Freelance-Market-News 03/2015
Liebe Leser,
der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Freiberufler höhere Fahrtkosten für Kundenbesuche absetzen können. Auch unsere weiteren Beiträge beschäftigen sich mit dem Thema Mobilität.
So berichten wir von einer Sammelklage in Kalifornien, ob den sogenannten Taxifahrern bei "Uber" der Freiberuflerstatus aberkannt werden soll und wir stellen Ihnen eine Freelancerin vor, die sich auf die Erfassung von Pflegeleistungen einschließlich Fahrtkosten spezialisiert hat.
In unserem Freelancerwitz am Schluss geht es dieses Mal um einen Elektriker, der umsonst zum Kunden fährt.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 03/2015 veröffentlicht.