► Freelancer-Suche
Freelance-Market
  • Freiberufler 24
  • Freiberufler 16
  • Freiberufler 13
  • Freiberufler 21
  • Freiberufler 7
  • Freiberufler 3
  • Freiberufler 6
  • Freiberufler 2
  • Freiberufler 23
  • Freiberufler 12
  • Freiberufler 5
  • Freiberufler 19
  • Freiberufler 20
  • Freiberufler 17
  • Freiberufler 22
  • Freiberufler 18
  • Freiberufler 26
  • Freiberufler 15
  • Freiberufler 25

Kostenloses Dokument: Handbuch zur Unternehmensgründung

Freelancer-Documents

Dieser umfangreiche Ratgeber der IHK Heilbronn-Franken informiert über alle Aspekte der erfolgreichen Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Hierzu gehören unter anderem die fachliche und kaufmännische Qualifikation, die Markt- und Standortplanung, öffentliche Finanzierungshilfen, die Kapitalbedarfsplanung, die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, gewerberechtliche Fragen, die Wahl der Rechtsform sowie Steuern und Versicherungen. (PDF, 84 Seiten, 1335 kB)

Kostenlose Zusendung per E-Mail:  captcha-1  ► Alle Dokumente anzeigen 

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung' (Teil 20):

zulassungsfreien Handwerke, für die seit dem 1. Januar 2004 der Meistertitel
zur Gewerbeausübung nicht mehr notwendig ist. Abschnitt 2 enthält die handwerksähnlichen
Gewerbe, für die auch weiterhin kein Meistertitel erforderlich ist. In
der Regel erfolgt eine Eintragung in das von der Handwerkskammer geführte Verzeichnis
der zulassungsfreien Handwerke bzw. der handwerksähnlichen Gewerbe.
Die IHK gibt Ihnen Auskunft darüber, ob bei Ihrer geplanten Unternehmensgründung
handwerksrechtliche Voraussetzungen zu beachten sind. Die Abgrenzung ist mitunter
schwierig. Deshalb empfi ehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme, auch mit der
zuständigen Handwerkskammer.
Gewerberecht 45
Scheinselbständigkeit
Auch wenn der frühere Kriterienkatalog für die Beurteilung einer Scheinselbständigkeit
bereits vor einigen Jahren aufgehoben worden ist, wird das Vorliegen von
Scheinselbständigkeit durch die Sozialversicherungsträger weiterhin überprüft. Mit
Wegfall der bisherigen Vermutungsregelung wird lediglich die Beweislast in die Hände
der Einzugsstellen und Betriebsprüfer zurückgegeben.
Deshalb sollten Existenzgründer darauf achten, bei der Gestaltung und Ausführung
von Vertragsverhältnissen sorgfältig vorzugehen und sich von Arbeitnehmern deutlich
zu unterscheiden. Um als "echter" Selbständiger zu gelten, sollten nicht mehr als zwei
der folgenden fünf Merkmale erfüllt sein:
■ Die Person beschäftigt im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig
keinen versicherungspfl ichtig Beschäftigten, dessen Arbeitsentgelt aus
diesem Beschäftigungsverhältnis im Monat 400 Euro übersteigt.
■ Die Person ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig.
■ Der Auftraggeber der Person lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch
eigene Mitarbeiter verrichten.
■ Die Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht
erkennen.
■ Die Tätigkeit der Person entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der
Tätigkeit, die für denselben Auftraggeber zuvor aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses
ausgeübt wurde.
Tipp: Bei Fragen im Hinblick auf die Scheinselbständigkeit sollten Sie sich
von den Sozialversicherungsträgern oder der IHK beraten lassen.
46 Rechtsformen
12. Rechtsformen
Die Rechtsform hat weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftliche, rechtliche
und steuerliche Behandlung des Unternehmens. Eine generelle Aussage, welche
Rechtsform am Besten ist, kann nicht getroffen werden. Sie sollten sich aber, sofern
nicht besondere Umstände vorliegen, auf eine gebräuchliche Rechtsform konzentrieren,
weil es hier erprobte Vertragsmuster, klare gesetzliche Regelungen und eine berechenbare
Rechtsprechung gibt. Im Vordergrund sollte immer stehen, dass die
Rechtsform der betrieblichen und unternehmerischen Verhältnismäßigkeit angepasst
sein sollte.
Bevor Sie Ihr Gewerbe bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anmelden, müssen
Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Die Rechtsform ist abhängig davon, ob Sie
das Unternehmen allein oder gemeinsam mit Gesellschaftspartnern betreiben möchten.
Betreiben Sie das Unternehmen allein, kommen als Rechtsform ein Einzelunternehmen
oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Betracht.
Betreiben Sie das Unternehmen gemeinsam mit anderen Personen, können eine Gesellschaft
des bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft), eine offene Handelsgesellschaft
(OHG), eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine GmbH gegründet werden.
Hinweise zur Rechtsformwahl
Überlegen Sie bereits bei der Unternehmensgründung, welche Kriterien für Sie besonders
wichtig sind. Lassen Sie sich bei der Wahl der Rechtsform nicht allein von
einem einzelnen Aspekt, wie z.B. der steuerlichen Seite, leiten. Durch eine gut überlegte
Rechtsformwahl können unnötige Kosten (bspw. durch Umfi rmierung schon
nach kurzer Zeit etc.) vermieden werden.
Die einmal getroffene Rechtsformwahl muss nicht für immer gelten. So vielfältig die
Gründe für die Auswahl zunächst sind, so unterschiedlich können sich diese früher
oder später ändern. Die Frage der optimalen Rechtsform sollte daher in Abständen
von einigen Jahren immer wieder geprüft werden. Lassen Sie als Entscheidungshilfe
von einem Fachmann (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) einen steuerlichen Belastungsvergleich
für die verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsformen erstellen.
Rechtsformen 47

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36

Für eine optimale Nutzererfahrung verwenden wir Cookies. Wenn Sie weiterlesen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.