Freelance-Market-News 03/2023
Liebe Leser,
der erste März wurde von den Vereinten Nationen zum Zero Discrimination Day ausgerufen. An diesem Tag soll gegen jegliche Form der Diskriminierung vorgegangen werden. Passend dazu berichten wir über ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs, laut dem Polen homosexuelle Freiberufler nicht diskriminieren darf.
Auch in unseren weiteren Artikeln geht es im weitesten Sinne um die Diskriminierung von Freiberuflern und Selbstständigen. So haben wir einige Tipps, wie Freelancer vermeiden können, nicht als “Scheinselbstständige” eingestuft zu werden.
Vielen Selbstständigen erscheint es so, als würden sie von der Bürokratie allenfalls geduldet. Passend dazu präsentieren wir Ihnen eine aktuelle Erhebung der Top-10-Bürokratieabbau-Wünsche der Freiberufler und Unternehmer.
Obwohl Freelancer nicht zu allen Branchen und Tätigkeiten einen einfachen Zugang haben, gibt es auch erfreuliche Entwicklungen. So berichten wir, dass Freiberufler sogar zunehmend als Rettungskräfte eingesetzt werden.
In unserem Freelancerartikel geht es dann noch um die diskriminierungsfreie Zusammenarbeit mit Polen und unser Witz am Schluss handelt von einem Freelancer, der von seinem Kunden eine gerechte Bezahlung einfordert.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Video: Scheinselbstständigkeit – Wie Unternehmen und Freelancer Risiken vermeiden
Das Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit sorgt seit Jahren nicht nur für Unsicherheit bei Freelancern, sondern auch bei deren Auftraggebern. Sollte sich im Nachhinein eine Scheinselbstständigkeit herausstellen, müssen Unternehmen und Freelancer jeweils die Hälfte der versäumten Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Jeder Auftraggeber sollte wissen, was sich hinter dem Begriff Scheinselbstständigkeit verbirgt. Er sollte wissen, was die rechtlichen Unterschiede zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sind und wie das Vertragsverhältnis auf dem Papier wie auch in der täglichen Zusammenarbeit richtig ausgestaltet wird.
So erklären wir, was Scheinselbstständige von Selbstständigen unterscheidet, welche Ansätze und Alternativen existieren und wie sich Unternehmen vor dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit schützen können.
- Wann spricht man von einer Scheinselbstständigkeit?
- Wer bestimmt, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht?
- Was passiert, wenn eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird?
- Wie lässt sich eine Scheinselbstständigkeit vermeiden?
Falls Sie unser letztes Scheinselbstständigkeits-Webinar am 16.2.2023 verpasst haben, können Sie die Vorträge von Rechtsanwältin Dr. Konstanze Brieskorn (Kanzlei hw&h), Jean-Roch Sergent (Skalis Deutschland GmbH) und Dr. Rainer Kurz (Freelance-Market) hier als Video in Ruhe ansehen.
Nachtrag: Inzwischen erreichten uns weitere Fragen, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:
Frage: Funktioniert die Lösung Gehaltsträgerschaft mit Skalis auch mit 100%-Remote für die Zusammenarbeit?
Antwort: Ja!
Frage: Muss man mit dieser Methode denn unbedingt selbstständig sein? Man hat ja einen befristeten Arbeitsvertrag.
Antwort: Man ist in dieser Zeit Angestellter beim Gehaltsträger (Skalis) und nicht selbstständig.
Frage: Kann man im Anschluss wieder einen knapp 18 monatigen Arbeitsvertrag mit Skalis und/oder einem anderen/gleichen Kunden abschließen?
Antwort: Das Modell der Gehaltsträgerschaft ist auf 18 Monate begrenzt. Man kann danach aber in einer anderen Form weiter mit dem Kunden zusammenarbeiten, bspw. als Freelancer, Angestellter beim Kunden oder über eine GmbH, die einem selbst gehört.
Rettungsdienste setzen auf Freiberufler
Honorarkräfte im Rettungsdiensteinsatz seien “mittlerweile nicht mehr wegzudenken”, sagte Peter Sefrin, langjähriger Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes, dem “Spiegel”.
Für Patienten sei das allerdings nicht immer ein gutes Modell. Sefrin, der den modernen Rettungsdienst in Deutschland mit aufgebaut hat, kritisiert, dass Honorarkräfte “die speziellen lokalen Verhältnisse nicht oder nur ungenügend” kennen würden. Zudem gebe es je nach Region “erhebliche Unterschiede der praktischen Versorgung von Patienten”, die der Notfallsanitäter nicht unbedingt kenne. Auch die gesetzlichen Krankenkassen würden den Einsatz von Freiberuflern in der Notfallrettung kritisch sehen.
