Landtag von NRW: Freiberufliche Berufsbetreuer von der Gesetzgebung vergessen
Im Rechtsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen am 12.02.2019 wurden Sachverständige zur Vergütung von Berufsbetreuern angehört. Laut Ramona Möller vom Bundesverband freier Berufsbetreuer wird in der Politik zu viel über die Vereine geredet: "Wenn über 80 % der Berufsbetreuer Selbstständige sind und wir nicht einmal im Gesetz erwähnt werden, stimmt etwas Grundsätzliches nicht!“.
So richte sich die Stundensatz-Vergütung für rechtliche Betreuer bislang nicht nach dem tatsächlichen Zeiteinsatz sondern nach monatlichen Zeitpauschalen. In der aktuellen Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurde allerdings festgestellt, dass der tatsächliche Zeitaufwand deutlich über der vergüteten Pauschale liegt.
Laut Frau Möller sei es den Sachverständigen gelungen, dem Ausschuss deutlich zu machen, dass die Kosten für einen ehrenamtlichen Betreuer im Verein wenig mit der Realität der freiberuflichen Berufsbetreuer zu tun habe. "Freiberufler zahlen Gewerbemieten, die Gehälter für ihre Angestellten und müssen mit ihren Einkünften eine Altersvorsorge aufbauen.“
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 3/2019 veröffentlicht.