Freelance-Market-News 02/2023
Liebe Leser,
die Selbstständigkeit birgt auch im Jahr 2023 viele Herausforderungen. Passend dazu laden wir Sie zu einem kostenlosen Webinar ein, um über die Herausforderungen und Risiken der Scheinselbstständigkeit für Unternehmen und Freelancer zu diskutieren.
In unserem Gastartikel geht es dann um die Herausforderungen für Freiberufler in Zeiten der Künstlichen Intelligenz und danach zeigen wir Ihnen, welche Verbesserungen das zum Jahresanfang eingeführte Bürgergeld für Freiberufler bereithält. Passend dazu beantworten wir Ihnen in diesen News gleich noch die Frage, ob sich auch für Freelancer die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro auszahlen könnte.
Unser Freelancerartikel erläutert Ihnen dann, wie Coaching hilft, die Herausforderungen bei der Jobsuche zu meistern und in unserem Freiberuflerwitz am Schluss steht ein Chauffeur vor der Herausforderung, den schwierigen Fachvortrag eines gefeierten Professors zu halten.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Webinar am 16.2.2023: Scheinselbstständigkeit – Wie Unternehmen und Freelancer Risiken vermeiden
Das Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit sorgt seit Jahren nicht nur für Unsicherheit bei Freelancern, sondern auch bei deren Auftraggebern. Sollte sich im Nachhinein eine Scheinselbstständigkeit herausstellen, müssen Unternehmen und Freelancer jeweils die Hälfte der versäumten Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Jeder Auftraggeber sollte wissen, was sich hinter dem Begriff Scheinselbstständigkeit verbirgt. Er sollte wissen, was die rechtlichen Unterschiede zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sind und wie das Vertragsverhältnis auf dem Papier wie auch in der Praxis richtig ausgestaltet wird.
In unserem Webinar am 16. Februar von 12:00 bis 12:40 Uhr erfahren Sie, was Scheinselbstständige von Selbstständigen unterscheidet, welche Ansätze und Alternativen existieren und wie sich Unternehmen vor dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit schützen können.
Wir werden die folgenden Fragen mit Rechtsanwältin Dr. Konstanze Brieskorn (Kanzlei hw&h), Jean-Roch Sergent (Skalis Deutschland GmbH) und Dr. Rainer Kurz (Freelance-Market) diskutieren:
- Wann spricht man von einer Scheinselbstständigkeit?
- Wer bestimmt, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht?
- Was passiert, wenn eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird?
- Wie lässt sich eine Scheinselbstständigkeit vermeiden?
- Ist Gehaltsträgerschaft eine Lösung?
Bitte melden Sie sich unter diesem Registrierungslink zu unserem Webinar am Donnerstag, 16.2.2023 um 12:00 Uhr an.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Leserfrage: Gibt es die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro auch für Freelancer?
In unserem letzten Newsletter schrieben wir, dass der Gesetzgeber seit 26. Oktober 2022 erlaubt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern (oder sich selbst) eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie auszahlen. Der Arbeitgeber hat für die Überweisung der bis zu 3000 Euro betragenden Prämie bis Ende 2024 Zeit.
Unsere Leserin Frau Breitenbach aus Hessen schrieb zu unserem Artikel: “Mein Steuerberater schmetterte dies ab, als ich ihn damit konfrontierte, mit der Aussage, dass ich kein Arbeitgeber sei. Gilt die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie auch für Soloselbstständige und Freelancer oder hat mein Steuerberater recht?”.
Es ist leider so, dass Bezieher von gewerblichen (§ 15 EStG) oder freiberuflichen Einkünften (§ 18 EStG) sowie Land- und Forstwirte die Inflationsausgleichsprämie nicht nutzen können.
Die Prämie ist eine freiwillige Sonderleistung des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer. Sie gilt, unabhängig vom Stundenumfang oder der Art der Anstellung, also auch für Minijobber, Werkstudenten, Teilzeitkräfte, Mitarbeiter in Elternzeit oder Krankenstand. Auch Gesellschafter oder Geschäftsführer mit Arbeitnehmereigenschaft (also sofern Arbeitslohn bezogen wird) können die Sonderzahlung nutzen.
Die Sonderzahlung ist steuerfrei und es sind auch keine Sozialabgaben darauf zu entrichten.
