Freelance-Market-News 12/2022
Liebe Leser,
trotz Weihnachtszeit, Inflation und Energieknappheit sind viele Freiberufler immer noch mit zahlreichen Projekten eingedeckt und auch bei Freelance-Market bleibt die Zahl der Projektvorstellungen praktisch unverändert. Dazu kommt im privaten Bereich meist noch der alljährliche Vorweihnachtsstress. Bitte nehmen Sie sich trotzdem einen Moment Zeit, holen Sie sich eine Tasse Kaffee (oder vielleicht sogar einen heißen Glühwein) und genießen Sie diesen Dezember-Newsletter.
Keine Weihnachtsgeschenke für Freelancer sind leider die aktuellen Pläne der Europäischen Kommission zur 'Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit”. Immerhin laufen zahlreiche Unternehmerverbände jetzt dagegen Sturm, um das Schlimmste zu verhindern.
In unseren weiteren Artikeln geht es um eine kürzlich von Freelance-Market gemachte Erhebung, der zufolge nur sieben Prozent der Freelancer im IT-Bereich Frauen sind und um die krisenbedingte Verschlechterung des Geschäftsklimas, von der Freelancer und Kleinunternehmer besonders betroffen sind.
Passend zum Jahresende haben wir für Sie dann noch einige Tipps, wie Sie 2022 noch Steuern sparen können und ein auf Zollabwicklung spezialisierter Freelancer berichtet, was zu beachten ist, wenn ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenk (ein Motorflugzeug) nach Deutschland importiert wird.
In unserem Freelancerwitz am Schluss geht es dann noch um einen frustrierten Freelancer, der auf der Weihnachtsfeier nicht über den Witz seines Klienten lachen kann.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und eine entspannte Weihnachtszeit!
Ihr Rainer Kurz
Brandbrief der Arbeitgeberverbände: EU bedroht Solo-Selbstständigkeit in Europa
Sieben führende Arbeitgeberverbände rufen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zur Abkehr/Anpassung der Plattformarbeitsrichtlinie auf. Die Verbände fürchten eine Zwangstarifbindung und Falschklassifizierung von freien Unternehmern und Solo-Selbstständigen.
Unterzeichnet wurde das Schreiben von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Gesamtmetall, dem Unternehmerverband Deutsches Handwerk und den Arbeitgeberverbänden der privaten Banken, der Luftfahrtunternehmen, der Versicherungen und der Chemie.
Bereits im Dezember 2021 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine “Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit” vorgelegt, auf dessen Basis der EU-Beschäftigungsausschuss im Mai 2022 einen Bericht vorgelegt hat, über den das Europäische Parlaments jetzt abstimmen soll. Beispiele für Plattformarbeit sind unter anderem Fahrdienste wie UBER oder Essenlieferdienste wie Lieferando.
Der aktuelle Richtlinienvorschlag schießt laut den Arbeitgeberverbänden deutlich über das Ziel hinaus und ignoriert bereits vorhandene und etablierte Lösungen in den EU-Mitgliedstaaten.
Die Arbeitgeberverbände sehen insbesondere die nachfolgenden Punkte mit großer Sorge:
1) Zu weit gefasste Definition von digitalen Arbeitsplattformen: Dass schon die Verwendung von Computerprogrammen und -verfahren für die Vermittlung, Überwachung oder Organisation von Arbeit ausreichen soll, um Unternehmen als “digitale Arbeitsplattform” zu definieren, gehe deutlich zu weit, da eine solche Definition praktisch die gesamte
Wirtschaft erfassen würde: Jede von Vorgesetzten per E-Mail verfasste Arbeitsanweisung würde ein
Unternehmen zur digitalen Arbeitsplattform machen. Stattdessen sollte die Definition nur digitale Arbeitsplattformen umfassen, die als digitale Vermittler zwischen Angebot und Nachfrage eine kommerzielle Dienstleistung erbringen.
2) Zwangs-Tarifbindung: Wenn als digitale Arbeitsplattformen definierte Unternehmen, die im Tätigkeitsbereich geltenden Tarifvereinbarungen einhalten müssten, käme das einem umfassenden Tarifzwang gleich und würde die Koalitionsfreiheit der EU-Grundrechte-Charta verletzen.
3) Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses ohne jegliche Kriterienbasis: Dadurch würden faktisch alle
Personen, die mittels digitaler Arbeitsplattformen arbeiten, in ein Arbeitnehmerverhältnis gedrängt. Eine korrekte Vertragseinstufung sollte weiterhin nur anhand der in den Mitgliedsstaaten geltenden Regeln erfolgen.
Den Interessen der Beteiligten sei nicht damit gedient, da digitale Plattformen sich genauso wie alle anderen Unternehmen an geltendes nationales Arbeits- und Sozialversicherungsrecht halten müssen. So habe das deutsche Arbeitsrecht bereits effektive Verfahren gegen Scheinselbstständigkeit. Ein europäischer Kriterienkatalog, der einen europäischen Arbeitnehmerbegriff definiert, beeinträchtigt den Geltungsanspruch des deutschen Arbeitnehmerbegriffs und verletze damit das europäische Kompetenzgefüge.
Würde die EU-Plattformarbeitsrichtlinie wie geplant umgesetzt, fiele die Solo-Selbstständigkeit als ein Teil der freien Unternehmertätigkeit in der EU praktisch weg. Solo-Selbstständige würden in Beschäftigungsverhältnisse gedrängt, auch wenn dies nicht in ihrem eigenen Interesse ist.
Ein Zwang zum Arbeitnehmerstatus würde vor allem kleinere Unternehmen benachteiligen, da es die Beauftragung externer Spezialisten und Berater erheblich erschweren würde. Gerade der Projektbereich ist durch spezialisierte Einzelunternehmer geprägt, die ihre Dienstleistungen verschiedenen Unternehmen anbieten.
Zudem könnte eine Zwangs-Tarifbindung das Ende der Tarifautonomie in Deutschland und Europa bedeuten.
Laut den Arbeitgeberverbänden wären die europaweiten Folgen für den digitalen Fortschritt, die Solo-Selbstständigkeit und die Tarifautonomie fatal.
Freelance-Market: Nur 7 Prozent der Programmierer sind weiblich
Die IT-Branche gilt als eine Männerdomäne, in der Programmiererinnen, Beraterinnen oder Systemarchitektinnen kaum zu finden sind. Die Zahl der IT-Frauen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen, ist sogar noch geringer. In der Computerwoche wurde der Anteil der IT-Freiberuflerinnen einmal auf fünf bis zehn Prozent geschätzt, genaue Zahlen gibt es aber nicht. Auch bei Freelance-Market liegt die Quote aktuell nur bei 7,2 Prozent.
Dabei hätten Frauen, die selbständig in der IT arbeiten, optimale Voraussetzungen, meint schon vor längerer Zeit Uta Nommensen vom ehemaligen Berufsverband Selbständige in der Informatik: Weibliche IT-Freelancern fühlen sich in IT-Projekten weder finanziell noch menschlich benachteiligt und würden oft bevorzugt eingestellt - vielleicht weil sich das Unternehmen einen Vorteil für die Teamarbeit verspricht. Auch bei Freelance-Market wird eine IT-Spezialistin im Schnitt doppelt so häufig angefragt wie ein männlicher IT-Spezialist.
Dass weibliche IT-Experten mehr als nur Teamfähigkeit zu bieten haben, bewies vor einiger Zeit die Wahl des 'IT-Freelancers des Jahres'. Das Fachmagazin 'IT Freelancer' kürte Manuela Reiss als Siegerin des Wettbewerbs. Frau Reiss kam als Seiteneinsteigerin zur Informatik. Nach ihrem Geografiestudium war sie fünf Jahre lang in einem internationalen Projekt beim Deutschen Wetterdienst eingesetzt. 'Da bei dem Job die IT eine wichtige Rolle spielte, wurde ich durch Learning-By-Doing auch hier immer fitter. Was noch an Wissen fehlte, erwarb ich mir im Selbststudium', erinnert sie sich. Nach dem befristeten Vertrag beim Deutschen Wetterdienst entschied sie sich zunächst für die Freiberuflichkeit als Referentin. Reiss: 'Die Freiberuflichkeit passt einfach zu mir und meiner Arbeitsweise. Ich kann mich selbst sehr gut motivieren und stelle mich gerne neuen Herausforderungen.'
