Freelance-Market-News 03/2015
Liebe Leser,
der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Freiberufler höhere Fahrtkosten für Kundenbesuche absetzen können. Auch unsere weiteren Beiträge beschäftigen sich mit dem Thema Mobilität.
So berichten wir von einer Sammelklage in Kalifornien, ob den sogenannten Taxifahrern bei "Uber" der Freiberuflerstatus aberkannt werden soll und wir stellen Ihnen eine Freelancerin vor, die sich auf die Erfassung von Pflegeleistungen einschließlich Fahrtkosten spezialisiert hat.
In unserem Freelancerwitz am Schluss geht es dieses Mal um einen Elektriker, der umsonst zum Kunden fährt.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Bundesfinanzhof: Freiberufler können höhere Fahrtkosten zum und vom Kunden voll absetzen
Der III. Senat des Bundesfinanzhofs hat jetzt entschieden, dass Fahrtkosten eines Selbständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten entsprechend der gefahrenen Kilometer abzugsfähig sind und nicht mit der deutlich geringeren Entfernungspauschale. Voraussetzung ist allerdings, dass den Betriebsstätten keine besondere zentrale Bedeutung zukommt.
Die Klägerin erteilte als freiberuflich tätige Musiklehrerin in mehreren Schulen Musikunterricht. Sie machte die Fahrtkosten für ihr privates Auto als Betriebsausgaben geltend und setzte für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 € an. Das Finanzamt erkannte zunächst die Fahrtkosten nur mit 0,30 € pro Entfernungskilometer an, also nur die Hälfte der Kilometer für Hin- und Rückweg.
Der Bundesfinanzhof ist nun der Rechtsauffassung der Klägerin gefolgt. Im Streitfall lag nicht nur eine Betriebsstätte vor, sondern ständig wechselnde Tätigkeitsorte und damit mehrere Betriebsstätten. Da keinem dieser Tätigkeitsorte eine zentrale Bedeutung beigemessen werden konnte, sind diese Fälle unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug zu behandeln. Daher ist der Betriebsausgabenabzug nicht auf die Entfernungspauschale von 0,30 € für jeden Entfernungskilometer begrenzt, wenn der Arbeitnehmer auf ständig wechselnden Einsatzstellen tätig ist. In diesen Fällen sind grundsätzlich die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten absetzbar.
Auch nach der Änderung des Reisekostenrechts zum 1. Januar 2014 (Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013) sind die Fahrtkosten zu ständig wechselnden Tätigkeitsorten grundsätzlich unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar.
Freelance-Market jetzt mit Smartphone-Icon
Die Internetseite von Freelance-Market wurde jetzt so gestaltet, dass Sie sich optimal an jedes Endgerät anpasst, egal ob es sich um einen Tischrechner, Laptop, Tablet oder Smartphone handelt.
Falls Sie Freelance-Market.de auf Ihrem iPhone oder Android-Smartphone ansehen, können Sie jetzt auch ein Symbol (Icon) direkt auf die Oberfläche Ihres Geräts platzieren. Bei Android-Telefonen brauchen Sie dazu nur die linke Taste zu drücken und dann "Verknüpfung auf Home" auswählen. Beim iPhone klicken sie auf das mittlere Symbol am unteren Rand und wählen "Zum Home-Bildschirm" aus.
Das quadratische Emblem sieht eigentlich aus wie eine App. Klickt man darauf, geht allerdings eine Internetseite auf, die sich aber so verhält wie eine App, da sich die Internetseite automatisch auf Bildschirmgröße des Smartphones anpasst.
Wie funktioniert Freelance-Market.de auf Ihrem Smartphone? Wir freuen uns über Ihr Feedback!
Sammelklage in Kalifornien: Sind Uber-Fahrer Freiberufler?
Laut einer unternehmensinternen E-Mail kann die Taxi-App-Firma Uber Fahrer deaktivieren falls Kunden diesen eine schlechte Bewertung geben. Diese E-Mail steht jetzt im Zentrum zweier Klagen beim Landesgericht in San Francisco, wo es darum geht, ob Uber-Fahrer als Angestellte zu sehen sind und nicht etwa wie bisher als Auftragnehmer/Freiberufler.
Die beiden verantwortlichen Richter bezweifeln anscheinend, dass Fahrer unabhängige Dienstleister sind. Die beiden Fahrtenvermittlungsdienste Uber und Lyft sehen ihre Fahrer hingegen als unabhängige Vertragspartner und nicht als Mitarbeiter.
Die Klagen wollen unter anderem erreichen, dass die Fahrer die Kosten wie Benzin und Wagenpflege erstattet bekommen. Momentan zahlen sie diese aus eigener Tasche.
Die Entscheidungen, die beide voraussichtlich noch in diesem Jahr fallen, könnten zum Präzedenzfall werden, wie in der so genannten App-Wirtschaft Mitarbeiter auf Abruf eingestuft werden.
Weitere App-basierte Businessmodelle nutzen eine wachsende Zahl von Mietarbeitskräften als Fahrer, für Besorgungen oder zur Dateneingabe. Firmen bevorzugen oft unabhängige Vertragspartner, weil sie nicht an bestimmte steuerliche und rechtliche Verpflichtungen gebunden sind und keine Sozialleistungen kosten.
Bei der Anhörung beim Gericht in San Francisco, sagte US-Bezirksrichter Vince Chhabria, dass die derzeitigen Beschäftigungskategorien jämmerlich veraltet seien, wenn diese auf internetbasierte Firmen angewendet werden.
Die Kläger argumentieren, dass sie wie angestellte Mitarbeiter behandelt würden, weil das Unternehmen eine maßgebliche Kontrolle über ihre Arbeit habe. So gebe es auch detaillierte Entschädigungsregelungen und Fahrzeugstandards und den Fahrern könne nach Belieben gekündigt werden.
Artikel unserer Freiberufler: Erfassung von Pflegeleistungen
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel im Freelance-Market-Newsletter darstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unseren Freelancer Nr. 174 (Kategorie "Berater-Allgemein", 35 Euro/h) aus Lübeck vor.
Ich habe mich auf die "Erfassung von Pflegeleistungen" spezialisiert. So begleite und berate ich ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen und unterstütze deren Aufbau und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement und Risikominimierung.
Pflegeeinrichtungen gehören zu den Unternehmen, die durch ein starkes Tagesgeschäft ausgelastet sind und steigenden Anforderungen unterliegen. Die Gefahren für solche Unternehmen sind absehbar, insbesondere dann, wenn das Qualitätsmanagement lückenhaft ist. So verringert eine fehlerhafte Einstufung der Pflegebedürftigen die Einnahmen und damit den Handlungsspielraum.
Meine professionellen Leistungen zeichnen sich durch eine direkte, zügige und aktive Hilfe auf dem Gebiet der Pflegedokumentation aus. Nach einer Ist-Analyse aller Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Pflegedokumentation stehen, erhalten meine Kunden die erforderlichen Umsetzungshilfen vor Ort. Am Projektende werden die gültigen Auflagen erfüllt und der Kunde bekommt seinen Handlungsspielraum zurück.
Freiberuflerwitz des Monats
"Da schickt man mich bei diesem Mistwetter raus, um die Klingel zu reparieren", sagte der Elektriker, "und dann öffnet keiner!"
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