Freelance-Market-News 3/2019
Liebe Leser,
der vermutlich am 29. März 2019 stattfindende Brexit zeigt, wie groß der Einfluss von Regierung, Parlament und Verwaltung auf unser tägliches Leben sein kann. Im Gegensatz zum Brexit handelt manchmal die Verwaltung auch, ohne das Volk vorher zu fragen, was insbesondere auch im Geschäftsleben unerwartete und zum Teil verheerende Auswirkungen haben kann. Zumindest haben wir in diesen News einige eklatante Beispiele dazu.
Laut den zahlreichen Leserbriefen an uns scheint die Senkung des Mindestbeitrags zur Gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige nicht ganz so einfach zu verlaufen wie erwartet. Des weiteren hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen Freiberufler bei der Gesetzgebung vergessen und die Bürokratie ist das Hauptproblem laut dem inzwischen veröffentlichten Selbstständigen-Report 2018.
Wie Freelancer bei der Bürokratie helfen können zeigt eine auf Zollabwicklung spezialisierte Freelancerin und unser Freiberuflerwitz erzählt die wahre Geschichte einer Großorganisation, die systematisch ihre Projektmanager verschleißt.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Zahlreiche Leserreaktionen auf unseren Artikel zur Senkung des Mindestbeitrags zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Im letzten Newsletter berichteten wir darüber, dass die gesetzliche Krankenversicherung seit 1. Januar 2019 für viele (allerdings nicht für alle) Freiberufler deutlich günstiger wurde: Die Mindestbemessungsgrenze wurde von 2284 auf 1038 Euro pro Monat gesenkt, so dass sich der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von 423 Euro auf 188 Euro reduziert. Zusätzlich wird jetzt auf die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit verzichtet.
Hierzu fragte uns Frau Kadomay: Ab 54.000 Euro müssen ca. 800 Euro an die GKV aus eigener Tasche gezahlt werden. Das ist wiederum extrem viel, linear betrachtet. Hat sich da auch etwas geändert?
Passend dazu fragte uns Herr Hübsch, ob bei Verheirateten auch das Einkommen des Ehepartners zählt oder ob eine Einzelbetrachtung von Umsatz/Einkommen ausreicht.
Antwort von unserem Leser Herr Landwehr:
Solange die Partnerin bzw. der Partner nicht privat versichert ist, trifft das zu. Ansonsten wird das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners bei der Berechnung des Betrags mit berücksichtigt.
Die genaue Bestimmung der Beitragshöhe erfolgt in zwei Schritten:
1) Auf Grundlage des letzen Einkommenssteuerbescheids (beispielsweise von 2017) werden die Beiträge für 2019 berechnet.
2) Sobald der Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2019 vorliegt und eingereicht wird, legen die Krankenkassen die Beiträge rückwirkend endgültig fest. Es kann dann zu Nachzahlungen oder Rückzahlungen kommen.
Hier mein eigenes Fallbeispiel: Meine Frau beispielsweise arbeitet ca. 15 Stunden je Woche freiberuflich, bei einem Einkommen von unter 1000 € monatlich. Sie ist bei der Technikerkrankenkasse freiwillig versichert, ich bin als Freiberufler privat versichert. Ich habe die TK aufgefordert, die Beiträge meiner Frau auf Basis der neuen gesetzlichen Regelung zu berechnen. Darauf kam die Antwort der Technikerkrankenkasse (in Kurzform): Da Sie privat versichert sind, berücksichtigen wir bei der Beitragsberechnung satzungskonform 50% des Familieneinkommens.
P. S.: Es wurde nur der Mindestbeitrag geändert. Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist seit Einführung des sogenannten einkommensabhängigen Zusatzbeitrags nicht mehr bei jeder Krankenkasse gleich und basiert auf der Beitragsbemessungsgrenze der GKV für das Jahr 2019 von monatlich 4537,50 Euro.
Bitte informieren Sie uns, falls Sie eine Gesetzliche Krankenkasse kennen, die die Beiträge anders berechnet.
Frage des Monats: Ist es schwieriger oder leichter geworden die passenden Freelancer zu finden?
Diese Frage wurde dem Geschäftsführer von Freelance-Market, Rainer Kurz, kürzlich in einem Interview mit HQLabs gestellt. Hier die Antwort:
Wir haben aktuell mit 5,2 Prozent eine historisch geringe Arbeitslosenquote. Als wir 2004 starteten waren noch 10,5 Prozent arbeitslos und die Verfügbarkeit der einzelnen Freelancer war besser. Laut der aktuellen SOLCOM-Studie sind inzwischen 86 Prozent der Freiberufler momentan im Projekt*. Trotzdem bekommt man in der Regel den passenden Freiberufler für sein Projekt, falls man bereit ist den entsprechenden Stundensatz zu bezahlen. Gerade bei Freelance-Market als transparenter Marktplatz erleben wir oft, dass Freiberufler ihren Stundensatz an ihre aktuelle Auftragslage anpassen. Es geht also weniger um die Verfügbarkeit passender Freiberufler sondern darum, welchen Preis man zu zahlen bereit ist.
