Freelance-Market-News 12/2020
Liebe Leser,
auch im zehnten Monat der COVID-Pandemie bleibt die Auftragslage für viele Freelancer und Unternehmer schwierig, insbesondere angesichts des seit 2. November für unbestimmte Zeit herrschenden “Lock-Down-Light”. Immerhin gibt es zahlreiche neue staatliche Initiativen zur Abmilderung der Not. So berichten wir vom neu erfundenen “Unternehmerlohn”, der eine Einmalzahlung von 5000 Euro vorsieht, die allerdings für sieben Monate ausreichen muss. Auch versucht der Bund mit dem “vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II” zu helfen, der von allen Arbeitssuchenden, insbesondere aber auch von Selbstständigen genutzt werden kann.
In den weiteren Artikeln geht es, quasi zur Ablenkung, dann noch um ein paar ganz andere Themen. So ist vielen Unternehmen entgangen, dass seit 27. November eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung besteht, wenn der Bund Auftraggeber ist.
Wahrscheinlich kennen weder Freelancer noch deren Auftraggeber in Deutschland das Konzept der “Gehaltsträgerschaft”, das seit Jahren bereits in Großbritannien und Frankreich gerne eingesetzt wird. Durch den soeben abgeschlossenen Partnerschaftsvertrag mit der deutschen Niederlassung von SKALIS können jetzt erstmals unsere Freelancer auch ganz unbürokratisch ein Beschäftigungsverhältnis eingehen.
Danach haben wir noch einige Tipps, wie Sie 2020 noch Steuern sparen können und eine Grafikerin aus Stuttgart spricht über Corporate Culture, Corporate Identity und Corporate Design. Ganz zum Schluss geht es dann in unserem Freelancer-Witz noch um einen Konzernvorstand, der seine Entscheidungen in der Berghütte trifft.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen, eine frohe Weihnachtszeit und hoffentlich ein “normales” 2021!
Ihr Rainer Kurz
Selbstständige: Vereinfachter Antrag auf Arbeitslosengeld II
Das von der Bundesregierung beschlossene Sozialschutz-Paket zur Grundsicherung zielt darauf ab, vielen Selbstständigen, die von der Corona-Krise betroffen sind, schnell und unbürokratisch zu helfen.
Die Leistungen betragen 432 Euro pro Monat (Grundleistung) plus Miet- und Heizkosten. Zusätzlich werden die Kosten für die Krankenversicherungsbeiträge direkt übernommen.
Zur Beantragung müssen die beiden folgenden Formulare ausgefüllt werden:
Informationen zur persönlichen Situation
Vereinfachter Antrag ALG II
Die ausgefüllten Formulare können dann einfach per Post oder E-Mail an das zuständige Jobcenter geschickt werden.
Das Jobcenter meldet sich dann innerhalb weniger Tage per Post. Eventuell erhält man noch eine 'Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen'. Hierbei ist das Jobcenter auch telefonisch beim Ausfüllen behilflich.
Häufig wird das Geld innerhalb von 2 Wochen auf das Konto überwiesen. Die Überweisungen erfolgen monatlich, allerdings nur auf den Anfang des angebrochenen Monats rückwirkend geleistet.
Freelance-Market unterzeichnet Partnerschaftsabkommen mit SKALIS zur Gehaltsträgerschaft von Freelancern
Während die meisten Selbstständigen lieber auf eigene Rechnung fakturieren, erreicht uns immer wieder die Frage, ob Freelancer sich vorübergehend auch für ein Projekt anstellen lassen können. Dies scheitert allerdings häufig daran, dass die beauftragende Firma dies nicht will.
Durch das soeben geschlossene Partnerschaftsabkommen mit der SKALIS Deutschland GmbH können die bei Freelance-Market gelisteten Selbstständigen die Lohnträgerschafts-Dienstleistung von SKALIS zu einem Vorzugspreis in Anspruch nehmen.
Die in den 80er Jahren in Großbritannien gegründete SKALIS hatte bislang ihren Hauptgeschäftsbereich in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Die deutsche Niederlassung mit Sitz in Berlin hat jetzt im Oktober 2020 ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen, um das in Deutschland noch wenig bekannte Modell der Gehaltsträgerschaft auch in unser Land zu bringen.
Die Überlassungsform “Gehaltststrägerschaft” wird bereits in vielen europäischen Ländern genutzt. SKALIS stellt dabei den Freelancer für ein oder mehrere Projekte ein. Der Freelancer erhält so die Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungen eines Angestellten. Die Trägergesellschaft (SKALIS) stellt die Leistungen des Freelancers dem Auftraggeber in Rechnung. Die Gehaltsträgerschaft von SKALIS erfolgt selbstverständlich auf der Grundlage des deutschen Rechts. Der Freelancer behält die Freiheit, den Vertrag mit der Trägergesellschaft jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu beenden, beispielsweise um direkt mit dem Kunden zu arbeiten.
