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Kostenloses Dokument: Handbuch zur Unternehmensgründung

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Dieser umfangreiche Ratgeber der IHK Heilbronn-Franken informiert über alle Aspekte der erfolgreichen Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Hierzu gehören unter anderem die fachliche und kaufmännische Qualifikation, die Markt- und Standortplanung, öffentliche Finanzierungshilfen, die Kapitalbedarfsplanung, die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, gewerberechtliche Fragen, die Wahl der Rechtsform sowie Steuern und Versicherungen. (PDF, 84 Seiten, 1335 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung' (Teil 27):

Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfi nanzministerium.
de) abgerufen werden. Bei Unternehmen mit einem Umsatz unter 17.500 Euro
wird es seitens der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung
anstelle des amtlichen Vordrucks weiterhin eine formlose Gewinnermittlung beigefügt
wird.
Aufzeichnungs- und Buchführungspfl ichten 59
Aufbewahrungsfristen von Geschäftsbelegen
Sowohl das Handels- als auch das Steuerrecht schreiben Aufbewahrungsfristen für
Geschäftsbücher und Geschäftsbelege vor. In der Regel gelten folgende Aufbewahrungsfristen:
■ Handelsbücher, Inventare, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen
Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen: zehn Jahre.
■ Alle empfangenen oder abgesandten Handelsbriefe, Buchungsbelege und sonstige
Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (z. B. Kassenbelege,
Lohn- und Gehaltsabrechnung, Rechnungen, Spesenbelege): sechs Jahre.
60 Versicherungen
15. Versicherungen
Persönliche Versicherungen
Mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Sie rechtzeitig Vorsorge für
Ihren privaten und sozialen Schutz treffen.
■ Krankenversicherung
Selbständige sind der Gefahr ausgesetzt, zu einem Sozialfall zu werden, wenn für
persönliche Sicherheit nicht gesorgt wurde. So kann durch eine schwere Krankheit
oder einen Unfall die Selbständigkeit scheitern. Um nicht in derartigen Fällen unter
Umständen auf soziale Unterstützung angewiesen zu sein, sollte sich jeder Selbständige
freiwillig weiterversichern. Bei der Krankenkasse, in der Sie als Arbeitnehmer
Versicherungsschutz hatten, sollte innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden
aus der versicherungspfl ichtigen Beschäftigung ein Antrag auf Weiterversicherung
gestellt werden. Nach Ablauf der Drei-Monats-Frist ist es in der Regel nicht möglich,
bei einer gesetzlichen Krankenkasse wieder Mitglied zu werden. In der gesetzlichen
Krankenkasse können sich u. a. Personen freiwillig weiter versichern lassen, die als
Mitglieder aus der Versicherungspfl icht ausgeschieden und in den letzten fünf Jahren
vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden
ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert waren.
Von der gesetzlichen Krankenversicherung abgesehen haben Sie auch die Möglichkeit,
sich privat zu versichern. Aber auch die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung und eine zusätzliche private Versicherung, bspw. für
Krankenhaustagegeld, kann unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse
eine gute Alternative sein.
Existenzgründer haben nicht die Möglichkeit – auch wenn durch die selbständige
Tätigkeit vorerst kein Gewinn erzielt wird – während einer Übergangszeit in der gesetzlichen
Krankenkasse des Ehegatten familienversichert zu bleiben. Eine freiwillige
Weiterversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse ist im Falle einer Existenzgründung
grundsätzlich möglich. Existenzgründer werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung
einkommensabhängig berücksichtigt und zahlen unter Umständen
nur den Mindestbeitrag. Soweit der Selbständige bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert war und seine Familienangehörigen ebenfalls Versicherungsschutz
bekamen, bleiben die Familienmitglieder weiterhin auch ohne Beitragserhöhung
bei der freiwilligen Versicherung mitversichert.
Versicherungen 61
Freiwillig Versicherte haben in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel die
Wahl, sich mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld zu versichern. Ebenso ist eine
Versicherung möglich, die den Anspruch von Krankengeld erst ab einem bestimmten
Zeitraum auslöst. Entsprechend der vereinbarten Leistungen sind die Beitragssätze
gestaffelt. Auf jeden Fall sollten Sie die Beitragshöhe sowie das Leistungsangebot der
Krankenkassen unter Berücksichtigung der individuellen Familienverhältnisse vergleichen.
Bei der Entscheidung, in die private Krankenversicherung einzutreten, spielt die persönliche
Situation eine wichtige Rolle. Denn bei der privaten Krankenversicherung
sind u. a. Eintrittsalter, Gesundheitszustand und der gewünschte Versicherungsumfang
maßgebend. Eine kostenlose Mitversicherung der Familienangehörigen ist hier nicht
möglich. Jede Person wird individuell versichert. Der Monatsbeitrag richtet sich nach
dem Versicherungsumfang sowie dem Gesundheitszustand. Da jedoch Beiträge und
Leistungen sehr

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36

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