Renten für Freiberufler je nach Land sehr unterschiedlich
Die finanzielle Absicherung im Alter stellt für Freiberufler eine besondere Herausforderung dar. Eine aktuelle Analyse der OECD offenbart erhebliche Unterschiede zwischen den Alterssicherungssystemen verschiedener Länder und deren Auswirkungen auf Freiberufler.
Im Durchschnitt erhalten Selbstständige in den OECD-Staaten eine Altersrente, die 79 Prozent der staatlichen Rente eines Angestellten entspricht. Dahinter verbergen sich jedoch große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern.
In Mexiko erhalten Freelancer lediglich 17 Prozent der Rente ihrer angestellten Kollegen. Auch Deutschland schneidet mit 44 Prozent ebenfalls unterdurchschnittlich ab. Im Vereinigten Königreich liegt der Wert etwas höher bei 52 Prozent.
In einigen Ländern stehen Freiberufler sogar besser da, als Rentner: In Ungarn und den Vereinigten Staaten liegt das Niveau bei 100 Prozent, während in Luxemburg Freiberufler sogar das 1,15-fache an Rente bekommen.
Die Unterschiede zwischen den Ländern sind vor allem auf die unterschiedlichen Regelungen zur Beitragspflicht in einkommensabhängigen Rentensystemen zurückzuführen. In 13 der 39 untersuchten OECD-Länder müssen Selbstständige sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag leisten.
In 12 Ländern zahlen Freiberufler geringere Beiträge, was jedoch zu einer begrenzten Rentenabdeckung führt. Kolumbien, Griechenland, Polen und Spanien haben pauschal niedrigere Beiträge für Selbstständige. Irland, die Niederlande und das Vereinigte Königreich verlangen nur einen Pflichtbeitrag zur Grundrente.
In Australien, Dänemark und Deutschland entfallen Pflichtbeiträge für Selbstständige gänzlich. Neuseeland ist das einzige Land ohne Pflichtbeiträge für beide Gruppen.
Die OECD-Studie “Pensions at a Glance 2023” basiert auf Modellrechnungen der theoretischen Rente von Selbstständigen und Angestellten. Für die Berechnungen wurden folgenden Annahmen zugrundegelegt:
• Gleiches steuerpflichtiges Einkommen (durchschnittlicher Nettolohn vor Steuern).
• Volle Berufstätigkeit ab 22 Jahren ohne Unterbrechungen.
• Renteneintritt zum durchschnittlichen Renteneintrittsalter.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 01/2025 veröffentlicht.