Sammelklage in Kalifornien: Sind Uber-Fahrer Freiberufler?
Laut einer unternehmensinternen E-Mail kann die Taxi-App-Firma Uber Fahrer deaktivieren falls Kunden diesen eine schlechte Bewertung geben. Diese E-Mail steht jetzt im Zentrum zweier Klagen beim Landesgericht in San Francisco, wo es darum geht, ob Uber-Fahrer als Angestellte zu sehen sind und nicht etwa wie bisher als Auftragnehmer/Freiberufler.
Die beiden verantwortlichen Richter bezweifeln anscheinend, dass Fahrer unabhängige Dienstleister sind. Die beiden Fahrtenvermittlungsdienste Uber und Lyft sehen ihre Fahrer hingegen als unabhängige Vertragspartner und nicht als Mitarbeiter.
Die Klagen wollen unter anderem erreichen, dass die Fahrer die Kosten wie Benzin und Wagenpflege erstattet bekommen. Momentan zahlen sie diese aus eigener Tasche.
Die Entscheidungen, die beide voraussichtlich noch in diesem Jahr fallen, könnten zum Präzedenzfall werden, wie in der so genannten App-Wirtschaft Mitarbeiter auf Abruf eingestuft werden.
Weitere App-basierte Businessmodelle nutzen eine wachsende Zahl von Mietarbeitskräften als Fahrer, für Besorgungen oder zur Dateneingabe. Firmen bevorzugen oft unabhängige Vertragspartner, weil sie nicht an bestimmte steuerliche und rechtliche Verpflichtungen gebunden sind und keine Sozialleistungen kosten.
Bei der Anhörung beim Gericht in San Francisco, sagte US-Bezirksrichter Vince Chhabria, dass die derzeitigen Beschäftigungskategorien jämmerlich veraltet seien, wenn diese auf internetbasierte Firmen angewendet werden.
Die Kläger argumentieren, dass sie wie angestellte Mitarbeiter behandelt würden, weil das Unternehmen eine maßgebliche Kontrolle über ihre Arbeit habe. So gebe es auch detaillierte Entschädigungsregelungen und Fahrzeugstandards und den Fahrern könne nach Belieben gekündigt werden.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 03/2015 veröffentlicht.