Seit 27. November 2020: Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung bei Aufträgen des Bundes
Seit Ende November müssen Unternehmen in Deutschland Rechnungen an Bundesbehörden grundsätzlich als E-Rechnung einreichen. Während viele Unternehmen und Freelancer bereits seit langem das E-Billing praktizieren, tun sich andere noch schwer: Laut Nils Britze vom Branchenverband Bitkom können “längst noch nicht alle ihre Rechnungen nach dem vorgegebenen strukturierten Format stellen oder empfangen”.
So übermitteln aktuell 30 % der Unternehmen bereits E-Rechnungen. Laut der Bundesverwaltung dürfen Rechnungen über 1000 Euro jetzt nur noch digital bei Bundesbehörden geltend gemacht werden. Die E-Rechnung muss dabei in einem bestimmten strukturierten Format erstellt werden und eine automatische Verarbeitung ermöglichen. “Eine lediglich elektronisch versendete Rechnung – beispielsweise eine Rechnung, die als PDF an eine E-Mail angehängt ist – wird nicht als E-Rechnung verstanden”, so Britze.
Die Einführung der elektronischen Rechnung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die den grenzüberschreitenden Handel des europäischen Binnenmarktes stärken soll. So soll davon eine erhebliche Impulswirkung für die gesamte EU-Wirtschaft ausgehen.
Aktuell erstellen noch 33% der Unternehmen und Freelancer Rechnungen überwiegend oder sogar ausschließlich in Papierform. Immerhin erstellen mittlerweile 65% mindestens die Hälfte ihrer Rechnungen “elektronisch”, davon allerdings nur etwa die Hälfte davon in einem Format, das die Bundes-Kriterien erfüllt.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 12/2020 veröffentlicht.