Freelance-Market-News 06/2026

Liebe Leser,
2026 ist praktisch zur Hälfte vorbei – ein guter Moment, um als Freiberufler oder kleines Unternehmen kurz innezuhalten: Nutzen Sie die neuen steuerlichen und rechtlichen Spielräume wirklich konsequent oder verschenken Sie noch Geld und Sicherheit? Genau hier setzt unser Halbjahres‑Check an: von der erhöhten Entfernungspauschale über den angehobenen Grundfreibetrag bis hin zu neuen Abschreibungs‑ und Investitionsanreizen.
Seit 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B‑Bereich – also ausdrücklich auch Freiberufler und Kleinunternehmer – strukturierte E‑Rechnungen empfangen und digital verarbeiten können. Die Pflicht zum Versand wird zwar schrittweise bis Ende 2027 eingeführt, doch wer Prozesse und Software erst im letzten Moment umstellt, verschenkt heute schon viel Potenzial. Unsere Frage des Monats greift dieses Thema auf und beantwortet kompakt, was Freiberufler aktuell wirklich müssen.
Grund zur Freude gibt es ebenfalls: Freelance‑Market wurde erneut vom Magazin FOCUS als „Top Personaldienstleister 2026“ in der Kategorie Freelancer‑Vermittler ausgezeichnet – bereits das siebte Mal in Folge. Diese Kontinuität ist in einem dynamisch wachsenden Markt für Freelancer‑Plattformen alles andere als selbstverständlich und ein starkes Signal an Auftraggeber wie an Freiberufler, dass ein schlanker, fairer und nutzerorientierter Ansatz überzeugt.
Im Gastartikel von Thomas Geiling geht es diesmal um den Dunning‑Kruger‑Effekt – also die Tatsache, dass ausgerechnet die Ahnungslosesten oft am selbstsichersten auftreten. Statt sich davon entmutigen zu lassen, plädiert er für mehr Gelassenheit, Mut zur Lücke und die Erkenntnis, dass wir uns selbst nicht immer zu ernst nehmen sollten.
Wie Coaching ganz konkret Türen öffnet, zeigt unser Praxisbericht eines Nachfragers, der mit Unterstützung einer Trainerin über Freelance‑Market erfolgreich den Sprung zu einem neuen Arbeitgeber geschafft hat.
Abgerundet wird die Ausgabe wie immer mit unserem Freiberufler‑Witz des Monats. Diesmal geht es um einen Unternehmensberater der auf pfiffige Weise seine Honorare berechnet.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Vergnügen beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Halbjahres‑Check 2026: Haben Freiberufler alle neuen Pflichten wirklich umgesetzt?
Zum Jahresbeginn sind wieder zahlreiche steuerliche und rechtliche Änderungen in Kraft getreten – viele davon betreffen Freiberufler und Kleinunternehmen. Nach einem halben Jahr ist ein guter Zeitpunkt zu prüfen, ob Sie die neuen Spielregeln wirklich schon konsequent nutzen – oder ob Sie bares Geld und Gestaltungsspielräume verschenken.
1. Entfernungspauschale und Fahrten: Nutzen Sie die neuen 38 Cent?
Seit 2026 gilt die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Entfernungskilometer für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte. Zuvor wurde der erhöhte Satz erst ab dem 21. Kilometer gewährt; die ersten 20 Kilometer blieben bei 20 Cent.
Für Freiberufler mit regelmäßigem Weg ins Büro, Atelier oder in die Praxis kann das über das Jahr leicht einige Hundert Euro zusätzliche Werbung‑ bzw. Betriebskosten ausmachen. Wichtig ist die saubere Abgrenzung: Fahrten zu Kunden oder zu wechselnden Tätigkeitsstätten gelten weiterhin als Dienstreisen und werden wie bisher mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer angesetzt.
