Freelance-Market-News 04/2021
Liebe Leser,
Corona ist der neue Normalzustand und es scheint inzwischen fast so, als hätte sich die Wirtschaft schon daran gewöhnt. Vielleicht führen ja die begrenzten Freizeitmöglichkeiten auch zu einem stärkeren Fokus auf das Produktiv-Sein.
Flankierend unterstützt der Staat durch finanzielle Transferleistungen weiter Firmen und Freiberufler und bewahrt so viele vor dem finanziellen Absturz. So wird einer unserer Artikel neueste detaillierte Zahlen des Bundesfinanzministeriums aufschlüsseln, die zeigen, wohin die Hilfsgelder von inzwischen 90,4 Mrd. Euro bereits geflossen sind.
Angesichts der steigenden Bedeutung des Staates verwundert es vielleicht nicht, dass wir auch von einem neuen Corona-Steuerformular berichten, das jetzt für alle Freelancer und Unternehmer verpflichtend ist.
In einem weiteren Artikel geben wir Tipps, wie Sie (gerade in Corona-Zeiten) risikoarm testen können, ob das Freelancer-Dasein für Sie funktionieren kann – als Freelancer in Teilzeit.
Danach diskutieren wir, wie wichtig ein Porträtfoto für den Erfolg als Freiberufler sein kann und ein Freelance-Grafiker zeigt Ihnen, wie ein Bild 1000 Worte ersetzen kann. In unserem Freelancerwitz am Schluß erzählen wir danach noch die Geschichte eines Dienstleisters, der erfolglos versucht seine ausstehenden Zahlungen direkt beim Geschäftsführer einzufordern.
Ich wünsche Ihnen wie immer viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Neues Steuerformular “Corona-Hilfen” wird Pflicht für alle Selbstständigen
Ab der Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 muss jetzt zusätzlich die “Anlage Corona-Hilfen” ausgefüllt werden. Betroffen sind alle Selbstständigen, also auch Freiberufler, Gewerbetreibende und Landwirte. In das Formular müssen alle Zuschüsse einzutragen werden, die im Rahmen der Corona-Hilfe erhalten wurden. Dies betrifft insbesondere Soforthilfen zur Existenzsicherung, Überbrückungshilfen und vergleichbare Leistungen des Bundes oder der Bundesländer.
In der Regel müssen die unterschiedlichen Corona-Hilfszahlungen des Staates zwar nicht zurückgezahlt werden, da sie aber als steuerpflichtige Betriebseinnahmen in der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind, haben sie Auswirkungen auf die Körperschafts-, Gewerbe- und Einkommensteuer. Daher sind die Hilfeleistungen zusätzlich auch in den Anlagen G, S oder L bzw. den entsprechenden Anlagen zur gesonderten Feststellungserklärung einzutragen.
Selbst wenn Sie keine Corona-Hilfen erhalten haben, müssen Sie trotzdem die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen, allerdings reicht es, wenn im Formular in die Zeile 4 die Ziffer 2 für “Nein” eingetragen wird.
Das neue Steuerformular soll rein zu Informationszwecken und dem Datenabgleich des Finanzamtes dienen und sicherstellen, dass Corona-Hilfsgelder versteuert werden. Falls sich durch die Angaben herausstellen sollte, dass die Corona-Hilfen grundlos ausbezahlt wurden, wird ggf. eine Rückzahlung erforderlich, die dann immerhin eine steuersenkende betriebliche Ausgabe darstellt.
Freelance-Market-Tipp: So starten Sie als Freiberufler auf Teilzeitbasis
Obwohl Freiberufler oft nur ein geringes Startkapital für die Umsetzung ihres Geschäfts benötigen, ist der erste Schritt in die Selbstständigkeit immer mit Risiken verbunden. Die Unsicherheiten sind z. B. die höhere Arbeitsbelastung, die Akquisitionskosten, fehlende Kapitalreserven und die Unfähigkeit, Zahlungen pünktlich zu leisten. Auch will man vielleicht nicht gleich seinen sicheren Arbeitsplatz aufgeben.
Wem dieses Risiko Selbstständigkeit zu groß ist, der kann auch versuchen, schrittweise in die Selbstständigkeit einzusteigen. So sind Sie nicht gezwungen, kopfüber ins kalte Wasser zu springen!
Wer sich zunächst nur nebenberuflich selbstständig macht, kann sich so langsam an die eigene Unabhängigkeit herantasten, ohne Angst haben zu müssen, die Miete nicht bezahlen zu können. Der Schritt in die Selbstständigkeit unter Beibehaltung des bisherigen Arbeitsplatzes passt so auch für Menschen, die großen Wert auf finanzielle Planung und Sicherheit legen. Schließlich kann das Arbeitsverhältnis immer noch gekündigt werden, sobald die Terminliste gefüllt ist. Zudem ist der Start in die Selbstständigkeit auf Teilzeitbasis auch eine gute Möglichkeit, um herauszufinden, ob Sie sich als Freiberufler wohlfühlen.
Da Sie in der Anfangsphase noch nicht auf die Einkünfte aus der Selbstständigkeit angewiesen sind, können Sie sich auch leichter um die notwendigen administrativen Aufgaben kümmern, vom Besuch beim Steuerberater bis zur Erstellung einer eigenen Website. Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist also eine gute Möglichkeit, sich in der Unternehmerrolle auszuprobieren und ohne großen Druck erste Erfolge zu erzielen, was eine gute Voraussetzung für langfristigen Erfolg sein kann.
Coronahilfen des Bundes durchbrechen die 90 Milliarden-Grenze
Das Bundeswirtschaftsministerium hat soeben die aktuellen Zahlen zu den Corona-Hilfen für Freiberufler und Unternehmen bekanntgegeben. Die inzwischen ausbezahlten 90,4 Mrd. Euro setzen sich zusammen aus Krediten des KfW-Sonderprogramms (49,0 Mrd. Euro), Rekapitalisierungen im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (8,5 Mrd. Euro) sowie Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (1,9 Mrd. Euro) und Großbürgschaften (2,7 Mrd. Euro).
Hinzu kommen Zuschüsse in Form der Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler (13,6 Mrd. Euro, Antragstellung bis 31.5.2020) und das Überbrückungshilfeprogramm I für kleine und mittelständische Unternehmen (1,4 Mrd. Euro, Antragstellung bis 9.10.2020).
Für das Überbrückungshilfeprogramm II (Fördermonate September bis Dezember 2020, Start: 21.10.2020) wurden bisher etwa 173.700 Anträge im Volumen von 2,6 Mrd. Euro gestellt, die Auszahlungen belaufen sich bisher auf 2,2 Mrd. Euro.
Das Überbrückungshilfeprogramm III (Fördermonate November 2020 bis Juni 2021) erhielt bisher 89.300 Anträge im Volumen von 5,1 Mrd. Euro, für die bislang Abschlagszahlungen in Höhe von etwa 1,3 Mrd. Euro erfolgten.
Seit 16.02.21 können Soloselbstständige einmalig die Neustarthilfe (Fördermonate Januar bis Juni 2021) beantragen. Bisher sind 114.200 Anträge im Volumen von 0,7 Mrd. Euro eingegangen. Die Auszahlungen umfassen bisher insgesamt rund 0,6 Mrd. Euro.
Seit 25.11.2020 ist zudem die Antragstellung auf Novemberhilfe möglich. Es sind bisher etwa 354.700 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 5,6 Mrd. Euro eingegangen, wovon bislang 4,7 Mrd. Euro ausbezahlt wurden.
Die Antragstellung auf Dezemberhilfe ist seit 23.12.2020 möglich, bisher sind 336.400 Anträge mit einem Fördervolumen von insgesamt 5,8 Mrd. Euro gestellt und bisher 4,5 Mrd. Euro ausbezahlt.
Die Corona-Hilfen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen sind laut Bundeswirtschaftsministerium das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Die obigen Zahlen beinhalten dabei nur die Hilfen des Bundes, also beispielsweise nicht die Unterstützungsleistungen der Bundesländer.
Frage des Monats: Sollte mein Porträtfoto im Profil erscheinen?
Es steht Ihnen frei, ob in Ihrem Freelancerprofil auch Ihr Porträtbild mit angezeigt werden soll. Ein persönliches Foto verdoppelt erfahrungsgemäß Ihre Vorstellungschancen, da sich Nachfrager besser ein erstes Bild von Ihnen machen können.
Bei Ihrer Eintragung werden Sie daher gefragt, ob Sie ein Bild hochladen möchten. Bereits eingetragene Freelancer können uns ihr aktuelles Foto per E-Mail zusenden, so dass wir ihr Freelance-Market-Profil aktualisieren können.
Artikel unserer Freiberufler: Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte!
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel in den Freelance-Market-News darstellen. In dieser Ausgabe stellt sich unsere Grafik-Freelancerin 524 aus Berlin vor, die mit einem Stundensatz von 30 Euro gelistet ist.
___
Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte! - Sicherlich machen Sie sich als Unternehmer Gedanken darüber, wie Sie Ihre speziellen Leistungen gut nach außen kommunizieren können. Neben einem verständlichen und gut formulierten Text sind gerade auch Bilder wesentlich. Bilder können sofort von jedem gelesen werden, sind zunächst rein assoziativ und vermitteln einen ersten Eindruck von Ihnen, den Sie in dieser Prägnanz und Dichte mit reinem Text nicht erreichen werden.
Leider bedeckt eine wahre Flut von beliebigen und lieblos ausgewählten Fotos aus Bildarchiven den Markt, die jeden Ansatz zur Individualität im Keim ersticken. Deswegen biete ich Ihnen handgemachte, ideenreiche Illustrationen auf hohem Niveau an, mit denen Sie sich weit vom standardisierten Durchschnitt abheben und die Einzigartigkeit Ihrer Firma klar herausstellen. Die Bildinhalte beziehen sich speziell auf Ihr Unternehmen, sind also maßgeschneidert.
Zusätzlich helfe ich Ihnen, dem gesamten Erscheinungsbild Ihrer Firma einen professionellen, einheitlichen und stimmigen Rahmen zu geben - zu einem fairen Preis. Zuverlässigkeit und Mitdenken von meiner Seite inklusive. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
___
Freelance-Market-Witz des Monats: Bezahlmoral
Der Freiberufler erhält wochenlang sein Geld nicht. Voller Wut fährt er zum Klienten, parkt sein Auto mit quietschenden Reifen direkt vor dem Büro des Inhabers und stürzt dann in dessen Vorzimmer: 'Ich möchte augenblicklich den Geschäftsführer sprechen'.
Die Sekretärin scheint mit dem Besuch des Freiberuflers schon gerechnet zu haben und antwortet: 'Es tut mir leid, aber er ist die ganze Woche nicht da!'
'Das kann ja gar nicht sein! Ich habe ihn ja vor einer Minute am Fenster gesehen!'
Die Sekretärin: 'Das kann ja sein, aber er hat Sie auch gesehen!'
Falls Sie Anregungen haben oder unseren Newsletter abonnieren möchten, können Sie uns hier gerne eine Nachricht hinterlassen: