Freelance-Market-News 01/2026

Liebe Leser,
das neue Jahr 2026 bringt für Freiberufler und Selbstständige ein Potpourri aus Chancen, Herausforderungen und regelgebendem Wandel mit sich – und wir wollen Sie auch dieses Jahr auf diesem Weg kompetent begleiten.
Gleich zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist das Aktivrentengesetz, das eine interessante – wenn auch diskutable – Neuregelung für Arbeitnehmer über 67 Jahren bringt. Während die Bundesregierung damit den Fachkräftemangel bekämpfen und Erwerbstätige länger im Arbeitsmarkt halten möchte, zeigt sich schnell: Für Freiberufler und Selbstständige ist dieses Gesetz ein Lehrstück in Ungleichbehandlung. Mit einer Quote von 29 Prozent arbeiten Selbstständige deutlich häufiger über die Regelaltersgrenze hinaus als Angestellte – ohne auch nur den kleinsten Anreiz durch die Aktivrente zu erhalten.
Weit erfreulicher ist eine andere Nachricht: Freelance-Market wurde zum „Unternehmen der Zukunft 2026" nominiert. Diese Anerkennung des Deutschen Innovationsinstituts bestätigt, dass wir nicht nur als Vermittlungsplattform, sondern als Vordenker in der Branche überzeugen – mit einem Geschäftsmodell, das Transparenz und Fairness ernst nimmt.
Ein anderes Thema prägt die Agenda vieler Freiberufler intensiv: das Herrenberg-Urteil und die Scheinselbstständigkeit. Der Leserbrief von Matthias Gillmann beleuchtet ein zentrales Risiko, das vor allem Dozenten und Lehrende betrifft – und zwar mit beeindruckender Klarheit. Die Schonfrist des § 127 SGB IV endet unwiderruflich zum 31. Dezember 2026. Unser Beitrag bietet konkrete Handlungsoptionen: von der Festanstellung über echte Selbstständigkeit bis zum innovativen Plattform-Modell.
Eine Studie der Universität Leipzig untermauert zudem, dass unsere Tätigkeit als Freiberufler und Unternehmenslenker die geistige Leistungsfähigkeit im Alter langfristig erhält. Wer sein Gehirn durch strategisches Denken, Problemlösung und analytische Arbeit trainiert, bleibt länger mental fit. Ein beruhigendes Signal für alle, die mit komplexen Aufgaben arbeiten.
Abgerundet wird diese Ausgabe durch einen Freelancer-Artikel über die Herausforderungen in der spezialisierten Pharmastatistik und in unserem Freelancerwitz am Schluß geht es um einen Freelancer, der sich von seinem Kunden eine Weiterbildung von 100 000 Euro bezahlen lässt.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Vergnügen beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Bundestag beschließt Aktivrentengesetz zum 1.1.2026
Seit 1. Januar ist das Aktivrentengesetz in Kraft. Die Bundesregierung hatte dieses am 15. Oktober auf den Weg gebracht, am 5. Dezember hat der Bundestag den Gesetzesentwurf beschlossen und am 19. Dezember hat der Bundesrat zugestimmt, sodass es zum Jahresbeginn in Kraft treten konnte.
Die Aktivrente erlaubt es Menschen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben, freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können dabei bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Gerade unter Selbstständigen und Freiberuflern wird die Aktivrente stark kritisiert, da sie nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt. Die Aktivrente gilt auch nicht für Land- und Forstwirte, Minijobber und Beamte.
Obwohl der Hinzuverdienst von bis zu 2000 Euro im Monat grundsätzlich steuerfrei ist, müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Von den 2000 Euro pro Monat bleiben dem Arbeitnehmer dadurch nur ca. 1800 Euro. Zudem muss auch die Arbeitgeberseite Abgaben entrichten. Da dies sogar die Rentenversicherung mit einschließt, entstehen dort Kosten von ca. 2400 Euro. Pikant dabei ist, dass die Rentenversicherungsbeiträge nicht dem Arbeitnehmer zugerechnet werden, sondern nur im großen Rententopf landen.
