Frage des Monats: Sind in Freelance-Market nur Freiberufler gelistet?
Die in Freelance-Market gelisteten Dienstleister können in unterschiedlichen Wirtschaftsformen tätig sein. Außer Freiberuflern sind dies beispielsweise auch Gewerbetreibende und Ein-Personen-GmbHs.
Alle Angebote müssen sich auf eine konkrete Person beziehen. Daher sind Profile, die ein komplettes Team darstellen, ebenso unzulässig wie Profile eines fiktiven/austauschbaren Mitarbeiters.
Unternehmer und Personalüberlasser können Ihr eigenes Personal auf Freelance-Market anbieten und auf der Basis ihrer eigenen Kalkulation fakturieren. Im öffentlich sichtbaren Freelance-Market-Profil wird die Überlassung durch einen Zusatz angezeigt, z. B. in der Form „Management und Abrechnung des Mitarbeiters über Personaldienstleister in Deutschland (es entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten)“.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 03/2017 veröffentlicht.