Unternehmerlohn beschlossen: 5000 Euro Einmalzahlung für sieben Monate ab Dezember
Zahlreiche Freelancer und Unternehmen der Kulturbranche haben auf die dramatische Situation von Künstlern aufmerksam gemacht, mit Erfolg. Die Lockdown-Hilfen für Selbstständige und Unternehmen sind beschlossen. Allerdings sorgen die zahlreichen unterschiedlichen Namen des Programms für etwas Verwirrung. So ist beispielsweise vom “fiktiven Unternehmerlohn für Kulturschaffende”, von der “Corona-Novemberhilfe” und von der “Überbrückungshilfe II” die Rede.
Die Auszahlungen der Hilfen sollten seit Ende November laufen. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von 10 Milliarden Euro. Antragsberechtigt sind direkt von den Schließungen betroffene Freelancer, Betriebe, Vereine und Einrichtungen – etwa Theater und Kinos. Indirekt betroffenen Unternehmen und Freiberuflern, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, soll ebenfalls geholfen werden.
Die Auszahlung soll 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes des Novembers 2019 betragen, bis zu einer Obergrenze von 1 Million Euro.
Freelancer und Einzelunternehmer können auch den durchschnittlichen Wochenumsatz des Jahres 2019 zugrunde legen. Falls nicht mehr als 5000 Euro Förderung beantragt wird, braucht man keinen prüfenden Steuerberater. Der Antrag kann dann selbst über eine Website der Bundesregierung gestellt werden. Die Anträge werden dann vom Bund automatisch an die zuständige Bewilligungsstelle des Bundeslandes zur Antragsbearbeitung weitergeleitet.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 12/2020 veröffentlicht.