Für den Freelancer und den Auftraggeber kann das Modell der Gehaltsträgerschaft einige Vorteile haben: Keine Verwaltungsaufgaben für Lohnabrechnungen und Arbeitslosenversicherung, keine Probleme mit Scheinselbstständigkeit, geringes Risiko für den Auftraggeber und regelmäßige Gehaltszahlung ohne Zahlungsverzögerungen.
Durch die exklusive Partnerschaft bietet SKALIS den bei Freelance-Market gelisteten Freiberuflern an, ihre bereits bestehenden Kundenaufträge einzubringen und dafür nur eine kleine Marge von 5 bis maximal 10% zu berechnen (abhängig von Dauer und Umsatz des Projekts). Selbstverständlich entsprechen die Arbeitsverträge von Skalis Deutschland zu 100% deutschen Gesetzen (Arbeitsrecht, Verleih von Arbeitskräften). Freiberufler und Auftraggeber, die dieses Angebot nutzen möchten, gehen einfach auf die Skalis-Eingabemaske und Sie profitieren vom speziellen Freelance-Market-Rabatt.
SKALIS Deutschland bietet auf www.skalis.de einen Online-Simulator an, der es Freelancern und Auftraggebern ermöglicht, direkt eine Schätzung ihres Gehalts und Sozialleistungen auf der Grundlage ihres Umsatzes zu erhalten. In dem Ergebnis ist selbstverständlich die Marge von SKALIS bereits berücksichtigt.
Da die SKALIS Deutschland GmbH eine Tochtergesellschaft der SKALIS-Gruppe mit weiteren Sitzen in Großbritannien, Frankreich, Belgien und Luxemburg ist, kann das Angebot auch für Freelancer interessant sein, die in diesen Ländern aktiv sind.
Seit 27. November 2020: Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung bei Aufträgen des Bundes
Seit Ende November müssen Unternehmen in Deutschland Rechnungen an Bundesbehörden grundsätzlich als E-Rechnung einreichen. Während viele Unternehmen und Freelancer bereits seit langem das E-Billing praktizieren, tun sich andere noch schwer: Laut Nils Britze vom Branchenverband Bitkom können “längst noch nicht alle ihre Rechnungen nach dem vorgegebenen strukturierten Format stellen oder empfangen”.
So übermitteln aktuell 30 % der Unternehmen bereits E-Rechnungen. Laut der Bundesverwaltung dürfen Rechnungen über 1000 Euro jetzt nur noch digital bei Bundesbehörden geltend gemacht werden. Die E-Rechnung muss dabei in einem bestimmten strukturierten Format erstellt werden und eine automatische Verarbeitung ermöglichen. “Eine lediglich elektronisch versendete Rechnung – beispielsweise eine Rechnung, die als PDF an eine E-Mail angehängt ist – wird nicht als E-Rechnung verstanden”, so Britze.
Die Einführung der elektronischen Rechnung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die den grenzüberschreitenden Handel des europäischen Binnenmarktes stärken soll. So soll davon eine erhebliche Impulswirkung für die gesamte EU-Wirtschaft ausgehen.
Aktuell erstellen noch 33% der Unternehmen und Freelancer Rechnungen überwiegend oder sogar ausschließlich in Papierform. Immerhin erstellen mittlerweile 65% mindestens die Hälfte ihrer Rechnungen “elektronisch”, davon allerdings nur etwa die Hälfte davon in einem Format, das die Bundes-Kriterien erfüllt.
Unternehmerlohn beschlossen: 5000 Euro Einmalzahlung für sieben Monate ab Dezember
Zahlreiche Freelancer und Unternehmen der Kulturbranche haben auf die dramatische Situation von Künstlern aufmerksam gemacht, mit Erfolg. Die Lockdown-Hilfen für Selbstständige und Unternehmen sind beschlossen. Allerdings sorgen die zahlreichen unterschiedlichen Namen des Programms für etwas Verwirrung. So ist beispielsweise vom “fiktiven Unternehmerlohn für Kulturschaffende”, von der “Corona-Novemberhilfe” und von der “Überbrückungshilfe II” die Rede.
Die Auszahlungen der Hilfen sollten seit Ende November laufen. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von 10 Milliarden Euro. Antragsberechtigt sind direkt von den Schließungen betroffene Freelancer, Betriebe, Vereine und Einrichtungen – etwa Theater und Kinos. Indirekt betroffenen Unternehmen und Freiberuflern, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, soll ebenfalls geholfen werden.
Die Auszahlung soll 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes des Novembers 2019 betragen, bis zu einer Obergrenze von 1 Million Euro.
Freelancer und Einzelunternehmer können auch den durchschnittlichen Wochenumsatz des Jahres 2019 zugrunde legen. Falls nicht mehr als 5000 Euro Förderung beantragt wird, braucht man keinen prüfenden Steuerberater. Der Antrag kann dann selbst über eine Website der Bundesregierung gestellt werden. Die Anträge werden dann vom Bund automatisch an die zuständige Bewilligungsstelle des Bundeslandes zur Antragsbearbeitung weitergeleitet.