2. Grundfreibetrag und Nebeneinkünfte: Kleine Beträge nicht vergessen
Der Grundfreibetrag wurde für 2026 auf 12 348 Euro angehoben – Einkommen bis zu dieser Höhe bleibt steuerfrei. Auch die Übungsleiter‑ und Ehrenamtspauschalen wurden erhöht (Übungsleiterpauschale 3 300 Euro, Ehrenamtspauschale 960 Euro), was für viele Freiberufler mit nebenberuflichen Tätigkeiten in Vereinen, Bildungsarbeit oder Kommunen interessant ist.
Wer neben seiner freiberuflichen Haupttätigkeit als Trainer, Dozent oder in einem Ehrenamt aktiv ist, sollte prüfen, ob diese Einnahmen sauber den Pauschalen zugeordnet und auch von der Höhe her steuerlich optimal genutzt werden.
3. Degressive AfA und Investitionsanreize: Haben Sie Ihren „Turbo“ schon aktiviert?
Zur Stärkung von Investitionen wurde die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt. Sie gilt für Wirtschaftsgüter, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft oder hergestellt werden – also zum Beispiel IT‑Ausstattung, Büro‑ und Praxismöbel, Maschinen oder beruflich genutzte Geräte.
Statt gleichmäßiger (linearer) AfA können Freiberufler nun bis zu 30% pro Jahr abschreiben, maximal das Dreifache der linearen AfA. Gerade in den ersten Jahren lassen sich so erheblich höhere Abschreibungsbeträge ansetzen, was die steuerliche Belastung senkt und die Liquidität schont.
Zusätzlich gibt es besonders attraktive Regelungen für rein elektrische Fahrzeuge: Für E‑Autos, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, kann im Anschaffungsjahr eine sehr hohe AfA von 75 % geltend gemacht werden, gefolgt von weiteren Abschreibungen in den Folgejahren.
4. Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer: Passt Ihre Einstufung noch?
Der Umsatzfreibetrag für die Kleinunternehmerregelung wurde von 22.000 auf 25.000 Euro Jahresumsatz angehoben. Wer darunter bleibt und die Regelung beantragt, muss keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen – hat dafür aber auch keinen Vorsteuerabzug.
Gerade in der Startphase oder bei nebenberuflichen freiberuflichen Tätigkeiten kann die Kleinunternehmeroption attraktiv sein – Allerdings kann bei Investitionsplänen oder bei einem überwiegenden Anteil an Geschäftskunden die Regelbesteuerung oft die bessere Wahl sein.
5. Mindestlohn, Minijob & Co.: Was, wenn Sie selbst Beschäftigte haben?
Auch wenn viele Freiberufler als Solo‑Selbstständige arbeiten, beschäftigen doch etliche eine Assistenzkraft, studentische Hilfen oder Minijobber. Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen, mit einer weiteren Erhöhung auf 14,60 Euro ab 2027.
Durch die dynamische Kopplung des Minijobs an den Mindestlohn wurde die Verdienstgrenze von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat angehoben; im sogenannten Übergangsbereich (Midijob) liegt die Spanne 2026 zwischen 603,01 und 2.000 Euro. Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, riskiert empfindliche Bußgelder bis zu 500.000 Euro sowie Nachzahlungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen.
6. E‑Rechnungen: Pflicht kommt, Vorbereitung lohnt sich schon 2026
Die vollständige Umstellung auf die E‑Rechnung im B2B‑Bereich kommt schrittweise; ab 1. Januar 2028 müssen grundsätzlich alle Unternehmen elektronische Rechnungen versenden können. Kleinunternehmer werden voraussichtlich zwar vom Versenden elektronischer Rechnungen ausgenommen, müssen aber E‑Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Auch wenn die harte Pflicht erst in einigen Jahren greift, ist 2026 ein ideales Jahr, um Software, Prozesse und Archivierung so aufzustellen, dass E‑Rechnungen (z. B. XRechnung, ZUGFeRD‑Formate) ohne Medienbrüche verarbeitet werden können.
