Unternehmen und Freelancer: Neue Regeln zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
Die europäische KI‑Verordnung (AI Act) verpflichtet seit August 2026 alle Nutzer und Betreiber von KI‑Systemen zu besonderen Transparenzpflichten, sobald KI‑Inhalte für andere Menschen wahrnehmbar werden. Betroffen sind sowohl Unternehmen als auch selbstständige Dienstleister, wenn sie KI zur Erstellung oder Bearbeitung von Inhalten nutzen oder mit Kunden über Chatbots und andere KI‑Interfaces interagieren.
Unternehmen und Freelancer dürfen KI als Werkzeug nutzen, etwa zur Unterstützung bei Textentwürfen, Übersetzungen, Rechtschreibkorrekturen oder zur Ideengenerierung, ohne dass diese Hilfsfunktionen grundsätzlich kennzeichnungspflichtig sind. Auch Produktbeschreibungen, Werbetexte und rein unternehmensbezogene Inhalte gelten in der Regel nicht als „Texte von öffentlichem Interesse“ und müssen daher meist nicht als KI‑Content gekennzeichnet werden.
Zulässig ist zudem, KI‑Texte redaktionell zu überarbeiten und inhaltlich zu verantworten. Wenn also eine menschliche Kontrolle stattfindet und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt, entfällt die gesetzliche Kennzeichnungspflicht für diese Texte. Auch rein interne oder private Nutzung von KI‑Inhalten, etwa für Memos, Notizen oder Hintergrundrecherchen, ist erlaubt und nicht kennzeichnungspflichtig, solange die Inhalte nicht veröffentlicht werden.
Nicht erlaubt ist es, kennzeichnungspflichtige KI‑Inhalte wie Deep-Fakes oder öffentlichkeitsrelevante KI‑Texte ohne klaren Hinweis als menschlich erstellte Inhalte erscheinen zu lassen. Deep-Fakes, also KI‑generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audios, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und als echt erscheinen könnten, müssen eindeutig als künstlich erzeugt oder verändert gekennzeichnet werden.
Notwendig ist eine sichtbare Kennzeichnung direkt am Inhalt (z. B. „AI generated“ oder „KI-modifiziert“). Sinnvoll sind insbesondere klare Prozesse zur menschlichen Prüfung von KI‑Texten, bevor sie als redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden.
Falls Sie Anregungen haben oder unseren Newsletter abonnieren möchten, können Sie uns hier gerne eine Nachricht hinterlassen:
Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 10/2026 veröffentlicht.