Gastartikel: Herausforderungen an Freiberufler in Zeiten der Künstlichen Intelligenz
Freiberufler stehen in Zeiten der Künstlichen Intelligenz (KI) vor einigen Herausforderungen. Eine davon ist die Konkurrenz durch KI-Systeme selbst, die in vielen Dienstleistungsbereichen eingesetzt werden. Dadurch kann es für Freiberufler schwieriger werden, Aufträge zu erhalten, da Unternehmen möglicherweise KI-Systeme bevorzugen, die schneller und kosteneffizienter arbeiten können.
Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass Freiberufler ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in Bezug auf KI ständig auf dem neuesten Stand halten müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies kann Zeit und Ressourcen erfordern, die sonst für die Durchführung von Projekten und die Akquisition von Neukunden genutzt werden könnten.
Freiberufler, die in Bereichen tätig sind, die von KI beeinflusst werden, wie z. B. im Bereich der Datenanalyse oder der automatischen Sprachverarbeitung, müssen sich auch mit den ethischen Implikationen von KI auseinandersetzen. Es ist wichtig, dass Freiberufler die Auswirkungen ihrer Arbeit auf die Gesellschaft verstehen und sicherstellen, dass ihre Projekte ethisch korrekt sind.
Abschließend lässt sich sagen, dass Freiberufler in der IT-Branche in Zeiten der Künstlichen Intelligenz mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert sind. Sie müssen sich mit der Konkurrenz durch KI-Systeme auseinandersetzen, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse ständig auf dem neuesten Stand halten und sich mit den ethischen Implikationen von KI auseinandersetzen. Um erfolgreich zu sein, müssen Freiberufler jedoch in der Lage sein, diese Herausforderungen zu meistern und ihre Dienstleistungen in einer Welt zu positionieren, in der KI immer mehr Einfluss hat.
Autor: ChatGPT – Dieser Artikel wurde vollständig von dem KI-System ChatGPT erstellt. Die Aufgabenstellung war: “Schreibe einen Artikel zum Thema, was die Herausforderungen sind, denen Freiberufler in Zeiten der Künstlichen Intelligenz ausgesetzt sind.”
Bürgergeld seit 1.1.2023: Verbesserungen auch für Unternehmer und Freiberufler
Das Bürgergeld hat am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch “Hartz IV” genannt) abgelöst. Es soll den Betroffenen mehr Schutz bieten und jetzt insbesondere auch Selbstständigen und Freiberuflern Verbesserungen bringen. Es ist gerade für Selbstständige erfreulich, dass das “Schonvermögen” im ersten Jahr auf mindestens 40.000 Euro erhöht wurde. So müssen Selbstständige nicht mehr wie bisher erst einen großen Teil ihrer Rücklagen aufbrauchen, die sie beispielsweise für die Altersvorsorge aufgebaut haben.
Das gilt auch für eine selbst genutzte Wohnung bis zu 130 Quadratmetern. Wer zur Miete wohnt, bekommt die Kosten für Unterkunft und Nebenkosten zudem im ersten Jahr vollständig gezahlt (sogenannte Karenzzeit). Das ist gerade für Selbstständige, die häufig von zu Hause aus arbeiten, eine wesentliche Verbesserung.
Auch sind jetzt alle Formen der Altersvorsorge geschützt. Bisher bezog sich der Schutz hauptsächlich nur auf Rente, Betriebsrente, Rürup und Riester. Der Gesetzgeber hat nun anerkannt, dass Selbstständige auch andere Formen der Vorsorge nutzen. Die Berechnung dieses “Schonvermögens” für Selbstständige basiert auf der Dauer der Selbstständigkeit. Für jemanden, der beispielsweise 20 Jahre selbstständig war, ist dessen Altersvorsorge bis zu einer Summe von 160 000 Euro “geschützt”. Dies gilt unabhängig von der Anlageform, also beispielsweise auch für Barvermögen und Aktien.
Es gelten jetzt auch etwas großzügigere Regeln beim Zuverdienst. Wer bis zu 100 Euro monatlich hinzuverdient, darf das volle Bürgergeld behalten. Ab 100 bis 520 Euro pro Monat bleiben 20% anrechnungsfrei, zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent, zwischen 1000 und 1200 Euro bleiben dann wiederum zehn Prozent anrechnungsfrei.
