Freelance-Market-News 8/2019
Liebe Leser,
in diesen News haben wir eine gute und eine schlechte Nachricht für Freiberufler: Zum Einen kippt der Europäische Gerichtshof die Preisbindung für freiberufliche Architekten und Ingenieure. Zum Anderen verbieten jetzt einige Konzerne, darunter Vodafone, ihren Lieferanten den Freiberuflereinsatz.
In unseren weiteren Artikeln beantworten wir die Frage, warum Freelance-Market für Nachfrager kostenlos ist und berichten von technischen Verzögerungen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes. Passend dazu erklärt Ihnen ein Freiberufler, wie man bei der Softwareauswahl Fehler vermeidet.
In unserem Freelance-Market-Witz am Schluss geht es dann um einen angesehenen Professor, der sich traut seinen gefeierten Fachvortrag an seinen Chauffeur outzusourcen.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Honorarordnung für freiberufliche Architekten und Ingenieure: Europäische Kommission verbietet Preisbindung
Der Europäische Gerichtshof hat jetzt die Mindest- und Höchst-Honorarregelung für Architekten und Ingenieure in Deutschland verboten, da sie gegen EU-Recht verstoße.
Die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure legt bislang Mindest- und Höchststundensätze für die Planungsarbeit von Architekten und Ingenieuren fest.
Laut den Richtern aus Luxemburg dürfen gemäß EU-Richtlinie Mindest- und Höchstpreise nur unter ganz bestimmten Bedingungen vorgeschrieben werden. Die in der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure festgelegten Bandbreiten für Stundensätze erfüllen dabei nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Insbesondere störte die Richter, dass die Mindestsätze nur für Architekten und Ingenieure gelten, obwohl diese Leistungen auch von anderen Dienstleistern erbracht werden können. Dies passt nicht zur Argumentation der Bundesregierung, dass die Honorarordnung nötig sei, um Qualitätsstandards und Verbraucherschutz sicherzustellen. Laut EU könne die Qualität auch mit anderen Mitteln sichergestellt werden.
Bereits 2016 hatte die EU-Kommission die Bundesrepublik wegen der Honorarordnung verklagt. Binnenmarktkommissarin Elzbieta Bienkowska: 'Das Anbieten von Dienstleistungen soll erleichtert werden, damit Verbraucher mehr Auswahl und niedrigere Preise erhalten'.
Laut dem Europäischen Gerichtshof konnte Deutschland nicht nachweisen, dass ein Mindestpreis tatsächlich zu verbessertem Verbraucherschutz und höherer Qualität führt. Vielmehr beeinträchtigt die Honorarordnung Unternehmen darin, über den Preis miteinander in Wettbewerb zu treten. Zudem erschwert sie den Marktzugang für Architekten und Ingenieure aus anderen EU-Staaten, wenn diese ihre Preise nicht frei gestalten können.
Vodafone verbietet Lieferanten den Freiberuflereinsatz
Der Mobilfunkanbieter Vodafone schrieb am 22.7.19 an seine Beratungsunternehmen und Personaldienstleister: 'Bis auf Weiteres ist der Einsatz von Freelancern zur Vertragserfüllung nicht mehr gestattet. ... Unter Freelancern verstehen wir Fremdpersonal ohne festes Anstellungsverhältnis, für die kein Arbeitgeber die gesetzlichen Pflichtbeiträge etc. abführt.“
Vodafone droht seinen Lieferanten bei Zuwiderhandlung mit Regressforderungen. Um sicherzugehen bittet Vodafone seine Lieferanten, alle Ansprechpartner über das Verbot des Freelancer-Einsatzes zu informieren.
Vodafone scheint kein Einzelfall zu sein: Laut der aktuellen Marktsegmentstudie zu IT-Freelancern von Lünendonk & Hossenfelder führt die Sorge, gegen Gesetze zu verstoßen, bei 13 Prozent der Unternehmen dazu, keine Freiberufler mehr zu beauftragen. So verbieten inzwischen auch manche Großbanken den Freelancer-Einsatz. Manche Unternehmen weichen daher auch auf Arbeitnehmerüberlassung aus, was insbesondere die Personalleasingbranche freuen dürfte. Dies stößt allerdings bei Projekten an Grenzen, die die erlaubte Überlassungszeit von 18 Monaten überschreiten.
Frage des Monats: Warum ist Freelance-Market kostenlos für Nachfrager?
Bei Freelance-Market bezahlen Nachfrager nichts, da die Freelancer eine einmalige pauschale Gebühr von zwei Stundensätzen pro Vorstellung bezahlen.
Für die Freelancer gibt es übrigens keine Gebühren für Folgeaufträge. Ein durchschnittlicher Freelancer kommt auf 6 Vorstellungen pro Jahr, die im Mittel zu 2,2 Aufträgen à 50 Tage führen. Damit betragen die durchschnittlichen Vertriebskosten des Freelancers nur ca. 1 Prozent des über Freelance-Market generierten Umsatzes.
Bund: Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes könnte sich verzögern
Bis Ende 2022 muss das Onlinezugangsgesetz umgesetzt sein. Bund, Länder und Kommunen müssen bis dahin 575 Verwaltungsleistungen digital erbringen.
'Beim jetzigen Umsetzungsstand halte ich es nicht für zu schaffen, bis ins Jahr 2022 alle 575 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren', meint FDP-Digitalexperte Daniel Karrais.
In der Antwort der Baden-Württembergischen Landesregierung auf seinen Anfrage steht, dass zunächst rund 20 Leistungen bis 2020 umgesetzt werden sollen. Für alle restlichen gut 550 Verwaltungsdienstleistungen bleiben dann nur noch zwei Jahre Zeit.
Nach Meinung der FDP geht der Projektansatz beim E-Government zudem nicht weit genug: 'Es reicht nicht aus, einzelne Verwaltungsdienstleistungen, wie die Beantragung eines Parkausweises umzusetzen. Wichtiger wäre die Etablierung des Once-Only-Prinzips.'
Artikel unserer Freiberufler: Fehler vermeiden bei der Softwareauswahl
Freelancer können mit einem kurzen Artikel in den Freelance-Market-News über Ihre Arbeit berichten. Dieses Mal stellen wir Ihnen den IT-Strategieberater Nr. 86 aus Troisdorf vor, der mit 95 Euro/Stunde gelistet ist.
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Nach einer Untersuchung scheitern über die Hälfte aller IT-Projekte. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Als Sachverständiger für ERP/PPS-Systeme begleite und unterstütze ich deshalb kleine und mittelständische Unternehmen bei der Geschäftsprozessoptimierung, der neutralen EDV-gestützten Auswahl und Einführung umfassender Informationssysteme sowie Integration der IT-Sicherheit nach innen und nach außen.
Mein besonderer Vorteil ist neben der großen Erfahrung die EDV-gestützte Vorgehensweise. Durch Verwendung neutraler Fragenkataloge wird absolute Neutralität gewährleistet. In der von unabhängigen Experten entwickelten und gepflegten Datenbasis sind über 600 Anbieter mit über 500 Software-Lösungen erfasst.
Durch eine 6-Stufen-Methode finde ich das für die Anforderungen meiner Kunden am besten geeignete System zu den geringstmöglichen Kosten. Aufgrund meiner Erfahrung und Vorgehensweise entfallen die typischen Fehler, die in einem solchen Auswahlverfahren sonst vorkommen.
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Freelance-Market-Witz des Monats: Outsourcing von Vorträgen
Der Professor wird gerade zu einer großen Fachkonferenz gefahren. Der Chauffeur: 'Herr Professor, ich bringe Sie heute seit genau zwei Jahren zu Ihren zahlreichen Vorträgen. Vielleicht ist es Ihnen noch nicht aufgefallen, aber ich kenne Ihren Fachvortrag inzwischen in- und auswendig, da ich mich jedes Mal in die letzte Reihe setze und Ihnen genau zuhöre. Ich glaube sogar, ich könnte inzwischen den Vortrag an Ihrer Stelle halten'.
Der Professor kann das kaum glauben und schlägt zum Spaß dem Chauffeur spontan vor, dass er beim heutigen Vortrag doch referieren soll und er würde sich dann an seiner Stelle in die letzte Reihe setzen. Zum Erstaunen des Professors nimmt der Chauffeur an.
Der Chauffeur hält einen ganz ordentlichen Vortrag und keiner im Publikum merkt, dass er nicht der Professor ist. Der Professor, der stumm in der letzten Reihe sitzt, kann es kaum glauben. Er weiß aber, dass jetzt erst der schwierige Teil kommt, die Fachfragen aus dem Publikum.
Die erste Frage ist ganz gewöhnlich und wird fast bei jedem Vortrag gestellt. – Der Chauffeur beantwortet sie mit Bravur, ganz so wie der Professor diese immer beantwortet hat.
Die zweite Frage ist schon deutlich schwieriger. Diese wurde bei allen Vorträgen bislang nur zweimal gefragt. Der Chauffeur hat aber wohl ein so gutes Gedächtnis, dass er auch diese zufriedenstellend beantwortet.
Dann aber kommt die dritte Frage, eine absolute Fachfrage, die zuvor noch nie gestellt wurde. Der Professor in der letzten Reihe freut sich schon insgeheim, dass der Chauffeur jetzt seine Wette verliert. Die Antwort des Chauffeurs: 'Ihre Frage ist so banal, dass sogar mein Chauffeur, der in der letzten Reihe sitzt, diese beantworten kann!'
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