Freelance-Market erneut zum “FOCUS Top Personaldienstleister” gekürt
Freelance-Market erhielt soeben die Auszeichnung “FOCUS Top Personaldienstleister 2026” in der Kategorie „Freelancer-Vermittler“. Die Titelvergabe erfolgte auf Basis einer aktuellen Marktbefragung, die das Marktforschungsunternehmen FactField GmbH für das Nachrichtenmagazin FOCUS durchgeführt hat.
Damit setzt die Plattform ihre beeindruckende Serie fort: Seit 2020 wurde Freelance-Market als “FOCUS Top Personaldienstleister” jedes Jahr in derselben Kategorie ausgezeichnet und erreichte damit das siebte Mal in Folge diese Spitzenplatzierung, was laut FOCUS die Kontinuität der hohen Qualität eindrucksvoll belegt und ein starkes Signal an Auftraggeber und Freelancer gleichermaßen sendet.
Die Vergabe des Titels beruht auf einer Marktbefragung im Auftrag des Wirtschaftsmagazins FOCUS beziehungsweise FOCUS Business. Bewertet werden Personaldienstleister in fünf Kategorien: Freelancer-Vermittler, Interim-Management, Zeitarbeit, Professional Search und Executive Search. Nur Anbieter, die in dieser unabhängigen Untersuchung besonders gut abschneiden, dürfen die Auszeichnung “FOCUS Top Personaldienstleister” führen.
Freelance-Market punktet hierbei vor allem mit seiner Spezialisierung auf die Vermittlung von Freelancern aus inzwischen 45 Branchen – vom klassischen Ingenieurbüro über Beratungsunternehmen bis hin zu Agenturen und Start-ups. Seit 22 Jahren bringt die Plattform Unternehmen und Selbständige passgenau zusammen und hat sich in dieser Zeit vom Pionier zu einem etablierten Player im deutschsprachigen Freelancer-Markt entwickelt. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist dabei die Kombination aus transparenter Online-Plattform und starker Beratung, die sowohl Auftraggebern als auch Freelancern Orientierung bietet.
„Diese Auszeichnung verdanken wir vor allem dem Vertrauen unserer Kunden und der Professionalität unserer Freelancer“, betont Initiator Dr. Rainer Kurz. Besonders die langjährige Treue vieler Unternehmen aus Industrie, Bauwirtschaft und Agenturwelt sowie zahlreicher freier Experten, die zum Teil seit über zehn Jahren auf Freelance-Market setzen, habe maßgeblich zum wiederholten Top-Ranking beigetragen. Die erneute FOCUS-Ehrung wertet er als Bestätigung dafür, dass ein schlanker, fairer und stark nutzerorientierter Vermittlungsansatz auch in einem zunehmend digitalisierten Markt überzeugt.
Die Auszeichnung fällt in eine Phase, in der der Markt für Freelancer-Plattformen dynamisch wächst: Weltweit steigt das Volumen von rund 5,15 Milliarden US-Dollar im Jahr 2025 auf voraussichtlich 5,97 Milliarden US-Dollar 2026. Vor diesem Hintergrund wird die Rolle spezialisierter Vermittler immer wichtiger, um Unternehmen bei Engpässen flexibel zu unterstützen und zugleich Freelancern Zugang zu qualitativ hochwertigen Projekten zu verschaffen. FOCUS und das Marktforschungsunternehmen FactField stellen mit ihrer Auszeichnung eine wertvolle Orientierungshilfe bereit, um in diesem wachsenden Markt seriöse und leistungsfähige Anbieter zu identifizieren.
Für Freelance-Market ist die erneute Auszeichnung Ansporn und Verpflichtung zugleich. Die Plattform will ihr Angebot für Auftraggeber wie auch für Freelancer weiter ausbauen – etwa durch noch präzisere Matching-Verfahren, zusätzliche Serviceinhalte und eine kontinuierliche Optimierung der Nutzerfreundlichkeit. Ziel bleibt es, auch in den kommenden Jahren zu den ersten Adressen für die Vermittlung von Freelancern im deutschsprachigen Raum zu gehören – und vielleicht auch 2027 wieder zu den “FOCUS Top Personaldienstleistern” zu zählen.
