Stichtag für Rentenpflicht für Selbstständige: Lohnt sich jetzt eine schnelle Gründung?
Die geplante Rentenversicherungspflicht setzt Gründungswillige unter Zeitdruck. Nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen künftig alle nicht anderweitig abgesicherten Freelancer und Selbstständigen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wer bereits vor einem bestimmten (noch festzulegenden) Stichtag selbstständig tätig ist, soll sich dagegen ohne weitere Voraussetzungen gegen die Versicherungspflicht entscheiden können.
Bislang handelt es sich um eine Empfehlung und nicht um geltendes Recht. Der Gesetzgeber muss insbesondere den Stichtag sowie die Beitragshöhe und mögliche Übergangsregeln festlegen. Sollte das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, könnte dieses Datum zugleich als Stichtag dienen. Denkbar wäre aber auch ein früherer Termin, etwa die Veröffentlichung des Gesetzes. Planungssicherheit gibt es deshalb noch nicht.
Für angehende Freelancer kann die Unterscheidung erhebliche finanzielle Folgen haben: Bestandsselbstständige könnten eigenverantwortlich vorsorgen, indem sie das Opt-out wählen. Wer erst nach dem Stichtag startet, müsste in jedem Fall Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung entrichten.
Wer ohnehin 2026 gründen möchte, sollte die Selbstständigkeit nicht nur formal anmelden, sondern auch vor dem Stichtag mindestens eine Rechnung stellen, da neben der steuerlichen Anmeldung auch Rechnungen, Zahlungseingänge und später der Einkommensteuerbescheid als Nachweise für eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit dienen könnten.
Eine überstürzte Gründung ist dennoch nicht immer sinnvoll. Wer beispielsweise einen Gründungszuschuss beantragen will, muss den Antrag vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit stellen. Eine nebenberufliche Tätigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen schon vorher möglich sein. Auch bei ohnehin rentenversicherungspflichtigen Berufen oder einer Absicherung über ein berufsständisches Versorgungswerk bringt der mögliche Bestandsschutz natürlich keinen Vorteil.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 10/2026 veröffentlicht.



