Freelance-Market-News 12/2020
Liebe Leser,
auch im zehnten Monat der COVID-Pandemie bleibt die Auftragslage für viele Freelancer und Unternehmer schwierig, insbesondere angesichts des seit 2. November für unbestimmte Zeit herrschenden “Lock-Down-Light”. Immerhin gibt es zahlreiche neue staatliche Initiativen zur Abmilderung der Not. So berichten wir vom neu erfundenen “Unternehmerlohn”, der eine Einmalzahlung von 5000 Euro vorsieht, die allerdings für sieben Monate ausreichen muss. Auch versucht der Bund mit dem “vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II” zu helfen, der von allen Arbeitssuchenden, insbesondere aber auch von Selbstständigen genutzt werden kann.
In den weiteren Artikeln geht es, quasi zur Ablenkung, dann noch um ein paar ganz andere Themen. So ist vielen Unternehmen entgangen, dass seit 27. November eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung besteht, wenn der Bund Auftraggeber ist.
Wahrscheinlich kennen weder Freelancer noch deren Auftraggeber in Deutschland das Konzept der “Gehaltsträgerschaft”, das seit Jahren bereits in Großbritannien und Frankreich gerne eingesetzt wird. Durch den soeben abgeschlossenen Partnerschaftsvertrag mit der deutschen Niederlassung von SKALIS können jetzt erstmals unsere Freelancer auch ganz unbürokratisch ein Beschäftigungsverhältnis eingehen.
Danach haben wir noch einige Tipps, wie Sie 2020 noch Steuern sparen können und eine Grafikerin aus Stuttgart spricht über Corporate Culture, Corporate Identity und Corporate Design. Ganz zum Schluss geht es dann in unserem Freelancer-Witz noch um einen Konzernvorstand, der seine Entscheidungen in der Berghütte trifft.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen, eine frohe Weihnachtszeit und hoffentlich ein “normales” 2021!
Ihr Rainer Kurz
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 12/2020 veröffentlicht.