Wer mehr als 2000 Euro hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen. Wegen der Steuerprogression hat dieser “Freibetrag” der Aktivrente allerdings für Gutverdiener besonders hohe Steuerersparnisse zur Folge (bis zu 840 Euro /Monat).
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Die Maßnahme soll zudem helfen, den Fachkräftemangel abzufedern. Die Beiträge sollen zudem die Einnahmen der Sozialversicherungen erhöhen. Schade ist, dass dabei gerade die Selbstständigen keinen Anreiz erhalten, obwohl bei diesen etwa 29 Prozent über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, während es bei Angestellten nur etwa 8 Prozent waren (Zahlen aus 2024).
Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Aktivrente zu überprüfen. Vielleicht haben dann auch Freiberufler und Selbstständige eine Chance.
Freelance-Market mit dem Award “Unternehmen der Zukunft 2026” nominiert
Das deutsche Unternehmertum unterliegt einem nie dagewesenen Wandel und erfährt durch Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit einen enormen Schub. In Zeiten der künstlichen Intelligenz stellt ein modernes Geschäftsmanagement einen entscheidenden Faktor für die Innovationskraft, Produktivität, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens dar. Wer diese Themen als Herausforderungen nicht annimmt, hat als Unternehmer wenig Zukunft.
Es erfüllt uns daher mit großem Stolz, dass das Deutsche Innovationsinstitut unser Unternehmen Freelance-Market zum “Unternehmen der Zukunft 2026” nominiert hat.
Um qualifizierte Unternehmen für die Auszeichnung herauszufiltern, fand hierzu unter der Mitwirkung der Deutschen Unternehmer-Plattform/DUP-Magazin ein umfangreiches Prüfungsverfahren statt. Dabei wurde speziell Wert darauf gelegt, dass die Unternehmen proaktiv engagiert und zukunftsfähig agieren. So wurde bei der eingehenden Analyse die Höhe der unternehmerischen Attraktivität bewertet. Neben dem Geschäftsmodell, dem Nutzer-Portfolio und dem wirtschaftlichen Erfolg waren aber auch die dem Unternehmen zugrundeliegenden Grundwerte, Mission und Zukunftsorientierung entscheidend.
Die feierliche Preisverleihung zum “Unternehmen der Zukunft 2026” findet am 9. Februar im Festsaal des Traditionshotels Hafen Hamburg statt. Die frühere Bundeswirtschaftsministerin Zypries war zuletzt Schirmherrin der Veranstaltung und des Awards.
Wir von Freelance-Market freuen uns sehr über diese Nominierung, wird damit doch bestätigt, dass wir neben den zahlreichen Auszeichnungen und Nominierungen auf fachlicher und gemeinnütziger Ebene nicht nur als Freelancer-Vermittler, sondern auch als Vordenker in der Branche überzeugen können.
Der Freelance-Market-Geschäftsführer Dr. Rainer Kurz: “Während die meisten Vermittlungsplattformen für Freiberufler Gebühren zwischen 10 und 40 Prozent des Projektvolumens für sich behalten, kommt Freelance-Market mit einer Marge von durchschnittlich 1,0 Prozent aus, was uns zum klaren Kostenführer der Branche macht. Mit zu unserer Nominierung hat sicherlich auch unser spezielles Vermittlungsmodell beigetragen. Freelancer sind so nicht mit dem Schreiben zahlreicher Angebote beschäftigt und Nachfrager können schnell mit dem passenden Freelancer durchstarten.”
Freelance-Market erhielt für seine Arbeit in den letzten Jahren zahlreiche Auszeichnungen. Zuletzt ging im März die Auszeichnung “FOCUS Top Personaldienstleister 2025” zum sechsten Mal in Folge an den Freiberuflermarktplatz.
