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Kostenloses Dokument: Vor- und Nachteile der Rentenabsicherung per Kammerversicherung für Freiberufler und Selbständige

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In letzter Zeit wurden viele Freiberufler von ihrer Kammer informiert, dass eine Erweiterung des Finanzierungssystems um Elemente des offenen Deckungsplanverfahrens anstehe. Zu befürchten ist somit, dass nun auch die Finanzierung der Versorgungswerke von Freiberuflern dem Umlageverfahren unterworfen wird, wie man dies sonst nur aus der gesetzlichen Rentenversicherung kennt.

Der Aufsatz von Oliver Timmermann bringt Klarheit in die hochkomplexe und ständigen Änderungen unterworfene Materie der Altersversorgungssysteme. Darüber hinaus werden die angekündigten Veränderungen beurteilt.  (PDF, 8 Seiten, 230 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Vor- und Nachteile der Rentenabsicherung per Kammerversicherung für Freiberufler und Selbständige' (Teil 2):

aufgegeben und langfristig der Übergang zum reinen Umlageverfahren eingeleitet. Unvorhergesehen endete der erste Zehnjahreszeitraum zur Zeit der Rezession Mitte der 60er Jahre. Die Aufrechterhaltung des bis dahin angesparten Kapitalvermögens hätte zu einer noch stärkeren Erhöhung des Beitragssatzes geführt, als ohnehin nötig. Dies hätte die wirtschaftliche Erholung gefährdet. Deshalb wurde 1969 notgedrungen das reine Umlageverfahren eingeführt und nur noch eine geringe – bis 2003 Schwankungsreserve genannte - Rücklage vorgesehen.

Ein wesentlicher Vorteil des Umlageverfahrens ist jedoch die relative Unabhängigkeit vom Geschehen am Kapitalmarkt.[13] Das Umlageverfahren bleibt mithin von den Auswirkungen der finanziellen Repression durch eine Niedrigzinspolitik durch die Zentralbanken verschont.

Es gab und gibt durch finanzkräftige Interessen unterstützte Überlegungen, das Umlageverfahren erneut durch ein Kapitaldeckungsverfahren zu ersetzen.[14] Doch scheitern diese Pläne stets daran, dass der dafür notwendige gigantische Kapitalstock von geschätzt mehr als 8 Billionen Euro (sic!) weder aufzubringen noch sinnvoll anzulegen wäre.[15] Zudem hat auch die jüngste Zeit eindrucksvoll bestätigt, dass die Rentenversicherung gerade wegen ihres Umlageverfahrens wirtschaftliche Krisen robuster übersteht als kapitalgedeckte Systeme, die in den letzten Jahren hohe Verluste hinnehmen mussten.[16]

Der wesentliche Nachteil der Umlagefinanzierung besteht jedoch in der Abhängigkeit von der demografischen Entwicklung. Bei geringer werdender Anzahl der Beitragszahler, werden die Verbleibenden entweder höher belastet oder das allgemeine Leistungsniveau sinkt. Es steigt also der Aufwand für die zusätzliche Altersvorsorge.

2.) Kapitaldeckungsprinzip
Das für die Privatversicherung typische Kapitaldeckungsprinzip, ist gegenüber dem Umlageverfahren die antagonistische Finanzierungmethode.
Die Beitragskalkulation hat hier nach dem Äquivalenzprinzip zu erfolgen. Es ist das individuelle und das kollektive Äquivalenzprinzip zu unterscheiden.[17]
Das individuelle Äquivalenzprinzip besagt, dass die Versicherungsprämie so zu kalkulieren ist, dass sie bei jedem Vertrag dem Erwartungswert der Versicherungsleistungen zuzüglich bestimmter Zuschläge für den Abschluss, der Vertragsverwaltung und dem Gewinn entspricht. Jeder Versicherte erhält genau die Leistungen, die mit den gezahlten Beiträgen finanziert worden sind (individuelle Anwartschaftsdeckung).
In reiner Form kann dieses Prinzip nicht durchgeführt werden, da die spezielle Kalkulation für jeden einzelnen Vertrag zu unverhältnismäßigen Tarifbeiträgen führen würde.[18] Verträge werden deshalb zu Risikoklassen zusammengefasst, sog. kollektives Äquivalenzprinzip.

Mit den anderen Alterssicherungssystemen hat dieses Prinzip gemeinsam, dass die Versicherung in einen reinen Sparvorgang und eine Risikoabdeckung aufgespalten wird. Die Risikoabdeckung stellt die Finanzierung von vorzeitigen Versorgungsfällen sicher. Dafür werden Beitragsteile benötigt, die im Verhältnis zu den Spareranteilen relativ gering sind. Der Versicherte hat diese Risikoanteile zu tragen; sie sind die Kosten für das Versprechen, dass er auch im vorzeitigen Versorgungsfall die versicherte Leistung erhält, selbst wenn sein Sparkapital noch hinter dieser Leistung zurückbleibt. Die Finanzierungslücke wird durch die Risikoanteile der Mitversicherten seiner Risikogruppe finanziert.

Anders als beim Umlageverfahren entstehen beim Kapitaldeckungsverfahren hohe Kapitalreserven. Für diese müssen langfristig sichere Kapitalanlagemöglichkeiten gefunden werden, die - je nach Situation der Kapitalmärkte - knapp sein können. Es besteht damit ein vergleichsweise hohes Anlagerisiko, was sich insbesondere bei einer hohen Inflationsrate bzw. in Wirtschaftskrisen massiv auswirkt.
Nur eine gelungene Kapitalbildung führt infolge der dann zu erzielenden Zinserträge tendenziell zu einer preiswerteren Gestaltung des Versicherungsschutzes.
Ferner erfordert dieses Finanzierungssystem eine ungleich höhere Vertragskalkulation und damit einen vergleichsweise hohen Verwaltungsaufwand. Es muss eine Abstimmung von Beiträgen und Leistungen erfolgen, die eine Vorauskalkulation des Versicherungsablaufs über mehrere Jahrzehnte hinweg ermöglicht. Nur so kann später, d.h. nach Vertragsablauf bzw. Eintritt des Versicherungsfalls, eine exakte Zuordnung der erzielten Gewinne zu den einzelnen Versicherungen vorgenommen werden.

3.) Zwischenergebnis
Die Rentenversicherung verzichtet auf eine Vorausfinanzierung künftiger Leistungen – die erforderlichen Volumina würden den gesamten Kapitalbestand der Volkswirtschaft absorbieren. Sie erbringt im Umlageverfahren die Mittel zur Abwicklung der in einer Periode fälligen Rentenleistungen in voller Höhe durch die in dieser Periode

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Vor- und Nachteile der Rentenabsicherung per Kammerversicherung für Freiberufler und Selbständige':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5

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