Bundestag beschließt Aktivrentengesetz zum 1.1.2026
Seit 1. Januar ist das Aktivrentengesetz in Kraft. Die Bundesregierung hatte dieses am 15. Oktober auf den Weg gebracht, am 5. Dezember hat der Bundestag den Gesetzesentwurf beschlossen und am 19. Dezember hat der Bundesrat zugestimmt, sodass es zum Jahresbeginn in Kraft treten konnte.
Die Aktivrente erlaubt es Menschen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben, freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können dabei bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Gerade unter Selbstständigen und Freiberuflern wird die Aktivrente stark kritisiert, da sie nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt. Die Aktivrente gilt auch nicht für Land- und Forstwirte, Minijobber und Beamte.
Obwohl der Hinzuverdienst von bis zu 2000 Euro im Monat grundsätzlich steuerfrei ist, müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Von den 2000 Euro pro Monat bleiben dem Arbeitnehmer dadurch nur ca. 1800 Euro. Zudem muss auch die Arbeitgeberseite Abgaben entrichten. Da dies sogar die Rentenversicherung mit einschließt, entstehen dort Kosten von ca. 2400 Euro. Pikant dabei ist, dass die Rentenversicherungsbeiträge nicht dem Arbeitnehmer zugerechnet werden, sondern nur im großen Rententopf landen.
Wer mehr als 2000 Euro hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen. Wegen der Steuerprogression hat dieser “Freibetrag” der Aktivrente allerdings für Gutverdiener besonders hohe Steuerersparnisse zur Folge (bis zu 840 Euro /Monat).
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Die Maßnahme soll zudem helfen, den Fachkräftemangel abzufedern. Die Beiträge sollen zudem die Einnahmen der Sozialversicherungen erhöhen. Schade ist, dass dabei gerade die Selbstständigen keinen Anreiz erhalten, obwohl bei diesen etwa 29 Prozent über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, während es bei Angestellten nur etwa 8 Prozent waren (Zahlen aus 2024).
Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Aktivrente zu überprüfen. Vielleicht haben dann auch Freiberufler und Selbstständige eine Chance.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 01/2026 veröffentlicht.