Gastartikel von Thomas Geiling: Im Beruf gefordert - leistungsstark im Alter
Anspruchsvolle Tätigkeiten im Beruf wirken sich auch noch im Alter positiv aus. Das geht aus einer Studie der Universität Leipzig hervor, die in der amerikanischen Fachzeitschrift "Neurology" veröffentlicht wurde und internationale Beachtung findet.
"Die Studie macht deutlich, dass die Art der Arbeitsaufgaben während unseres Berufslebens einen wichtigen Einfluss auf die geistige Leistungsfähigkeit im Alter hat, möglicherweise sogar noch einen wichtigeren Einfluss als Bildung", sagt Studienautorin Dr. Francisca S. Then vom Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health (ISAP) an der Medizinischen Fakultät. Während schon lange bekannt ist, dass eine gute Bildung einen Schutzfaktor gegen die Entwicklung von Demenz darstellt, fand der Einfluss der beruflichen Anforderungen bisher wenig Beachtung.
Für die Studie wurden mehr als 1000 Senioren in der Leipziger Langzeitstudie zur Altenbevölkerung ("Leila75+") über acht Jahre regelmäßig untersucht und auf ihre geistige Leistungsfähigkeit getestet. Die Forscher befragten die Studienteilnehmer ausführlich zu ihrem Berufsleben und bestimmten Anforderungen, mit denen sie konfrontiert waren.
Dazu gehörten beispielsweise Strategieentwicklung, Konfliktbewältigung, Informationsbewertung, Datenanalyse oder Konzentration auf Details.
Diejenigen Studienteilnehmer, die in ihrem Berufsleben das höchste Niveau in allen Anforderungsbereichen hatten, schnitten auch im Alter am besten ab und hatten im weiteren Studienverlauf die geringsten Abbauerscheinungen. So verschlechterte sich ihre Leistungsfähigkeit innerhalb von acht Jahren nur halb so stark wie die von Personen mit dem niedrigsten Anforderungsniveau.
"Einige spezifische Anforderungen im Berufsleben trainieren anscheinend das Gehirn, wodurch die Leistungsfähigkeit im höheren Alter langfristig aufrechterhalten werden kann", erklärt Arbeitsgruppenleiter PD Dr. Tobias Luck.
Die Forschungsergebnisse finden derzeit internationale Beachtung. "Solche Erfolge spornen Nachwuchswissenschaftler an", freut sich Institutsleiterin Prof. Dr. Steffi Riedel-Heller, die vor vielen Jahren die Studie "Leila75+" ins Leben rief.
Leserbrief: Das “Herrenberg-Urteil” und was Dozenten und Lehrende jetzt tun können
Auf unseren Artikel “Die wichtigsten Steueränderungen für Freiberufler 2026” erhielten wir einige Leserbriefe, darunter auch von Matthias Gillmann aus Kellinghusen in Schleswig-Holstein. Der Jurist für Arbeits- und Sozialrecht, der auch Schulungen anbietet, schreibt uns:
Ich bin schon sehr lange Empfänger ihres Newsletters. Vielleicht haben Sie auch in der Zwischenzeit vom sog. Herrenberg-Urteil zur Scheinselbständigkeit gehört. Gibt es hierzu eine Position ihrerseits? Wie sollten Freiberufler nach 2027 (nach der Übergangsregelung § 127 SGB IV) verfahren? Gibt es hier speziell eine Lösung für freiberufliche Dozenten, die für private Bildungsinstitute arbeiten?
In der Tat hat das sogenannte Herrenberg-Urteil (Bundessozialgericht, 28.06.2022) die Kriterien für selbstständige Lehrtätigkeiten massiv verschärft, insbesondere für Dozenten an privaten Instituten. Im Kern besagt es: Wer in den Organisationsablauf einer Schule eingegliedert ist (Stundenplan, Räume, Schülerzuteilung) und kein echtes unternehmerisches Risiko trägt, ist abhängig beschäftigt – also Arbeitnehmer.