Der Bericht zur Vergabe des Titels “FOCUS Top Personaldienstleister 2026” ist im aktuellen FOCUS Magazin zu finden, das online und im Zeitungshandel für 6,30 € erhältlich ist.
Frage des Monats: Müssen Freiberufler E‑Rechnungen annehmen und ausstellen?
Kurz gesagt: Ja, empfangen – aber (noch) nicht zwingend selbst ausstellen.
Seit 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmer im B2B‑Bereich – also auch Freiberufler und Kleinunternehmer nach § 19 UStG – in der Lage sein, E‑Rechnungen im gesetzlich definierten strukturierten Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) zu empfangen und digital zu archivieren. Dazu reicht in einfachen Fällen zunächst eine E‑Mail‑Adresse plus eine Lösung, mit der Sie den strukturierten Datensatz speichern und im Zweifel maschinell auswertbar vorhalten können.
Wichtig ist die Unterscheidung: Eine „echte“ E‑Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EU‑Norm EN 16931, keine einfache PDF‑Datei. PDFs gelten weiterhin als „sonstige elektronische Rechnung“ und sind nur mit Zustimmung des Empfängers zulässig, zählen aber nicht als E‑Rechnung im Sinne der neuen Vorschriften.
Für die Ausstellung von Rechnungen sieht es für Kleinunternehmer und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 800 000 Euro deutlich entspannter aus: Sie sind nach aktueller Rechtslage von der Pflicht zur Ausstellung von E‑Rechnungen ausdrücklich ausgenommen und dürfen auch über 2027 hinaus Papierrechnungen oder PDFs verwenden, solange sie auf ihren Kleinunternehmer- oder Freiberufler-Status hinweisen.
Gastartikel von Thomas Geiling: Der Dunning-Kruger-Effekt oder Wissen belastet
Als Dunning-Kruger-Effekt bezeichnet man eine Spielart der kognitiven Verzerrung, nämlich die Tendenz inkompetenter Menschen, das eigene Können zu überschätzen und die Kompetenz anderer zu unterschätzen. Der populärwissenschaftliche Begriff geht auf eine Publikation von David Dunning und Justin Kruger aus dem Jahr 1999 zurück.
Die beiden Wissenschaftler hatten in Studien bemerkt, dass etwa beim Erfassen von Texten, beim Schachspielen oder Autofahren Unwissenheit oft zu mehr Selbstvertrauen führt als Wissen. In mehreren Experimenten stellten Kruger und Dunning ihren Probanden Aufgaben – etwa Logik-Tests oder Grammatik-Fragen. Dabei zeigte sich: Je schlechtere Fähigkeiten jemand in einem bestimmten Gebiet hat, umso schlechter sind auch die Fähigkeiten, Leistungen in diesem Gebiet zu bewerten – seien es die eigenen Leistungen, oder die Leistungen anderer.
Für die Auswertung wurden die Probanden je nach ihren Testergebnissen in vier Gruppen eingeteilt – und sogar das jeweils schwächste Viertel hielt sich nach eigener Einschätzung bei allen Tests für überdurchschnittlich gut. Die besten 25 Prozent hielten sich auch für überdurchschnittlich – damit hatten sie zwar recht, allerdings unterschätzten sie dabei ihre Fähigkeiten.
Im nächsten Schritt wurden die besten 25 Prozent und die schlechtesten 25 Prozent der Testpersonen aufgefordert, Antworten anderer Teilnehmer zu beurteilen. Erwartungsgemäß gelang das den Personen, die selbst gut abgeschnitten hatten, viel besser als den weniger kompetenten.
Wir brauchen Können, um das Können anderer zu beurteilen. Interessant ist, welche Schlüsse die beiden Gruppen daraus über sich selbst ableiteten: Den Kandidaten wurde die Möglichkeit gegeben, ihre Einschätzung über ihre eigene Leistung zu ändern.
