Deutsche Freelancer und Selbstständige erhalten Wirtschafts-Identifikationsnummer
Das Bundesfinanzministerium führt eine neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ein, die Teil eines zentralen Basisregisters für Unternehmen in Deutschland ist. Diese Entwicklung basiert auf dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG), das bereits am 15. Juli 2021 in Kraft trat.
Die Vergabe der W-IdNr. begann am 1. November 2024 und soll bis Ende November 2026 abgeschlossen sein. Wirtschaftlich tätige Personen und Organisationen, einschließlich Selbstständiger, Freiberufler, Landwirte, Kapital- und Personengesellschaften sowie Vereine, erhalten diese Nummer automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern.
Die W-IdNr. besteht aus dem Länderkennzeichen "DE", einer neunstelligen Ziffernfolge und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal für mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten (z.B. DE123456789-00001).
Das entsprechende Basisregister des Statistischen Bundesamts soll mehr als 100 einzelne Register mit Unternehmensbezug in Deutschland vernetzen (und langfristig ggf. auch ersetzen). Es speichert zentral die Stammdaten aller Unternehmen, einschließlich Name, Sitz, Anschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig.
Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, indem Mehrfachmeldungen vermieden werden und das "Once-Only-Prinzip" umgesetzt wird. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen.
Die Einführung des Basisregisters und der W-IdNr. ist Teil einer größeren Digitalisierungsinitiative, die auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 zurückgeht. Es soll die Effizienz und Nutzerfreundlichkeit von Verwaltungsleistungen verbessern.
Eine Evaluierung der Maßnahmen ist für Mitte 2026 geplant, bei der auch geprüft werden soll, ob bisherige Identifikationsnummern durch die W-IdNr. ersetzt werden können und ob dadurch ganze Register entfallen können.
P. S.: Falls Sie bereits eine W-IdNr. erhalten haben sollten, würden wir uns über Ihr Feedback dazu freuen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 04/2025 veröffentlicht.