Gleichzeitig räumt sie ein, mit einer Portion Naivität, aber auch mit Selbstvertrauen und Neugier in die Selbstständigkeit gestartet zu sein. Dass es so wenige Freelance-Frauen gibt, liegt ihrer Meinung nach an den Rahmenbedingungen: 'Viele Aufträge sind vor Ort durchzuführen und müssen noch dazu spontan ausgeführt werden. Das können Frauen, die Familie haben, nur sehr schwer miteinander vereinbaren.'
Geschäftsklima verschlechtert sich: Freelancer und Kleinstunternehmen besonders betroffen
Der Geschäftsklima-Index von ifo und Jimdo für Solo-Selbstständige rutscht um 0,7 Punkte auf einen neuen Tiefstwert von -12,8 Punkten. Insbesondere Solo-Selbstständige bewerten ihre aktuelle Lage noch deutlich schlechter als andere Unternehmen.
Inflation, Energiepreise, Ukraine-Krieg – diverse Faktoren beeinträchtigen derzeit die Weltwirtschaft massiv. Dies zeigt sich auch im allgemeinen Geschäftsklima. Deutlich dramatischer ist die Situation zudem für kleine Unternehmen in Deutschland. Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen, erklärt: „Das Geschäftsklima für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen hat sich erneut verschlechtert. Dies war vor allem der schlechteren Beurteilung der aktuellen Geschäftslage geschuldet.”
Auffällig ist nach wie vor der Unterschied zwischen den kleinen Betrieben und der Wirtschaft insgesamt: Bei der Bewertung der aktuellen Geschäftslage geht die Kluft zwischen Gesamtwirtschaft und Solo-Selbstständigen weiter auseinander. Während die Gesamtwirtschaft die Lage mit 22,1 Punkten (Rückgang um 0,6 Punkte) noch positiv bewertet, ging es bei Solo-Selbstständigen in den letzten 3 Monaten um weitere 2,5 Punkte zurück auf jetzt nur noch 3,4 Punkte.
„Die kleinen Unternehmen haben schon durch Corona am stärksten gelitten und bekommen jetzt die Auswirkungen der Rezession und Energiekrise als erste zu spüren', so Matthias Henze, CEO von Jimdo. Dass Freelancer und Kleinstunternehmer die Geschäftslage immer schlechter bewerten, zeigt sich auch in zahlreichen Interviews.
Constanze Lux, Inhaberin von LaDouce Catering, sagt: „Es gibt auch viele Ängste. Ich habe schlaflose Nächte, das blockiert mich mental sehr. Teils reguliere ich auch, wie viel Nachrichten ich noch gucke!”, so die Hamburgerin. „Von der Politik wünsche ich mir mehr Aufmerksamkeit für die Sorgen von uns Kleinstunternehmern. Durch Krieg, Inflation und Krise geraten wir als die, die es echt hart trifft, oft in Vergessenheit.”
Dr. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschlands stellt diesbezüglich deutliche Forderungen an die Politik: „Die politisch Verantwortlichen müssen deutlich machen, dass sie die enorm schwierige Lage der Solo- und Kleinstunternehmen verstanden haben und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung ergreifen. 2020/21 ging die Zahl der Selbstständigen unter dem Strich um 300.000 zurück.”
Tipps, wie Sie 2022 noch Steuern sparen können
Gerade für Selbstständige und Freelancer sind die letzten Wochen des Jahres eine sehr wichtige Zeit. Man hat das vergangene Jahr bereits gut im Blick, man weiß also, wie viel Einnahmen man bisher verbuchen konnte. Zieht man von den Einnahmen nun alle Ausgaben ab, die dafür notwendig waren, diese Einnahmen zu erzielen, so ergibt sich der Gewinn. Und den gilt es zu versteuern. Meist können jedoch Freelancer oder Kleinunternehmer gerade in den ersten Jahren nicht den höchsten Gewinn verbuchen und die Aussicht, diesen auch noch versteuern zu müssen, klingt nicht besonders schmackhaft.
Wir haben auf jeden Fall noch ein paar Tipps auf Lager, wie Sie das laufende Jahr möglichst steuerschonend beenden.
Am einfachsten ist es dabei, wenn Sie sich darüber Gedanken machen, welche Dinge denn nun wirklich sinnvoll für Ihr Unternehmen wären, um Sie bei Ihrer Tätigkeit als Freelancer in der Form zu unterstützen, dass eine künftige Umsatzsteigerung wahrscheinlich ist. Natürlich können dies materielle Dinge sein, wie zum Beispiel ein neuer Laptop, Drucker, die beste Grafik-Software und allerhand technische Tools.
Denken Sie an dieser Stelle jedoch noch etwas weiter, denn schließlich sollten Sie als Selbstständiger nicht nur in die Infrastruktur Ihres Unternehmens investieren, sondern auch in sich selbst. Sie selbst sind Ihr wertvollstes Gut im Unternehmen, denn ohne Sie gäbe es vermutlich erst gar keine Aufträge, die abgearbeitet werden können. Also wäre jetzt vielleicht ein guter Zeitpunkt, um das Vertriebsseminar zu besuchen, das Sie schon lange buchen wollten. Oder vielleicht wollen Sie einen Online-Kurs zum Thema Marketing kaufen, den Sie dann gemütlich in den Weihnachtsfeiertagen durcharbeiten können. Auch kann man Seminare, die erst im nächsten Jahr stattfinden, bereits jetzt bezahlen.
Sollte Sie gerade in der Vorweihnachtszeit der Drang überkommen, Gutes tun zu wollen, könnten Sie auch die Möglichkeit einer Spende an eine gemeinnützige Organisation Ihrer Wahl in Betracht ziehen – Spenden sind nämlich auch steuerlich absetzbar.
Wenn Sie nicht im Home Office arbeiten wollen, möchten Sie vielleicht auch die Jahresmitgliedschaft Ihres Co-Working-Spaces im Voraus bezahlen, was Ihnen womöglich ohnehin eine Minderung der Gebühr einbringt?
Seien Sie kreativ. Beachten Sie dabei nur folgende Grundregel: Die Ausgaben müssen dazu dienen, geschäftsbezogene Einnahmen zu erwirtschaften. Können Sie dies sinnvoll und glaubhaft bekräftigen, steht einer steuerlichen Anrechnung nichts im Wege. Sollten Sie jedoch bei einer Sache zweifeln, holen Sie sich bitte professionellen Rat von Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin ein, so gehen Sie immer auf Nummer sicher.
Nutzen Sie den Dezember also, um sinnvolle Investitionen in sich selbst und in Ihr Business zu tätigen, anstatt einen Teil Ihres hart verdienten Geldes dem Finanzamt zu geben.
Artikel unserer Freiberufler: Zollabwicklung zu Weihnachten
Eingetragene Freelancer können sich mit einem Artikel im Freelance-Market-Newsletter kurz vorstellen. In dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen unsere Anbieterin Nr. 1982. Die gelernte Industriekauffrau aus Dortmund ist mit 43 Euro/Stunde gelistet.
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Ich biete alles rund um den Export und Import für kleine und mittelständische Unternehmen und mittlerweile auch große Konzerne/Logistikunternehmen. Dabei kann ich die komplette Export-, Import- und Zollabwicklung vornehmen. Meine Dienstleistung ist nicht produktabhängig: Von der Blumenzwiebel bis hin zur tonnenschweren High-Tech-Anlage kann von mir alles entsprechend verarbeitet und abgewickelt werden. Ich richte mich nach Kundenwünschen und arbeite sowohl vor Ort in den jeweiligen Unternehmen als auch von meinem Büro aus (Korrespondenz und Zollabwicklung per E-Mail).
Einer meiner besonderen Aufträge in den vergangenen Jahren, der aus dem normalen Rahmen fiel, war der Import eines gebrauchten Doppeldecker-Flugzeugs aus dem fernen Ausland. Ein Weihnachtsgeschenk für eine Privatperson.
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Freelancerwitz des Monats: Weihnachtsfeier
Bei der Weihnachtsfeier erzählt der Geschäftsführer einen Witz und alle Mitarbeiter kugeln sich vor Lachen. Alle, bis auf den Freelancer.
Der Geschäftsführer fragt ihn verwundert: „Sind Sie heute schlecht drauf oder haben Sie einfach keinen Sinn für Humor?“
„Weder noch“, entgegnet der Freelancer, „ich bin erstens nicht bei Ihnen angestellt und zweitens läuft mein Vertrag ohnehin zum Jahresende aus!“
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