“Das System der Leiharbeit im Rettungsdienst, das sowohl Notärzte als auch das Rettungsdienstpersonal umfasst, ist kaum transparent”, teilte die AOK Baden-Württemberg dem “Spiegel” mit. Der Einsatz von Honorarkräften schaffe “keine zusätzlichen Personalressourcen”, sondern führe “lediglich zu einer Umverteilung der insgesamt nur begrenzt zur Verfügung stehenden Fachkräfte”. Ein nachhaltiger Personalaufbau sei das jedenfalls nicht. Ganz im Gegenteil: Es erscheine “mehr als fraglich, ob Leiharbeit die angespannte Personalsituation in den Rettungsdiensteinrichtungen eher entlastet oder möglicherweise sogar noch weiter verschärft”.
Honorarkräfte werden wegen des Fachkräftemangels angeheuert. Vielerorts wäre ohne die Freiberufler eine vorschriftsmäßige Vorhaltung von Einsatzfahrzeugen kaum möglich. Sie werden oft erheblich besser bezahlt als hauptamtliche Mitarbeiter nach Tarifvertrag, wie das Nachrichtenmagazin berichtet. Weil das Arbeitsschutzgesetz für Freiberufler nicht gilt, sind bei Stundenhonoraren zwischen 50 und 70 Euro Jahresgehälter von mehr als 100 000 Euro für Notfallsanitäter möglich, wenn sie ihre Einsatzzeiten entsprechend ausdehnen.
Feedback zum Gastartikel: Herausforderungen an Freiberufler in Zeiten der Künstlichen Intelligenz
Unser Gastartikel in den letzten News hat für Furore gesorgt, dieser Artikel vollständig von dem KI-System ChatGPT erstellt wurde. Nachdem die Aufgabenstellung “Schreibe einen Artikel zum Thema, was die Herausforderungen sind, denen Freiberufler in Zeiten der Künstlichen Intelligenz ausgesetzt sind” formuliert war, dauerte es keine zwanzig Sekunden, bis die KI einen druckreifen Artikel verfasst hat.
Die Kommentare reichten von “unglaublich” bis zu “da werde ich wohl bald einen neuen Job suchen müssen“. Passend dazu schreibt Frank Wenzel, dass es kein Grund zur Panik sein muss, wenn ein Chatbot kommt, der Texte schreibt. Allerdings müssen sich soziale Medien nun intensiv Gedanken machen, wie sie Glaubwürdigkeit sicherstellen, da sich Manipulation und Fehlinformationen potenzieren könnten.
Top-10-Bürokratieabbau-Wünsche der Freiberufler und Unternehmer
Das Bundesjustizministerium hat 70 Verbände aufgefordert, Vorschläge zum Bürokratieabbau zu machen. Hier die Top-10 laut dem Verband der Gründer und Selbstständigen:
1. Rechtssicherheit im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit und Vereinfachung des Statusfeststellungsverfahrens.
2. Anhebung des Gewerbesteuerfreibetrags bzw. Ausweitung des Freiberuflerprivilegs auf Soloselbstständige.
3. Einfache Suche bzw. Benachrichtigung über bürokratische Pflichten.
4. Gleichstellung mit Angestellten bei der Mindestbemessungsgröße bei der Kranken- und Pflegeversicherung.
5. Verkürzung und Vereinheitlichung der Aufbewahrungspflichten.
6. Verständliche Vorgaben zum Datenschutz für Soloselbstständige.
7. Umsatzsteuerrecht verschlanken.
8. Vereinfachung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Unterlagen).
9. Einstellung der Soforthilfe-Rückzahlung.
10. Erhöhung der Bemessungsgrenze zur Bilanzierungspflicht.
Frage des Monats: Warum listet Freelance-Market Freiberufler und keine Projekte?
Prinzipiell gibt es zwei Wege um Freiberufler und Nachfrager zusammenzubringen:
A) Auflistung der Freiberufler nach Fähigkeit und Stundensatz: Der Nachfrager wählt dazu den für das Projekt geeignetsten Freelancer aus.
ODER
B) Auflistung der Nachfragerprojekte: Die Freiberufler entscheiden sich dann, für welche Projekte sie ein Angebot abgeben möchten und legen dann einen Preis fest. Der Nachfrager wählt dann unter den Angeboten das geeignetste aus.
Während einige unserer Mitbewerber Option B nutzen, basiert Freelance-Market auf Option A, da wir hierin einige Vorteile sehen:
+ Der Nachfrager muss das Projekt nicht bis ins letzte Detail spezifizieren, bevor er mit dem gewählten Freelancer redet.
+ Das Projekt kann unmittelbar starten, da der Nachfrager nicht warten muss, bis alle Angebote der Freelancer eingegangen sind.
+ Die Freiberufler müssen keine Angebote auf vage bzw. unklar definierte Projekte abgeben.
+ Da die Freiberufler auf Basis eines festen Stundensatzes entlohnt werden, gibt es mehr zeitliche Flexibilität, um das Projekt während der Umsetzung anzupassen. Das gilt auch, wenn der Nachfrager das Projekt erweitern will oder den Freelancer erneut beauftragen möchte.
Europäischer Gerichtshof: Polen darf homosexuelle Freiberufler nicht diskriminieren
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen dazu verurteilt, homosexuelle Selbstständige nicht zu diskriminieren. Das oberste EU-Gericht entschied in Luxemburg, dass das EU-Antidiskriminierungsgesetz auch für Freiberufler gilt. Laut dem Urteil darf die Zusammenarbeit mit einem Selbstständigen nicht aufgrund seiner sexuellen Ausrichtung beendet werden. Die Richter urteilten, dass andernfalls das EU-Antidiskriminierungsgesetz seiner Wirkung beraubt würde.
Die Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf legt einen allgemeinen Rahmen für die Bekämpfung der Diskriminierung fest, unter anderem wegen der sexuellen Ausrichtung. Sie erfasst einen weiten Bereich beruflicher Tätigkeiten. In der Pressemitteilung des EuGH heißt es: „Der Zweck der Richtlinie besteht darin, aus im sozialen und öffentlichen Interesse liegenden Gründen alle auf Diskriminierung gestützten Hindernisse für den Zugang zu Arbeit zu beseitigen.“ Bisher war es in Polen erlaubt, einen Vertrag mit einem Selbstständigen wegen dessen sexueller Orientierung abzulehnen.
Hintergrund des Urteils ist die Klage eines langjährigen freien Mitarbeiters eines polnischen öffentlichen Fernsehsenders. Er und sein Partner hatten im Dezember 2017 ein Weihnachtsmusikvideo auf Youtube veröffentlicht, das für Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren warb. Kurz danach teilte der Fernsehsender ihm mit, dass sein laufender Vertrag beendet wurde und auch kein neuer Vertrag geschlossen werde. Der ehemalige Mitarbeiter verlangt vor einem polnischen Gericht Schadensersatz. Das Gericht muss nun den Fall entscheiden und dabei die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigen.
Artikel unserer Freiberufler: Dolmetschen für die Windenergie
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem Artikel im Freelance-Market-Newsletter kurz vorstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unsere Freelancerin 7205 aus dem polnischen Lodz vor. Die Polnisch-Deutsch-Übersetzerin hat ein Studium mit Promotion in Germanistik und internationale Beziehungen.
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Die österreichische Firma Alpine-Bau ist in der letzten Zeit in Polen sehr bekannt geworden, weil Alpine-Bau den Zuschlag für den Stadienbau in Warschau, Breslau und Danzig bekommen hat. Seit kurzem wurde jetzt auch Alpine Green Energa als polnische Tochtergesellschaft gegründet, um in Polen Windfarmprojekte zu entwickeln.
Seit geraumer Zeit unterstütze ich als Übersetzerin Alpine in zahlreichen Gesprächen mit Projektentwicklern, Energieversorgern, Grundstücksbesitzern und Behörden. Aufgrund meiner guten Leistungen wurde ich sogar zur Muttergesellschaft nach Wien eingeladen, um Verhandlungsgespräche am Firmensitz simultan zu dolmetschen. Der Vorstandsvorsitzende von Alpine Green Energa, Herr Trauntschnig, steht Ihnen als Referenzgeber gerne zur Verfügung.
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Freelance-Market-Witz des Monats: Gerechte Bezahlung
Der Freelancer zum Auftraggeber: “Sie wissen sicher, dass meine Vergütung in keinem Verhältnis steht zu dem, was ich hier leiste!”
Darauf der Auftraggeber: “Ja, das ist mir sehr wohl klar, aber wir können Sie doch hier nicht verhungern lassen!”
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