatten einen zusätzlichen
Beitrag.
62 Versicherungen
■ Rentenversicherung
Neben der privaten Altersvorsorge über Lebensversicherungen etc. hat der Gewerbetreibende
im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung die Wahl zwischen zwei
Möglichkeiten:
– Der freiwillige Beitritt zur gesetzlichen Rentenversicherung und die Fortsetzung
der bestehenden Mitgliedschaft durch Zahlung freiwilliger Beiträge; selbst wer
schon anderweitig vorsorgt, z. B. durch eine Lebensversicherung, kann in der
gesetzlichen Rentenversicherung Aufnahme fi nden und sich damit zusätzlich
fi nanziell absichern.
– Selbständige können aber auch auf Antrag in die Versicherungspfl icht eintreten.
Die freiwillige Versicherung
Versicherungsfreie Personen können sich nur dann freiwillig versichern, wenn sie
bereits eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren zurückgelegt haben.
Hierzu zählen sämtliche Beitragszeiten (auch Kindererziehungszeiten), Ersatzzeiten
und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich. Sonderregelungen gelten für solche
Personen, die zwar nicht die Mindestversicherungszeit nachweisen können, früher
aber bereits freiwillig Beiträge gezahlt haben. Keine Mindestversicherungszeit benötigen
Personen, die wegen Geringfügigkeit ihrer Tätigkeit oder während der Dauer
ihres Studiums versicherungsfrei waren.
Der freiwillig Versicherte kann die Anzahl und die Höhe der Beiträge selbst bestimmen.
Die kleinste Einheit ist der Monatsbeitrag. Man kann somit pro Kalenderjahr zwischen
einem bis zwölf Beiträge erbringen. Die Höhe eines jeden Monatsbeitrages kann
zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag liegen. Die aktuellen Mindestbzw.
Höchstbeiträge können Sie bei der IHK bzw. bei der Deutschen Rentenversicherung
(www.deutsche-rentenversicherung.de) erfragen.
Wichtig ist: An die gewählte Beitragshöhe ist der freiwillig Versicherte nicht
gebunden. Für die Zukunft kann er jederzeit die Höhe der Beiträge wieder
ändern, die Zahlung einstellen, auch später wieder damit beginnen. Ein bereits
gezahlter Beitrag kann nachträglich aber nicht mehr geändert werden. Zu
beachten ist, dass die Höhe der späteren Rente abhängig ist von den geleisteten
Einzahlungen. Der freiwillig Versicherte hat seine Beiträge direkt an die
Deutsche Rentenversicherung zu zahlen.
Versicherungen 63
Die Versicherungspfl icht auf Antrag
Ergänzend zur Versicherungspfl icht kraft Gesetzes (bspw. bei Künstlern, Publizisten,
Pfl egepersonen, Lehrern, Erziehern und Handwerkern) und zur freiwilligen Versicherung
räumt der Gesetzgeber Selbständigen die Möglichkeit ein, auf Antrag versicherungspfl
ichtig zu werden. Der Selbständige muss die Versicherungspfl icht bei der
Deutschen Rentenversicherung beantragen, und zwar innerhalb von fünf Jahren nach
Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
Anders als bei der freiwilligen Versicherung muss der Selbständige bei der "Versicherungspfl
icht auf Antrag" Beiträge zahlen, solange die Versicherungspfl icht dauert.
Diese endet erst mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen wegfallen. Sie besteht also für
die gesamte Dauer der selbständigen Tätigkeit. Ein vorheriger

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36

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