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Kostenloses Dokument: Private Musikkopien und Urheberrecht - Was erlaubt ist und was nicht

Freelancer-Documents

Dieser Artikel von Computerwoche.de zeigt auf, welche Musikstücke Sie völlig legal und bedenkenlos kopieren dürfen und wovon Sie lieber absehen sollten, um keine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren zu riskieren.
Außerdem wird auf die Rechtslage der Privatkopie genau eingegangen und welche Regelungen für die weitere Verbreitung von Musikstücken im Internet sowie Podcasts gelten. Ebenso wird der Umgang mit kopiergeschützten Werken thematisiert und was es bei Computerprogrammduplizierungen zu beachten gilt. (PDF, 4 Seiten, 335 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Private Musikkopien und Urheberrecht - Was erlaubt ist und was nicht' (Teil 2):

DRMMechanismus
in einer Musikdatei ist damit eine nach dem Urheberrecht verbotene Handlung.
Kein Umgehen einer technischen Schutzmaßnahme ist die Aufnahme über die "analoge Lücke". Wer
also ein DRM‐geschütztes Musikstück abspielt und analog, z.B. am Soundkarten‐Ausgang, wieder
abgreift und so die Musik von ihrer Schutzmaßnahme befreit, handelt im Rahmen der Privatkopie
rechtmäßig. Der Grund dafür liegt darin, dass der DRM‐Mechanismus lediglich gegen digitale Kopien
schützen soll und gegenüber analogen Kopien nicht "wirksam" im Rechtssinne ist.
Ist es strafbar, einen Kopierschutzmechanismus zu umgehen?
Wer wissentlich den Kopierschutz von einer durch digitale Rechteverwaltung geschützten Musikdatei
entfernt, macht sich nach § 108b UrhG strafbar. Wer gewerbsmäßig handelt, kann mit bis zu drei
Jahren Freiheitsstrafe betraft werden, bei nicht gewebsmäßigem Handeln bis zu einem Jahr
Freiheitsstrafe. Wer allein zum privaten Gebrauch handelt, bleibt straffrei, muss aber dennoch mit
teuren Abmahnungen und Schadensersatzforderungen rechnen.
Ist das Herunterladen von Musik aus dem Internet legal?
Grundsätzlich darf eine Musikdatei nur mit Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigt werden.
Bei Musik, die auf der offiziellen Website einer Band kostenlos oder kostenfrei zum Download
freigegeben ist, kann von einer Zustimmung ausgegangen werden, und das Downloaden ist legal.
Bei Diensten wie beispielsweise iTunes, Napster und Musicload wird man zwar davon ausgehen
können, dass sie über die Erlaubnis verfügen, die Dateien zum Download anzubieten, allerdings kann
das vom Nutzer nicht nachgeprüft werden. Rechtlich besehen liegt das Risiko allerdings auch beim
Nutzer. Nur, weil der Betreiber eines Dienstes behauptet, das Recht zu besitzen, bedeutet dies nicht,
dass sich der Nutzer darauf auch verlassen kann.
Während dies bei den bereits genannten Diensten wohl kaum ein Problem darstellen sollte, muss bei
privaten Websites, bei unbekannten Angeboten und bei Tauschbörsen aufgepasst werden. Auch
wenn der Anbieter behauptet, dass das Herunterladen legal sei und der Nutzer darauf vertraut, ist
die Handlung selbst rechtswidrig und kann rechtliche Schritte nach sich ziehen. Auf eine legale
"Privatkopie" kann sich hier niemand berufen!

Wie steht es um Privatkopien im Internet?
Das Anfertigen von einzelnen Privatkopien ist erlaubt. Nun könnte man auf die Idee kommen, eine
Musikdatei oder ein Hörbuch auf die private Homepage zu stellen und zum Download anzubieten.
Das ist jedoch gleich "doppelt" verboten.
Erstens gibt es ein Problem mit dem Personenkreis. Zwar ist es anerkannt, dass Privatkopien an
Familienmitglieder und Freunde weitergegeben werden dürfen. Doch auch auf eine eher unbekannte
private Website könnten Dritte zugreifen und die Dateien herunterladen. Damit liegt aufgrund des
unbestimmten Personenkreises schon begrifflich keine Privatkopie mehr vor.
Zweitens ist die Art und Weise der Kopie nicht rechtskonform. Das Urheberrecht unterscheidet strikt
zwischen der einfachen Kopie auf CD, Festplatte, USB‐Stick, etc. und solchen Kopien, die ins Internet
gestellt werden. Die Privatkopie erfasst lediglich ersteren Fall und stellt eine Ausnahme zum
sogenannten Vervielfältigungsrecht des Urhebers dar (vgl. § 16 UrhG).
Anders verhält es sich mit Kopien im Internet. Diese betreffen nicht nur das Vervielfältigungsrecht,
sondern darüber hinaus auch das sogenannte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a
UrhG). In dieses Recht darf aufgrund der Privatkopie nicht eingegriffen werden. Daher wäre ein
Upload ins Internet selbst dann keine Privatkopie, wenn technisch sichergestellt wäre, dass nur
ausgewählte Freunde Zugriff auf die Dateien hätten.
Wie ist die Rechtslage bei Privatkopien von Computerprogrammen?
Bei Musikdateien, Hörbüchern, Bildern und Textdokumenten greift die urheberrechtliche Ausnahme
der Privatkopie. Diese gestattet es Nutzern einzelne Werkstücke zu rein privaten Zwecken zu
kopieren und sogar zu verschenken.
Für Computerprogramme existiert ein solches Recht auf Privatkopie nicht. Zwar darf eine
Sicherungskopie eines Programms angefertigt werden (§ 69d Abs. 2 UrhG). Diese muss jedoch die
künftige Benutzung des Programms sicherstellen und darf nicht etwa an Freunde oder
Familienmitglieder verschenkt werden. Anders als beispielsweise bei Musikdateien benötigt jeder
Nutzer eines Programms stets ein Original.
Welche Regelungen gelten für Musik in Podcasts?

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Private Musikkopien und Urheberrecht - Was erlaubt ist und was nicht':  Teil 1, Teil 2, Teil 3

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