Konfrontiert mit den Ergebnissen anderer, erkannten die besonders guten Teilnehmer, wie gut sie im Vergleich zu den Kollegen abgeschnitten hatten – und schätzten sich besser ein als vorher. Damit lag ihre Selbsteinschätzung ziemlich nahe an der Wahrheit.
Die besonders schlechten Teilnehmer allerdings konnten aus der zusätzlichen Information überhaupt keine neuen Schlüsse ziehen – ihre Selbsteinschätzung blieb weiterhin viel zu positiv, weit weg von ihrem tatsächlichen Testergebnis. Selbst die Konfrontation mit besseren Leistungen führte nicht zur Erkenntnis der eigenen Schwäche.
David Dunning beschreibt das folgendermaßen: „Wenn jemand inkompetent ist, dann kann er nicht wissen, dass er inkompetent ist. […] Die Fähigkeiten, die man braucht, um eine richtige Lösung zu finden, [sind] genau jene Fähigkeiten, die man braucht, um eine Lösung als richtig zu erkennen.“
Leben inkompetente Menschen folglich unbeschwerter als kompetente Menschen? – Meiner Einschätzung nach, ja.
Schon in der Bibel steht: Selig sind die geistig armen. Die Erkenntnis ist also nicht neu. Was lernen wir daraus? – Versuchen wir uns nicht immer so ernst zu nehmen und entwickeln wir Mut zur Lücke! Frei nach Nike: „Just do it!“ Seien wir uns sicher, wenn`s falsch war, merken wir das schon. Leben wir nach dem Motto: „Lieber eine falsche Entscheidung als gar keine Entscheidung!“ und das Leben ist schön.
Artikel unserer Freiberufler: Mit Coaching zum Joberfolg
Normalerweise stellen sich hier unsere Freelancer in einem kurzen Artikel selbst vor. Diesmal haben wir aber einen Beitrag unseres Nachfragers H. Jochen aus Ludwigsburg, der per Freelance-Market die Trainerin 8143 angefragt hatte. Die Managementtrainerin aus Weissach in Baden-Württemberg ist auf Schulungen, Coaching, Zeitmanagement und Bewerbungen spezialisiert.
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Nach 15 Berufsjahren beim gleichen Großunternehmen stolperte ich über eine Stellenausschreibung, die mich sofort zu einer Bewerbung motivierte. Allerdings lag meine letzte Bewerbung schon lange zurück, sodass ich Schwierigkeiten hatte, innerhalb weniger Tage überzeugende Bewerbungsunterlagen zu erstellen, zumal die Bewerbung auch den heutigen Gepflogenheiten entsprechen sollte. Dann bin ich über Freelance-Market gestolpert, wo ich in kürzester Zeit Kontakt zur Freelancerin 8143 herstellen konnte.
Die Freelancerin, die auf die Erstellung von Bewerbungsunterlagen spezialisiert ist, konnte so umgehend mit mir mustergültige Vorstellungsunterlagen erarbeiten. So erhielt ich bereits 5 Tage nach Versand meiner Bewerbung die Einladung zum Vorstellungsgespräch. Die bis dahin verbleibenden Tage nutzten wir, um eine Strategie zur Meisterung des Bewerbungsgesprächs zu entwickeln. Mit Erfolg! So hat mir Freelance-Market geholfen, zu neuen Ufern zu gelangen.
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Freiberufler-Witz des Monats: Guter Consulting-Rat ist teuer
Der Kunde kommt in das Büro des Unternehmensberaters und sagt: "Ich habe auf Ihrem Firmenschild Ihr Spezialangebot gesehen, demzufolge Sie 3 Fragen pauschal für 1000 Euro beantworten. Ich habe 3 Fragen, aber sind 1000 Euro nicht etwas zu teuer?"
Ohne lange nachdenken zu müssen, antwortet daraufhin der Berater: "Ja, sogar ziemlich teuer, da Sie das überall nachschlagen können und die Antwort ohnehin schon wissen! ... Und wie lautet denn bitte Ihre zweite Frage?"
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