Freelance-Market-News 03/2017
Liebe Leser,
das Landesarbeitsgericht Köln hat soeben entschieden, dass einem Mitarbeiter nicht fristlos gekündigt werden kann, weil dieser sein Xing-Profil mit 'Freiberufler' versehen hatte, obwohl sein Arbeitgeber davon ausging, dass dies eine genehmigungspflichtige Konkurrenztätigkeit sei. Wir nehmen das auch zum Anlass, Sie in diesen News näher über die Zulässigkeit freiberuflicher Nebentätigkeiten zu informieren.
In den weiteren Artikeln gehen wir auf die häufig gestellte Frage ein, ob bei Freelance-Market nur Freiberufler gelistet sind und ein Coach für Veränderungsprozesse zeigt, wie Sie individuelles Selbstmanagement betreiben und sich dabei neu entdecken können. In unserem Freelancerwitz am Schluss geht es diesmal um einen erfolglosen Erfolgstrainer zu dessen Seminar nur ein einziger Zuhörer kommt.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Fristlose Kündigung wegen Freiberuflerstatus auf Xing unzulässig
Ein freigestellter Mitarbeiter wurde von seinem Noch-Arbeitgeber fristlos gekündigt, weil er seinen Status im Businessnetzwerkportal Xing auf 'Freiberufler' gesetzt hatte. Wegen des noch mehrere Monate laufenden Arbeitsvertrags sah der Arbeitgeber dies als eine Konkurrenztätigkeit an. Außerdem sei der Freiberuflereintrag ein Indiz dafür, dass sich der Mitarbeiter aktiv für eine freiberufliche Konkurrenztätigkeit bewirbt und Mandanten abwerben will.
Gesetzlich ist geregelt, dass freigestellte Mitarbeiter bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses keine Konkurrenztätigkeit aufnehmen dürfen. Wird aber in einem Jobportal kurz vor Beschäftigungsende der Status 'Freiberufler' eingestellt, ist dies laut Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 12 Sa 745/16 vom 7.2.0217) aber noch nicht als Konkurrenztätigkeit zu werten.
Der Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei hatte mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen und war bis Vertragsende einige Monate von der Arbeit freigestellt worden. Als ein Mitarbeiter der Kanzlei zufällig mitbekam, dass der Noch-Mitarbeiter in seinem Profil auf dem Businessportal Xing seinen Businessstatus auf Freiberufler geändert hatte, wurde ihm wegen unzulässiger Konkurrenztätigkeit fristlos gekündigt.
Der Mitarbeiter reichte gegen die Kündigung Klage ein und hatte Erfolg. Sowohl die Vorinstanz, wie auch das Landesarbeitsgericht Köln sahen die fristlose Kündigung als unwirksam an. Eine Änderung des beruflichen Status auf Freiberufler bei einem Businessportal sei noch kein ausreichendes Indiz für eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit, sondern in diesem Fall nur eine zulässige Vorbereitung auf eine Konkurrenztätigkeit nach Vertragsende, zumal die Steuerberaterkanzlei auf Xing weiterhin als Arbeitgeber genannt wurde.
Zwar sind Mitarbeiter zur Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet und dürfen während eines laufenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich keine Konkurrenz zum Nachteil des Arbeitsgebers ausüben. Man darf also nicht mit eigenem Namen auf dem Wettbewerbsmarkt auftreten oder gar für die Konkurrenz arbeiten. Solange dem Arbeitsgeber keine Nachteile entstehen, darf aber bereits während des Arbeitsverhältnisses die nächste Anstellung oder Selbständigkeit vorzubereitet werden. Entscheidend war für das Gericht, dass der Name des Arbeitgebers im XING-Profil weiterhin als aktuelle Tätigkeit genannt wurde und keine Angaben wie 'ich suche Arbeit/ freiberufliche Mandate' vorhanden waren. Hätte der Mitarbeiter noch während seines bestehenden Arbeitsverhältnisses aktiv Projekte akquiriert, hätte das Gericht vermutlich anders geurteilt.
Freiberufliche Nebentätigkeit in Deutschland grundsätzlich zulässig
Laut Grundgesetz, Art. 12 Abs. 1 (Grundrecht auf Berufsfreiheit) hat jeder Arbeitnehmer und Beamter das Recht einer Nebentätigkeit nachzugehen, sofern diese dem Arbeitgeber angezeigt wird und dieser kein berechtigtes Gegeninteresse hat.
