Bund: Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes könnte sich verzögern
Bis Ende 2022 muss das Onlinezugangsgesetz umgesetzt sein. Bund, Länder und Kommunen müssen bis dahin 575 Verwaltungsleistungen digital erbringen.
"Beim jetzigen Umsetzungsstand halte ich es nicht für zu schaffen, bis ins Jahr 2022 alle 575 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren", meint FDP-Digitalexperte Daniel Karrais.
In der Antwort der Baden-Württembergischen Landesregierung auf seinen Anfrage steht, dass zunächst rund 20 Leistungen bis 2020 umgesetzt werden sollen. Für alle restlichen gut 550 Verwaltungsdienstleistungen bleiben dann nur noch zwei Jahre Zeit.
Nach Meinung der FDP geht der Projektansatz beim E-Government zudem nicht weit genug: "Es reicht nicht aus, einzelne Verwaltungsdienstleistungen, wie die Beantragung eines Parkausweises umzusetzen. Wichtiger wäre die Etablierung des Once-Only-Prinzips."
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 8/2019 veröffentlicht.