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Kostenloses Dokument: Artikel zur optimalen Freiberufler-Auswahl und Vertragsgestaltung

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Haben Sie schon einmal einen Vergleichstest zur Qualität von IT-Freiberuflern, Event-Managern oder Ingenieuren gelesen? Vermutlich nicht und genau das ist das Problem. Um den für Sie passenden Freiberufler zu finden und optimal zu beauftragen, sollten Sie deshalb über eine gute Auftragsklärung hinaus in drei Schritten vorgehen. Ein Exklusivartikel von Erfolgsautor Gerhard Gieschen. (PDF, 7 Seiten, 130 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Artikel zur optimalen Freiberufler-Auswahl und Vertragsgestaltung' (Teil 3):

Rahmenbedingungen wie
Ort der Leistungserbringung, Reisekosten, Reisezeiten, Material- sowie eventuell anfallende
weitere Nebenkosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen.
8. Schritt Weiteres Vorgehen und Abschluss
Lassen Sie sich in diesem Moment nicht zur Eile drängen. Es gibt keinen Grund, in eine
Torschlusspanik zu verfallen. Es gibt genügend andere Dienstleister, die für Sie arbeiten
möchten. Und im laufenden Projekt die Pferde zu wechseln, kann teuer werden.
Besprechen Sie mit dem Anbieter, welche Informationen noch fehlen. Vereinbaren Sie, wer
bis wann was liefert und wann Sie sich wieder bei ihm melden werden.
Begleiten Sie ihn bei der Verabschiedung bis zu seinem Fahrzeug oder zumindest bis zur
Tür. Manchmal bringen dieser kleine Spaziergang und die andere Umgebung den
Mosaikstein, der zu einer endgültigen Entscheidung noch fehlt.

4 Beauftragen Sie immer nur schriftlich
Schon mit einer mündlichen Auftragserteilung haben Sie schon einen rechtsgültigen Vertrag
abgeschlossen. Allerdings führen mündliche Absprachen immer wieder zu späteren
Streitigkeiten über die vereinbarte Ausgestaltung, insbesondere bezüglich des
Leistungsumfangs und der vereinbarten Kosten.
Versenden Sie deshalb selbst nach einer mündlichen Auftragserteilung eine schriftliche
Bestellung mit der Auftragsbeschreibung, den vereinbarten Zielen, Konditionen und Ihren
Geschäfts- sowie Einkaufsbedingungen.
Falls Sie einen individuellen Vertrag abschließen möchten oder Ihr Lieferant auf einen
solchen besteht, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Ansonsten erhalten Sie
Vertragsentwürfe und Orientierungshilfen über Ihre berufsständische Organisation,
Unternehmerverbände oder die Industrie- und Handelskammern. Nachfolgend finden Sie die
wichtigsten Basics zur Vertragsgestaltung.
• Wer sind die Vertragspartner?
Achten Sie darauf, dass alle Vertragspartner eindeutig und korrekt, das heißt mit der vollen
juristischen Firmierung, aufgeführt werden. Bei Kapitalgesellschaften wie beispielsweise
GmbH, AG oder KG müssen diese genau so aufgeführt werden, wie sie zum Handelsregister
angemeldet wurden. Die genaue Firmierung, die Registernummer der Eintragung sowie die
aktuellen Geschäftsführer finden Sie in der Regel auf dem Briefpapier des
Geschäftspartners.
• Was ist der Gegenstand des Vertrags?
Im § 1 sollten Sie immer den Gegenstand des Vertrages formulieren. Dann folgen die
eigentlichen Vereinbarungen. Achten Sie grundsätzlich darauf, dass alle Formulierungen
möglichst eindeutig, d.h. messbar sind. Ersetzen Sie "in angemessener Höhe" durch
konkrete Beträge, "marktüblicher Standard" durch klar benannte Indikatoren oder verweisen
bei komplexeren Projekten auf ein beiliegendes Pflichtenheft. Nur wenn Sie im Vertrag alle
Rechte und Pflichten beider Parteien klar definieren, ersparen Sie sich später langwierige
Prozesse mit vielen Gutachten und Gegengutachten.
Über Leistungsumfang, Preise, Zahlungs- und Rahmenbedingungen hinaus sollten Sie
folgende Punkte prüfen:
• Werkvertrag oder Dienstvertrag?
Ein Dienst- oder auch Honorarvertrag entspricht im Prinzip dem klassischen Arbeitsvertrag.
Das bedeutet, der Dienstleister schuldet Ihnen zwar die Leistung, nicht aber den Erfolg. Oder
anders formuliert, Sie zahlen das Honorar, auch wenn der gewünschte Erfolg nicht eintritt.
Ganz andere Verpflichtungen umfasst der Werkvertrages ein. Hierbei verpflichtet sich der
Auftragnehmer, ein bestimmtes Werk zu erstellen. Art und Dauer sowie die Gegenleistung
werden im Vertrag vereinbart. Schlimmstenfalls können Sie bei Nicht- oder nur Teilerfüllung
die Auszahlung verweigern oder gar die Anzahlungen zurückfordern. Allerdings dürfen Sie
dann das Werk auch nicht verwenden.

Legen Sie fest, wann der Vertrag endet. Ansonsten könnte beispielsweise die Situation
entstehen, dass Ihr Unternehmen das Projekt aus strategischen Gründen vorzeitig beenden
möchte, Sie aber immer noch an einen "unkündbaren" Vertrag gebunden sind. Zu einem
guten Vertrag gehört außerdem, dass die Regeln für eine außerordentliche Kündigung klar
festgelegt sind. So wissen beide Seiten, was sie zu leisten haben und unter welchen
Bedingungen sie aussteigen können. Das versachlicht das Klima der Zusammenarbeit.
Legen Sie also fest, wer unter welchen Bedingungen mit welchem zeitlichen Vorlauf den
Vertrag kündigen darf und ob dafür ein finanzieller Ausgleich erfolgt.
Prüfen Sie auch, ob besondere Vereinbarungen

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Artikel zur optimalen Freiberufler-Auswahl und Vertragsgestaltung':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4

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