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Kostenloses Dokument: Handbuch zur Unternehmensgründung

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Dieser umfangreiche Ratgeber der IHK Heilbronn-Franken informiert über alle Aspekte der erfolgreichen Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Hierzu gehören unter anderem die fachliche und kaufmännische Qualifikation, die Markt- und Standortplanung, öffentliche Finanzierungshilfen, die Kapitalbedarfsplanung, die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, gewerberechtliche Fragen, die Wahl der Rechtsform sowie Steuern und Versicherungen. (PDF, 84 Seiten, 1335 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung' (Teil 23):

haften. Die Komplementäre sind nach dem Gesetz die geschäftsführenden Gesellschafter.
Die Firmenbezeichnung kann aus einer Personen-, Sach- oder Phantasiebezeichnung
bzw. einer Mischfi rma bestehen. Als Rechtsformzusatz muss "Kommanditgesellschaft"
bzw. "KG" geführt werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann auch eine
GmbH sein. Allerdings muss dann der Rechtsformzusatz "GmbH & Co. KG" lauten.
Rechtsformen 51
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine juristische Person, die mit der Eintragung in das Handelsregister
entsteht. Die GmbH hat den Vorteil, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
beschränkt ist, die Gesellschafter also nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft
haften. Dies gilt allerdings nur, wenn die Einlage voll erbracht wurde. Ist dies nicht
der Fall, haften die Gesellschafter für den Restbetrag auch mit ihrem Privatvermögen.
Der Vorteil der Haftungsbeschränkung sollte allerdings nicht überbewertet werden,
da etwaige Bankkredite in der Regel nur gegen zusätzliche Sicherheiten (Hypotheken,
persönliche Bürgschaft der Gesellschafter) gewährt werden.
Eine GmbH kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Die GmbH
muss durch einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag durch die Gesellschafter
errichtet und durch den Geschäftsführer, der von den Gesellschaftern bestellt wird,
zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden. Voraussetzung ist ein Stammkapital
von mindestens 25.000 Euro; hiervon müssen bei Gründung der Gesellschaft
ein Viertel, mindestens aber 12.500 Euro, auf ein Gesellschaftskonto eingezahlt werden.
Anstelle von Geld können auch Sachwerte eingebracht werden. Sie müssen dann
– notfalls durch einen Sachverständigen – bewertet werden, um festzustellen, ob der
angenommene Wert auch realistisch ist.
Die GmbH muss einen Geschäftsführer haben, der von der Gesellschafterversammlung
bestimmt wird und die Gesellschaft nach außen vertritt. Nur durch seine Handlungen
wird die Gesellschaft berechtigt und verpfl ichtet. Die Firmenbezeichnung kann in
einer Personen-, Sach- oder Phantasiebezeichnung oder einer Mischfi rma bestehen.
Der Firma muss der Rechtsformzusatz "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder
die Abkürzung "GmbH" angefügt werden. Auf den Geschäftsbriefen sind die Firmierung,
die Rechtsform, der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht, die Handelsregisternummer
sowie die Familiennamen der Geschäftsführer mit mindestens einem
ausgeschriebenen Vornamen anzugeben.
GmbH & Co. KG
Eine besondere Rechtsform ist die GmbH & Co. KG. Sie ist eine Kommanditgesellschaft,
bei der die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH ist. Zwar haftet die GmbH
dann als Komplementärin der GmbH & Co. KG mit ihrem ganzen Vermögen, aber der
Zugriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter wird vermieden.
52 Rechtsformen
Bei der GmbH & Co. KG müssen auf Geschäftsbriefen die Firmierung, die Rechtsform,
der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben
werden. Außerdem sind die für die GmbH notwendigen Angaben zu machen.
Kleine Aktiengesellschaft (Kleine AG)
Die kleine AG muss mit einem Grundkapital von mindestens 50.000 Euro gegründet
werden. Das Aktienkapital kann in Geld aufgebracht werden, in Sachwerten oder in
einer entsprechenden Kombination. Die AG ist eine juristische Person. Ihr Grundkapital
ist in Aktien zerlegt. Neben der Versammlung der Aktionäre hat die AG als
Organe den Vorstand als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan und den Aufsichtsrat
als Überwachungsgremium. Für die Verbindlichkeiten der AG haftet den
Gläubigern gegenüber nur das Gesellschaftsvermögen. Die Firmenbezeichnung (Personen-,
Sach-, Phantasiebezeichnung bzw. Mischform) muss den Rechtsformzusatz
"Aktiengesellschaft" oder die Abkürzung "AG" enthalten. Die AG ist für kleine Unternehmen
weniger geeignet, da sie eine hohe Formenstrenge aufweist und mit erheblichen
Gründungskosten verbunden ist.
Limited
Mit der Limited sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung englischen Rechts
gemeint. Wie bei allen Rechtsformen gibt es auch hier Vor- und Nachteile, die man
abwägen sollte. Die wesentlichen Vorteile sind: Die Limited kann bereits mit einer
Einlage von einem englischen Pfund gegründet werden. Außerdem sind die Kosten
für die Eintragung, die keiner

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36

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