Je nach Situation kann eine Nebentätigkeit anzeigepflichtig bzw. zusätzlich genehmigungspflichtig sein. So darf beispielsweise die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Auch darf es nicht zu einer Interessenskollision kommen, die bspw. dem Arbeitgeber schaden kann.
Frage des Monats: Sind in Freelance-Market nur Freiberufler gelistet?
Die in Freelance-Market gelisteten Dienstleister können in unterschiedlichen Wirtschaftsformen tätig sein. Außer Freiberuflern sind dies beispielsweise auch Gewerbetreibende und Ein-Personen-GmbHs.
Alle Angebote müssen sich auf eine konkrete Person beziehen. Daher sind Profile, die ein komplettes Team darstellen, ebenso unzulässig wie Profile eines fiktiven/austauschbaren Mitarbeiters.
Unternehmer und Personalüberlasser können Ihr eigenes Personal auf Freelance-Market anbieten und auf der Basis ihrer eigenen Kalkulation fakturieren. Im öffentlich sichtbaren Freelance-Market-Profil wird die Überlassung durch einen Zusatz angezeigt, z. B. in der Form „Management und Abrechnung des Mitarbeiters über Personaldienstleister in Deutschland (es entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten)“.
Artikel unserer Freiberufler: Coaching in Veränderungsprozessen
Freelancer können sich mit einem kurzen Artikel in diesen Freelance-Market-News vorstellen. Dieses Mal präsentieren wir Ihnen unsere Dienstleisterin Nr. 96 aus Hessen (Kategorie Coaching, 90 Euro/h).
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Seit 1995 biete ich die professionelle Förderung und Begleitung von persönlichen Veränderungsprozessen an. Mein Schwerpunkt liegt in der Neuentdeckung, Weiterentwicklung und Selbstpräsentation des individuellen Potenzials in Verbindung mit einer Optimierung des individuellen Selbstmanagements. Sie lernen, Emotionen besser zu steuern, Konflikte zu reduzieren und neue Zielstrategien umzusetzen für den Erfolg im beruflichen und persönlichen Kontext.
Meine Arbeitsweise ist wertschätzend, transparent und systemisch-lösungsorientiert. Das Coaching und Training setzt, nach einer ausführlichen Ist-Analyse, genau an den Themen an, die Sie verändern wollen. Im Vordergrund stehen die Nutzung eigener Stärken, das Finden neuer Sichtweisen sowie das Bewusstwerden Ihrer individuellen Verhaltensweisen, Muster und Einstellungen. Sie finden in diesem Prozess in Schritten genau 'Ihre' Lösung. Der Erfolg basiert auch darauf, dass Ihr gesamtes Umfeld, die Verflechtung von Kommunikationen, Handlungen und Beziehungen in den Prozess der Zielerreichung integriert wird. Sie erreichen dadurch einen maximalen Erfolg bei der Umsetzung Ihres Ziels.
Ich begleite diesen kreativen Prozess neutral und garantiere Ihnen absolute Vertraulichkeit. Meine Arbeitsweise ist unabhängig von Ideologien oder Religionen. Schwerpunkte meiner Dienstleistung sind Out- und New-Placement-Konzepte, Karriereplanung, Bewerbungstraining, Assessment-Center-Training, Existenzgründer-Coaching, Potenzialanalysen, Soft-Skills-Analyse, Mentaltraining 'Emotionale Kompetenz' und Training in Selbstsicherheit und Selbstmotivation.
Freelancerwitz des Monats: Erfolgloser Erfolgstrainer
Ein freiberuflicher Trainer bietet sein erstes offenes Erfolgsseminar an. Zum vorgesehenen Startzeitpunkt scheint kein einziger Teilnehmer zu kommen. Da erscheint eine Viertelstunde später doch noch ein Teilnehmer und setzt sich in die erste Reihe.
Der Trainer erklärt ihm, dass er verzweifelt ist und nicht weiß was er jetzt machen soll. Da sagt ihm der Teilnehmer, dass er Schäfer und kein Trainer ist und ihm daher keinen Rat geben kann. Er als Schäfer würde jedoch, wenn er statt seiner Herde nur ein Schaf finden würde, auch dieses eine Schaf pflegen und füttern.
Dies inspiriert den Trainer und er präsentiert dem Schäfer sein komplettes Halbtagesseminar plus Zugabe. Am Schluss fragt er den Schäfer, wie sein Seminar angekommen ist, worauf der antwortet: 'Ich kann das nicht beurteilen, da ich Schäfer und kein Trainer bin. Hätte ich allerdings nur ein Schaf statt einer gesamten Herde zu versorgen, würde ich ihm nicht alles Futter geben'.
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