Der Trick mit dem Statusfeststellungsverfahren: Vorübergehender Schutz vor der Einstufung als Scheinselbstständiger
Die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und echter Selbstständigkeit ist im Arbeitsalltag von Freiberuflern ein ständiges Thema. Die Gefahr, als scheinselbstständig eingestuft zu werden, ist real und kann gravierende Folgen haben. So unglaublich es für unsere Leser klingen mag, das Statusfeststellungsverfahren bietet hier einen Ausweg, um Rechtssicherheit zu schaffen und sich vor den Risiken der Scheinselbstständigkeit zu schützen.
Scheinselbstständigkeit bezeichnet eine Arbeitsbeziehung, in der eine Person zwar formal als selbstständig auftritt, tatsächlich aber (aus Behördensicht) in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Auftraggeber steht, das einem Angestelltenverhältnis gleichkommt. Dies kann zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern führen.
Das Statusfeststellungsverfahren ist ein von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführtes Verfahren, das klären soll, ob eine Beschäftigung als selbstständige Tätigkeit oder als abhängige Beschäftigung zu werten ist. Das Verfahren beginnt mit dem Ausfüllen eines Fragebogens, der von der Deutschen Rentenversicherung bereitgestellt wird. Darin werden detaillierte Informationen zur Tätigkeit, zur Arbeitsorganisation und zu den Vertragsbedingungen erfragt. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüft dann, ob die Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit oder einer abhängigen Beschäftigung überwiegen.
Kriterien für Selbstständigkeit: Für eine Selbstständigkeit sprechen unter anderem ein eigenes Unternehmensrisiko, ein eigener Arbeitsplatz außerhalb des Auftraggebers und die Freiheit, selbst über Arbeitszeit und -weise zu entscheiden.
Viele Freelancer berichten, dass Firmen die Beauftragung abgelehnt haben, da sie nur bereit sind, einen freiberuflichen Auftrag zu vergeben. Eine offizielle Anstellung (Beschäftigungsverhältnis) kam für sie wegen des zusätzlichen bürokratischen Aufwands und rechtlicher Risiken nicht in Betracht, da diese sich für geringe Projektgrößen kaum lohnt. Die Lohnnebenkosten wären in der Regel nicht das Problem gewesen. Einige Freelancer haben so sogar ihre Stammkunden verloren.
Der Trick mit dem Statusfeststellungsverfahren: Interessant ist die Möglichkeit, das Statusfeststellungsverfahren zu nutzen, um zumindest über wenige Monate beim Kunden wie ein Freiberufler zu arbeiten. §7a des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (Feststellung des Erwerbsstatus) bietet im Absatz 5 hierfür die rechtliche Grundlage: Wird der Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt und stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Beschäftigung fest, gilt der Tag der Bekanntgabe der Entscheidung als Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis.
Wer also noch kurz vor einem Monat nach Beginn einer Tätigkeit die Statusfeststellung beantragt, ist vor der Bezahlung und Nachforderungen von Sozialbeiträgen geschützt. Das geht so lange, bis die Deutsche Rentenversicherung ein Beschäftigungsverhältnis festgestellt hat. Diese Feststellung kann oft mehrere Monate dauern. Ggf. ist dann der Vertrag ohnehin bereits beendet.
Man kann den Vertrag natürlich zu diesem Zeitpunkt auch kurzfristig kündigen. Es bleibt freigestellt, ob danach ein neuer freiberuflicher Vertrag abgeschlossen wird, für den dann erneut ein Statusfeststellungsverfahren angestrengt wird.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 06/2024 veröffentlicht.