Wie von Herrn Gillmann ausgeführt bietet § 127 SGB IV nur ein befristetes Moratorium in Form einer „fingierten Selbstständigkeit“ bis zum 31. Dezember 2026: Selbst wenn eine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ergibt, dass Sie eigentlich scheinselbstständig (also angestellt) wären, werden bis Ende 2026 keine Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert. Voraussetzung ist lediglich, dass beide Vertragsparteien schriftlich vereinbart haben, dass eine selbstständige Tätigkeit gewollt ist.
Diese Schonfrist endet aber unwiderruflich am 01.01.2027. Ab diesem Tag gelten die strengen Herrenberg-Kriterien vollumfänglich. Wer dann noch im „alten“ Modus weiterarbeitet, rutscht sofort in die Sozialversicherungspflicht (mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen).
Nach 2027 gibt es für Dozenten dann nur noch zweieinhalb rechtssichere Wege, da der bisherige „Graubereich“ (Honorartätigkeit trotz fester Einbindung) entfällt.
Weg A: Die Festanstellung
Viele Bildungsträger werden dazu übergehen, ihre Stamm-Dozenten fest anzustellen (Teilzeit, Minijob oder Vollzeit).
Vorteil: Rechtssicherheit, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Nachteil: Oft geringerer Nettostundenlohn, Verlust der Freiheit über die eigene Zeitplanung.
Weg B1: Echte Selbstständigkeit
Wer weiterhin auf Rechnung arbeiten will, muss seine Tätigkeit so umgestalten, dass sie den strengen “Herrenberg”-Kriterien standhält. Kosmetische Änderungen am Vertrag reichen nicht – die „gelebte Praxis“ entscheidet. Hier eine Kriterien-Checkliste für echte Selbstständigkeit ab 2027:
• Keine Eingliederung: Sie bestimmen Arbeitsort und -zeit weitgehend selbst. Der Auftraggeber darf Ihnen keinen Stundenplan diktieren, den Sie nicht ablehnen können.
• Unternehmerisches Risiko: Sie tragen ein Risiko, das über den bloßen Ausfall der Arbeitskraft hinausgeht. (Beispiel: Sie zahlen Raummiete, egal ob Schüler kommen oder nicht).
• Eigener Marktauftritt: Sie treten gegenüber den Schülern/Teilnehmern als eigener Anbieter auf, nicht „im Namen des Instituts“.
• Preishoheit: Ideal wäre, wenn Sie Ihr Honorar selbst festlegen oder mit den Schülern verhandeln, statt einen Einheitssatz von dem Institut zu empfangen.
Weg B2: Das „Plattform-Modell“ als spezielle Lösung für private Bildungsinstitute
Für private Institute (Sprachschulen, Nachhilfe, Musikschulen, Yoga-Studios) kristallisiert sich eine Lösung heraus, die die Selbstständigkeit wahrt, aber die Geschäftsbeziehung radikal umdreht.
Anstatt dass das Institut den Dozenten „einkauft“, um Unterricht zu halten, wird das Institut zum Dienstleister für den Dozenten. Der Dozent ist somit der Anbieter: Der Vertrag über den Unterricht kommt direkt zwischen Dozent und Schüler zustande (nicht zwischen Institut und Schüler).
Das Institut ist Vermittler und Vermieter: Das Institut stellt beispielsweise die Räume, die Infrastruktur (WLAN, Kopierer) und übernimmt ggf. das Marketing/Booking. Dafür zahlt der Dozent eine Nutzungsgebühr (Miete/Service-Fee) an das Institut.
Der Geldfluss dreht sich somit um: Der Schüler zahlt an den Dozenten. Der Dozent zahlt Miete an das Institut. Das Institut kann ggf. auch das Inkasso machen, also als reiner Zahlungsdienstleister, der das Geld abzüglich Provision weiterleitet.
