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Kostenloses Dokument: Handbuch zur Unternehmensgründung

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Dieser umfangreiche Ratgeber der IHK Heilbronn-Franken informiert über alle Aspekte der erfolgreichen Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Hierzu gehören unter anderem die fachliche und kaufmännische Qualifikation, die Markt- und Standortplanung, öffentliche Finanzierungshilfen, die Kapitalbedarfsplanung, die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, gewerberechtliche Fragen, die Wahl der Rechtsform sowie Steuern und Versicherungen. (PDF, 84 Seiten, 1335 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung' (Teil 26):

Eine ordentliche Buchführung informiert über die Ertragslage und die fi nanzielle
Situation eines Unternehmens. Zu Art und Umfang der Buchführung wird unterschieden
zwischen der kleinbetrieblichen Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
und der kaufmännischen Buchführung (Doppelte Buchführung).
Die kaufmännische Buchführung gilt für alle im Handelsregister eingetragenen Firmen
(Einzelfi rma, OHG, KG, GmbH) sowie – unabhängig von der Handelsregistereintragung
– für alle Steuerpfl ichtigen, bei denen der Jahresumsatz 500.000 Euro übersteigt oder
ein Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 30.000 Euro erzielt wird. In letztgenannten
Fällen entsteht die Buchführungspfl icht jedoch erst für die nach der Feststellung
durch das Finanzamt folgenden Veranlagungszeiträume. Gewerbetreibende,
die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können eine Einnahmen-Überschuss-
Rechnung (ohne Bilanz) erstellen.
Die Buchführung muss vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein und einem
außenstehenden Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick verschaffen.
Tipp: Bereits vor der Existenzgründung fallen Kosten in Zusammenhang mit
dem künftigen Unternehmen an. Gründungskosten sind bereits Betriebsausgaben
und können steuerlich geltend gemacht werden. Sammeln Sie deshalb
sämtliche Belege und achten Sie darauf, dass die Mehrwertsteuer gesondert
ausgewiesen wird, damit Sie diese als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten.
Kaufmännische Buchführung (Doppelte Buchführung)
Unter den vorgenannten Voraussetzungen ist eine kaufmännische Buchführung nach
den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung vorgeschrieben.
Die Ausgestaltung richtet sich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung,
das heißt, die Buchhaltung muss so beschaffen sein, dass sie einem Dritten
innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die
Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Buchführung bedeutet nicht nur eine
Pfl icht gegenüber dem Finanzamt, sondern ist auch ein Kontrollinstrument für den
wirtschaftlichen Erfolg und die fi nanzielle Lage des Unternehmens. Die kaufmännische
Buchführung erlaubt jederzeit einen Überblick bspw. über die Höhe der Verbindlich58
Aufzeichnungs- und Buchführungspfl ichten
keiten, über offene Kundenrechnungen und die Liquidität des Unternehmens. Bei
einer kaufmännischen Buchführung ist die Einschaltung eines Steuerberaters empfehlenswert.
Die Einrichtung der Buchführung beginnt mit der Eröffnungsbilanz (Vermögen und
Verbindlichkeiten am Eröffnungstag). Anschließend werden (nach vorgegebenem
Kontenrahmen der jeweiligen Branche) Sach- und Sonderkonten für die täglichen
Geschäftsvorfälle eingerichtet, bspw. Warenein-/ausgang, Lieferanten-/Kundenkonto,
Kassenkonto, Sonderkonten. Ferner müssen Sie ein Bestandsverzeichnis des Anlageund
Umlaufvermögens (Maschinen, Einrichtungsgegenstände, Warenbestand) anlegen
und auch Veränderungen bei den Verbindlichkeiten (Bankschulden) sowie dem Eigenkapital
aufzeichnen. Über das vorhandene Vermögen ist am Ende eines Geschäftsjahres
eine Bestandsaufnahme (Inventur) zu machen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt das Ergebnis der Unternehmensaktivitäten
durch eine Gegenüberstellung aller Umsatzerlöse, der Bestandsveränderungen und
der Aufwendungen, die diese Erlöse mindern. Übersteigen die Erlöse die Aufwendungen,
so wurde ein Unternehmensgewinn erzielt.
Aufzeichnungen des Kleinbetriebs
Kleine Unternehmen unterliegen nicht den strengen Buchführungspfl ichten der vollkaufmännischen
Betriebe. Steuerpfl ichtige, die nicht zur doppelten Buchführung
verpfl ichtet sind, können ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung
ermitteln. Diese Methode ist allerdings nur dann zulässig, solange der Umsatz nicht
höher als 500.000 Euro und der gewerbliche Gewinn nicht höher als 30.000 Euro im
jeweiligen Geschäftsjahr ist. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine einfache
Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Sind die Einnahmen
höher als die Ausgaben, so handelt es sich hierbei um einen Überschuss bzw. den
Unternehmensgewinn (oder um einen Fehlbetrag bzw. Verlust, wenn die Ausgaben
höher sind als die Einnahmen).
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss ein amtlicher Vordruck verwendet
werden. Dieser Vordruck kann – gemeinsam mit einer dazugehörigen Anleitung – auf
der Internetseite des

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36

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