Tipps, wie Sie 2020 noch Steuern sparen können
Gerade für Selbstständige und Freelancer sind die letzten Wochen des Jahres eine sehr wichtige Zeit. Man hat das vergangene Jahr bereits gut im Blick, man weiß also wie viel Einnahmen man bisher verbuchen konnte. Zieht man von den Einnahmen nun alle Ausgaben ab, die dafür notwendig waren, diese Einnahmen zu erzielen, so ergibt sich der Gewinn. Und den gilt es zu versteuern. Meist können jedoch Freelancer oder Kleinunternehmer gerade in den ersten Jahren nicht den höchsten Gewinn verbuchen und die Aussicht, diesen auch noch versteuern zu müssen, klingt nicht besonders schmackhaft.
Wir haben auf jeden Fall noch ein paar Tipps auf Lager, wie Sie das laufende Jahr möglichst steuerschonend beenden.
Am einfachsten ist es dabei, wenn Sie sich darüber Gedanken machen, welche Dinge denn nun wirklich sinnvoll für Ihr Unternehmen wären und sie bei Ihrer Tätigkeit als Freelancer in der Form unterstützen, dass eine künftige Umsatzsteigerung wahrscheinlich ist. Natürlich können dies materielle Dinge sein, wie zum Beispiel ein neuer Laptop, Drucker, die beste Grafik-Software und allerhand technische Tools.
Denken Sie an dieser Stelle jedoch noch etwas weiter, denn schließlich sollten Sie als Selbstständiger nicht nur in die Infrastruktur Ihres Unternehmens investieren, sondern auch in sich selbst. Sie selbst sind Ihr wertvollstes Gut im Unternehmen, denn ohne Sie gäbe es vermutlich erst gar keine Aufträge, die abgearbeitet werden können. Also wäre jetzt vielleicht ein guter Zeitpunkt, um das Vertriebsseminar zu besuchen, das Sie schon lange buchen wollten. Oder vielleicht wollen Sie einen Online-Kurs zum Thema Marketing kaufen, den Sie dann gemütlich in den Weihnachtsfeiertagen durcharbeiten können.
Sollte Sie gerade in der Vorweihnachtszeit der Drang überkommen, Gutes tun zu wollen, sollten Sie auch die Möglichkeit einer Spende an eine gemeinnützige Organisation Ihrer Wahl in Betracht ziehen – Spenden sind nämlich auch steuerlich absetzbar.
Sollten Sie nicht im Home Office arbeiten wollen, möchten Sie vielleicht auch die Jahresmitgliedschaft Ihres Co-Working-Spaces im Voraus bezahlen, was Ihnen womöglich ohnehin eine Minderung der Gebühr einbringt?
Seien Sie kreativ. Beachten Sie dabei nur folgende Grundregel: Die Ausgaben müssen dazu dienen, geschäftsbezogene Einnahmen zu erwirtschaften. Können Sie dies sinnvoll und glaubhaftig bekräftigen, steht einer steuerlichen Abschreibung nichts im Wege. Sollten Sie jedoch bei einer Sache zweifeln, holen Sie sich bitte professionellen Rat von Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin ein, so gehen Sie immer auf Nummer sicher.
Nutzen Sie den Dezember also, um sinnvolle Investitionen in sich selbst und in Ihr Business zu tätigen anstatt einen Teil Ihres hart verdienten Geldes zu “verschenken”.
Freelancer des Monats: Corporate Culture, Corporate Identity und Corporate Design
Einmal monatlich stellen wir in einem kurzen Artikel einen Freiberufler vor. In dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen unsere Grafikerin 19871, Frau Ines Moritz aus Stuttgart. Ihre Spezialisierung erstreckt sich von ganzheitlicher Kommunikation, Corporate Culture / Identity / Design, Onlinemedien, Illustrationen bis hin zu PR- und Werbetexten.
Frau Ines Moritz hat ihr Studium zur Diplom-Grafik-Designerin in München am Lehrinstitut für grafische Gestaltung (U5) erfolgreich abgeschlossen und im Anschluss 2 Jahre als Junior Art Director und 6 Jahre als Art Director in der pharmazeutischen Werbeagentur MCS in München gearbeitet.
1999 machte sie sich selbständig und arbeitet seither als freie Grafikerin für Agenturen und Kunden aus dem Bereich Dienstleistung, öffentliches Leben und Kultur. Zu ihren Kunden zählen Agenturen wie der afk Promotion GmbH, Sigi Bütefisch und der Verlag Wais und Partner.
Freelance-Market-Witz des Monats: Konzernstrategie in der Berghütte
Unterhalten sich zwei befreundete Vorstandsvorsitzende. 'Die Krise setzt unseren Konzern enorm unter Druck. Ich habe jetzt eine ganz kritische Entscheidung zu treffen, die über die Zukunft des Konzerns entscheiden wird. Ich werde mich über das Wochenende alleine in meiner Berghütte einschließen, um intensiv darüber nachzudenken, an welchen Freelancer ich die Entscheidung delegieren will.'
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