Eine Folge bei dem Plattform-Modell ist, dass der Dozent jetzt das unternehmerische Risiko trägt. Wenn der Dozent keine Schüler findet, zahlt er trotzdem Miete und wenn er viele Schüler hat, verdient er mehr.
Das Plattform-Modell mag nicht jedem privaten Bildungsträger schmecken, da dieser die Kontrolle über Qualität und Curriculum verliert und auch seinen “Mietern“ (Dozenten) keine fachlichen Weisungen mehr geben darf.
Unser Tipp: Prüfen Sie alle bestehenden Honorarverträge. Sind Sie weisungsgebunden? Bekommen Sie Schüler und Räume einfach zugewiesen? Wenn ja, werden Sie nach Herrenberg-Maßstäben spätestens ab 2027 scheinselbstständig.
Artikel unserer Freiberufler: Statistische Analyse in der Pharmaforschung
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel in den Freelance-Market-News darstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen eine Statistikerin (Freelance-Market-Nr. 779) aus Köln vor, die mit 65 Euro pro Stunde gelistet ist.
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Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Ihnen einen Einblick in das Tätigkeitsfeld eines Statistikers geben, der für pharmazeutische Unternehmen sowie Auftragsforschungsinstitute im Pharmabereich tätig ist. Seit meinem Statistik-Diplom habe ich gut 20 Jahre Berufserfahrung erworben und mich auf Aufgabenstellungen des Datenmanagements und der Biometrie, auf medizinische Literaturrecherche sowie die Erstellung von SAS-Programmen für spezielle Fragestellungen spezialisiert.
Im Bereich der Planung von Studien der klinischen Forschung und des Marketings biete ich Ihnen Unterstützung bei der Auswahl der optimalen statistischen Methoden. Weiterhin überprüfe ich Datenerhebungsbögen auf Auswertbarkeit und organisiere die Datenerfassung und -validierung.
Ich biete Ihnen die Erstellung von statistischen Analyseplänen, die statistische Evaluierung (Rohdaten, Listings, Tabellen und Graphiken, Durchführung statistischer Tests) und die Interpretation der Ergebnisse aus statistischer Sicht. In Kooperation mit einem erfahrenen Mediziner biete ich Ihnen die Einordnung der Ergebnisse in den medizinischen Zusammenhang und die medizinische Bewertung. Gerne übernehme ich auch die Qualitätskontrolle der in Ihrem Hause erstellten statistischen Unterlagen und Publikationen.
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Freelance-Market-Witz des Monats: Teure Weiterbildung für Freelancer
Der freiberufliche Assetmanager hat von seinem Dauerklienten erstmals die Aufgabe erhalten, die Firmenfinanzen zu optimieren. Aber schon die erste Finanztransaktion beschert einen Spekulationsverlust von hunderttausend Euro. Noch am Abend bittet ihn der Geschäftsführer, am nächsten Morgen unverzüglich in sein Büro zu kommen.
Der Freiberufler ist sich sicher, den langjährigen Kunden unwiederbringlich verloren zu haben. Verzweifelt sendet er spät in der Nacht an alle seine früheren Kunden und Kollegen E-Mails, dass er jetzt dringend ein neues Projekt sucht.
Am nächsten Morgen bittet der Geschäftsführer den Freelancer in sein Büro. Ohne weiteres Vorgespräch sagt der Freelancer "Können wir es bitte schnell und schmerzlos machen. Hier sind die Schlüssel und die Projektunterlagen. Ich werde jetzt gehen und Sie brauchen mich nie wieder zu sehen!".
Darauf antwortete der Geschäftsführer "Ich möchte, dass Sie uns unbedingt erhalten bleiben. Schließlich haben wir gerade 100 000 Euro in Ihre Weiterbildung investiert!".
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