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Kostenloses Dokument: Handbuch zur Unternehmensgründung

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Dieser umfangreiche Ratgeber der IHK Heilbronn-Franken informiert über alle Aspekte der erfolgreichen Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Hierzu gehören unter anderem die fachliche und kaufmännische Qualifikation, die Markt- und Standortplanung, öffentliche Finanzierungshilfen, die Kapitalbedarfsplanung, die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, gewerberechtliche Fragen, die Wahl der Rechtsform sowie Steuern und Versicherungen. (PDF, 84 Seiten, 1335 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung' (Teil 17):

und Handelskammern. Voraussetzung zur Erarbeitung der Stellungnahme
ist die Vorlage eines überzeugenden Unternehmenskonzepts (Vergleiche Kapitel 3).
Einstiegsgeld für ALG II-Empfänger
Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) haben keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss.
Sie können aber – wenn Sie sich selbständig machen wollen – bei
der Agentur für Arbeit bzw. dem zugelassenen kommunalen Träger (Fallmanager) ein
Einstiegsgeld beantragen. Dieses kann in Form eines fl exiblen Zuschusses zum ALG
II gewährt werden. Die Vorlage einer fachlichen Stellungnahme ist für die Gewährung
von Einstiegsgeld nicht notwendig.
Einstellungszuschuss bei Neugründungen
Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen
haben und höchstens fünf Arbeitnehmer beschäftigen, können für die unbefristete
Beschäftigung eines zuvor arbeitslosen Arbeitnehmers auf einem neu geschaffenen
Arbeitsplatz einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. In der Regel
kommt der Einstellungszuschuss nur für solche Arbeitnehmer in Frage, die zuvor
mindestens drei Monate Leistungen der Agentur für Arbeit bezogen haben, die im
Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigt waren oder an Maßnahmen
zur berufl ichen Fortbildung oder Umschulung teilgenommen haben. Der Zuschuss
kann für höchstens zwölf Monate 50 % des tarifl ichen Arbeitsentgelts oder bei Fehlen
einer tarifl ichen Vereinbarung höchstens 50 % des ortsüblichen Arbeitsentgelts betragen.
Er kann für höchstens zwei Arbeitnehmer gleichzeitig gewährt werden. Die
Förderung ist bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.
Tipp: Bei der IHK gibt es ausführliche Informationen und fachkundige Beratung
zu den Finanzierungshilfen für Existenzgründer und junge Unternehmen.
Gewerbeanmeldung 39
10. Gewerbeanmeldung
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Grundsätzlich kann jeder eine gewerbliche
Tätigkeit aufnehmen, verändern oder beenden ohne Rücksicht auf Alter, Herkunft
oder Ausbildung. Nur für bestimmte Gewerbezweige ist eine staatliche Erlaubnis mit
oder ohne Sachkundenachweis vorgeschrieben (Vergleiche Kapitel 11. Gewerberecht).
Allerdings besteht nach § 14 der Gewerbeordnung die Verpfl ichtung zur Gewerbeanmeldung.
Die Gewerbeanzeige erfolgt am Sitz des Unternehmens bei der zuständigen
Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Gewerbeamt). Als Zeitpunkt gilt das Datum, an
dem Sie tatsächlich mit Ihrem Gewerbe beginnen, zum Beispiel Ihr Geschäft eröffnen
oder mit Akquisitionen in den Markt treten. Wirtschaftliche Vorbereitungshandlungen,
bspw. die Suche nach einem geeigneten Geschäftslokal oder Liefer- und Kundenverbindungen,
sind noch nicht anzeigepfl ichtig.
Ebenfalls gewerberechtlich anzuzeigen sind:
■ die Verlegung des Betriebs
■ die Erweiterung des Geschäftsgegenstandes
■ die Betriebsübernahme bzw. eine tätige Beteiligung
■ die Aufgabe des Betriebs
■ der Betrieb einer Zweigniederlassung
Über die Gewerbeanzeige werden u. a. informiert:
■ Finanzamt
■ Berufsgenossenschaft
■ Statistisches Landesamt
■ Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
Sollte das Finanzamt oder die Berufsgenossenschaft nach vier bis sechs Wochen nichts
von sich hören lassen, empfi ehlt es sich, mit diesen Institutionen selbst den Kontakt
aufzunehmen.
Zur Gewerbeanzeige sind ein Personalausweis und – sofern erforderlich – besondere
Erlaubnisurkunden (zum Beispiel Handwerkskarte oder Konzession) vorzulegen. Die
Gewerbeanmeldung ist gebührenpfl ichtig. Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie – sofern
Sie einen IHK-zugehörigen Gewerbebetrieb gründen – automatisch Mitglied bei
der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages
erhalten Sie bei Ihrer IHK weitere Auskünfte.
40 Gewerbeanmeldung
Ausländische Staatsangehörige
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.
Sie genießen Niederlassungsfreiheit und können ein Gewerbe ausüben. Alle
anderen Ausländer benötigen zur Ausübung eines Gewerbes eine gültige und unbeschränkte
Aufenthaltserlaubnis. Liegt diese nicht vor, kann ein besonderer Antrag auf
selbständige Gewerbeausübung bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Freie Berufe
Freie Berufe müssen beim Gewerbeamt nicht angemeldet werden. Allerdings muss die
Aufnahme der selbständigen Tätigkeit dem

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36

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