*: Siehe Artikel zur Freelancer-Auslastung
Landtag von NRW: Freiberufliche Berufsbetreuer von der Gesetzgebung vergessen
Im Rechtsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen am 12.02.2019 wurden Sachverständige zur Vergütung von Berufsbetreuern angehört. Laut Ramona Möller vom Bundesverband freier Berufsbetreuer wird in der Politik zu viel über die Vereine geredet: 'Wenn über 80 % der Berufsbetreuer Selbstständige sind und wir nicht einmal im Gesetz erwähnt werden, stimmt etwas Grundsätzliches nicht!“.
So richte sich die Stundensatz-Vergütung für rechtliche Betreuer bislang nicht nach dem tatsächlichen Zeiteinsatz sondern nach monatlichen Zeitpauschalen. In der aktuellen Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurde allerdings festgestellt, dass der tatsächliche Zeitaufwand deutlich über der vergüteten Pauschale liegt.
Laut Frau Möller sei es den Sachverständigen gelungen, dem Ausschuss deutlich zu machen, dass die Kosten für einen ehrenamtlichen Betreuer im Verein wenig mit der Realität der freiberuflichen Berufsbetreuer zu tun habe. 'Freiberufler zahlen Gewerbemieten, die Gehälter für ihre Angestellten und müssen mit ihren Einkünften eine Altersvorsorge aufbauen.“
Selbstständigen-Report 2018: Bürokratie ist das Hauptproblem
59% der Befragten des Selbstständigen-Reports 2018 haben bürokratische Hürden als Hauptproblem der Selbstständigkeit ausgemacht.
Die Bürokratie trifft die befragten Freiberufler besonders schwer, da sich viele Verwaltungserfordernisse an Großunternehmen orientieren. So gibt es die allgemeinen Meldepflichten und Steuervorschriften sowie die zuletzt verschärften Buchführungs- und Datenschutzauflagen (wie die DSGVO). Hinzu kommt für viele Freiberufler und kleine Selbstständige das Reizthema 'Scheinselbstständigkeit'. So verwundert es nicht, dass vier von fünf Befragten eine faire Behandlung durch die staatlichen Einrichtungen vermissen.
Weitere Probleme der Selbstständigkeit sind laut der Befragung ein schlecht prognostizierbares Einkommen (53%), die hohe Arbeitsbelastung (34%) und die Verantwortung für Mitarbeiter, Lieferanten oder Partner (12%). Immerhin sechs Prozent der Befragten konnten keine Nachteile der Selbstständigkeit nennen.
Artikel unserer Freiberufler: Freiberufliche Zollabwicklung
Eingetragene Freelancer können sich mit einem Artikel im Freelance-Market-Newsletter kurz vorstellen. In dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen unsere Anbieterin Nr. 1982. Die gelernte Industriekauffrau aus Dortmund ist mit 43 Euro/Stunde gelistet.
___
Ich biete alles rund um den Export und Import für kleine und mittelständische Unternehmen und mittlerweile auch große Konzerne / Logistikunternehmen. Dabei kann ich die komplette Export-, Import- und Zollabwicklung vornehmen. Meine Dienstleistung ist nicht produktabhängig: Von der Blumenzwiebel bis hin zur tonnenschweren High-Tech-Anlage kann von mir alles entsprechend verarbeitet und abgewickelt werden. Ich richte mich nach Kundenwünschen und arbeite sowohl vor Ort in den jeweiligen Unternehmen als auch von meinem Büro aus (Korrespondenz und Zollabwicklung per E-Mail ).
Einer meiner besonderen Aufträge in den vergangenen Jahren, der aus dem normalen Rahmen fiel, war der Import eines gebrauchten Doppeldecker-Flugzeugs aus dem fernen Ausland für eine Privatperson.
___
Freelance-Market-Witz des Monats
Eine wahre Geschichte, die sich bei einem deutschen IT-Systemhaus zugetragen hat:
Ein Unternehmensberater wird beauftragt herauszufinden, warum eine Vielzahl der Kundenprojekte das Zeit- oder Kostenbudget verfehlen. Schnell stellt er fest, dass die meisten Projektmanager unerfahren sind und oft nur ein bis zwei Jahre Projekterfahrung haben. Auf die Frage, warum es im Unternehmen kaum erfahrene Projektmanager gibt, antwortet der Geschäftsführer: 'Sobald ein Projektmanager im Projekt scheitert wird er entlassen'.
Falls Sie Anregungen haben oder unseren Newsletter abonnieren möchten, können Sie uns hier gerne eine Nachricht hinterlassen: