Kleinunternehmer: Jährliches Hartz-4-Schonvermögen wird um 8 000 Euro erhöht
Am 25. August haben die Spitzen von Union und SPD beschlossen, das Schonvermögen zu erhöhen, bis zu dessen Höhe Freiberufler und andere Selbstständige, die von der Corona-Krise betroffen sind, kein Hartz 4 erhalten.
Zunächst war eine Verdopplung des Schonvermögens von bisher 60 000 Euro diskutiert worden, da die bisher geltenden Grenzen als zu niedrig galten. Ab jetzt wird pro Jahr der Selbstständigkeit zusätzlich 8 000 Euro an Vermögen freigestellt, das bisher nicht als Altersvorsorge anerkannt wurde. Dabei ist allerdings irgendwie nachzuweisen, dass diese “Ersparnisse” zur Altersvorsorge gedacht sind. Bislang durften Jobcenter nur Anlagen als Altersvorsorge anerkennen, die vor dem Ruhestand nicht angetastet werden können.
Selbstständige legen ihre Altersvorsorge häufig in Form von Kapitalanlagen, bspw. Aktien oder Fondssparplänen an. Mit dieser neuen Regelung soll eine Benachteiligung gegenüber gesetzlich Rentenversicherten beseitigt werden, deren Rentenbeiträge vor einer Anrechnung geschützt sind.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 10/2020 veröffentlicht.