Video: Scheinselbstständigkeit – Wie Unternehmen und Freelancer Risiken vermeiden
Das Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit sorgt seit Jahren nicht nur für Unsicherheit bei Freelancern, sondern auch bei deren Auftraggebern. Sollte sich im Nachhinein eine Scheinselbstständigkeit herausstellen, müssen Unternehmen und Freelancer jeweils die Hälfte der versäumten Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Jeder Auftraggeber sollte wissen, was sich hinter dem Begriff Scheinselbstständigkeit verbirgt. Er sollte wissen, was die rechtlichen Unterschiede zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sind und wie das Vertragsverhältnis auf dem Papier wie auch in der täglichen Zusammenarbeit richtig ausgestaltet wird.
So erklären wir, was Scheinselbstständige von Selbstständigen unterscheidet, welche Ansätze und Alternativen existieren und wie sich Unternehmen vor dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit schützen können.
- Wann spricht man von einer Scheinselbstständigkeit?
- Wer bestimmt, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht?
- Was passiert, wenn eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird?
- Wie lässt sich eine Scheinselbstständigkeit vermeiden?
Falls Sie unser letztes Scheinselbstständigkeits-Webinar am 16.2.2023 verpasst haben, können Sie die Vorträge von Rechtsanwältin Dr. Konstanze Brieskorn (Kanzlei hw&h), Jean-Roch Sergent (Skalis Deutschland GmbH) und Dr. Rainer Kurz (Freelance-Market) hier als Video in Ruhe ansehen.
Nachtrag: Inzwischen erreichten uns weitere Fragen, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:
Frage: Funktioniert die Lösung Gehaltsträgerschaft mit Skalis auch mit 100%-Remote für die Zusammenarbeit?
Antwort: Ja!
Frage: Muss man mit dieser Methode denn unbedingt selbstständig sein? Man hat ja einen befristeten Arbeitsvertrag.
Antwort: Man ist in dieser Zeit Angestellter beim Gehaltsträger (Skalis) und nicht selbstständig.
Frage: Kann man im Anschluss wieder einen knapp 18 monatigen Arbeitsvertrag mit Skalis und/oder einem anderen/gleichen Kunden abschließen?
Antwort: Das Modell der Gehaltsträgerschaft ist auf 18 Monate begrenzt. Man kann danach aber in einer anderen Form weiter mit dem Kunden zusammenarbeiten, bspw. als Freelancer, Angestellter beim Kunden oder über eine GmbH, die einem selbst gehört.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 03/2023 veröffentlicht.