Freelance-Market-News 03/2017
Liebe Leser,
das Landesarbeitsgericht Köln hat soeben entschieden, dass einem Mitarbeiter nicht fristlos gekündigt werden kann, weil dieser sein Xing-Profil mit "Freiberufler" versehen hatte, obwohl sein Arbeitgeber davon ausging, dass dies eine genehmigungspflichtige Konkurrenztätigkeit sei. Wir nehmen das auch zum Anlass, Sie in diesen News näher über die Zulässigkeit freiberuflicher Nebentätigkeiten zu informieren.
In den weiteren Artikeln gehen wir auf die häufig gestellte Frage ein, ob bei Freelance-Market nur Freiberufler gelistet sind und ein Coach für Veränderungsprozesse zeigt, wie Sie individuelles Selbstmanagement betreiben und sich dabei neu entdecken können. In unserem Freelancerwitz am Schluss geht es diesmal um einen erfolglosen Erfolgstrainer zu dessen Seminar nur ein einziger Zuhörer kommt.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 03/2017 veröffentlicht.