Nach Meinung des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland ist die Antragstellung allerdings weiterhin zu aufwändig und bürokratisch, so dass viele Hilfeleistungen gar nicht erst angefragt werden. Das meint auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Nur knapp zwei Drittel der anspruchsberechtigten Menschen nehmen ihr Recht auf Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch, da es ihnen peinlich ist oder die Antragsstellung zu kompliziert ist.
Artikel unserer Freiberufler: Mit Coaching zum Joberfolg
Normalerweise stellen sich hier unsere Freelancer in einem kurzen Artikel selbst vor. Diesmal haben wir aber einen Beitrag unseres Nachfragers H. Jochen aus Ludwigsburg, der per Freelance-Market die Trainerin 8143 angefragt hatte. Die Managementtrainerin aus Weissach in Baden-Württemberg ist auf Schulungen, Coaching, Zeitmanagement und Bewerbungen spezialisiert.
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Nach 15 Berufsjahren beim gleichen Großunternehmen stolperte ich über eine Stellenausschreibung, die mich sofort zu einer Bewerbung motivierte. Allerdings lag meine letzte Bewerbung schon lange zurück, sodass ich Schwierigkeiten hatte, innerhalb weniger Tage überzeugende Bewerbungsunterlagen zu erstellen, zumal die Bewerbung auch den heutigen Gepflogenheiten entsprechen sollte. Dann bin ich über Freelance-Market gestolpert, wo ich in kürzester Zeit Kontakt zur Freelancerin 8143 herstellen konnte.
Die Freelancerin, die auf die Erstellung von Bewerbungsunterlagen spezialisiert ist, konnte so umgehend mit mir mustergültige Vorstellungsunterlagen erarbeiten. So erhielt ich bereits 5 Tage nach Versand meiner Bewerbung die Einladung zum Vorstellungsgespräch. Die bis dahin verbleibenden Tage nutzten wir, um eine Strategie zur Meisterung des Bewerbungsgesprächs zu entwickeln. Mit Erfolg! So hat mir Freelance-Market geholfen, zu neuen Ufern zu gelangen.
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Freelance-Market-Witz des Monats: Outsourcing von Vorträgen
Der Professor wird gerade zu einer großen Fachkonferenz gefahren. Der Chauffeur: “Herr Professor, ich bringe Sie heute seit genau zwei Jahren zu Ihren zahlreichen Vorträgen. Vielleicht ist es Ihnen noch nicht aufgefallen, aber ich kenne Ihren Fachvortrag inzwischen in- und auswendig, da ich mich jedes Mal in die letzte Reihe setze und Ihnen genau zuhöre.Ich glaube sogar, ich könnte inzwischen den Vortrag an Ihrer Stelle halten.'
Der Professor kann das kaum glauben und schlägt zum Spaß dem Chauffeur spontan vor, dass er beim heutigen Vortrag doch referieren soll und er würde sich dann an seiner Stelle in die letzte Reihe setzen. Zum Erstaunen des Professors nimmt der Chauffeur an.
Der Chauffeur hält einen ganz ordentlichen Vortrag und keiner im Publikum merkt, dass er nicht der Professor ist. Der Professor, der stumm in der letzten Reihe sitzt, kann es kaum glauben. Er weiß aber, dass jetzt erst der schwierige Teil kommt, die Fachfragen aus dem Publikum.
Die erste Frage ist ganz gewöhnlich und wird fast bei jedem Vortrag gestellt. – Der Chauffeur beantwortet sie mit Bravour, ganz so wie der Professor diese immer beantwortet hat.
Die zweite Frage ist schon deutlich schwieriger. Diese wurde bei allen Vorträgen bislang nur zweimal gefragt. Der Chauffeur hat aber wohl ein so gutes Gedächtnis, dass er auch diese zufriedenstellend beantwortet.
Dann aber kommt die dritte Frage, eine absolute Fachfrage, die zuvor noch nie gestellt wurde. Der Professor in der letzten Reihe freut sich schon insgeheim, dass der Chauffeur jetzt seine Wette verliert. Die Antwort des Chauffeurs: “Ihre Frage ist so banal, dass sogar mein Chauffeur, der in der letzten Reihe sitzt, diese beantworten kann!'
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