Freelance-Market-News 02/2024
Liebe Leser,
der Februar bringt nicht nur kalte Temperaturen, sondern auch wichtige Neuerungen im Rechtsbereich der Personengesellschaften mit sich. Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft, das auch für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) gravierende Veränderungen mit sich bringt. Eine zentrale Neuerung betrifft die Unterscheidung zwischen rechtsfähiger und nichtrechtsfähiger GbR. Diese Unterscheidung beeinflusst die Handlungsfähigkeit sowie die Teilnahme am Rechtsverkehr und führt ggf. zur Eintragungspflicht ins Gesellschaftsregister.
Unser zweiter Beitrag widmet sich einem brisanten Thema: Wie empfinden Berufstätige ihre Arbeit? Eine Studie der Universität Zürich zeigt, dass 19 Prozent der Befragten ihre Jobs als gesellschaftlich nutzlos einschätzen. Die Studie zeigt auch, von welchen Faktoren diese Wahrnehmung abhängt.
Des Weiteren freuen wir uns über die Nominierung von Freelance-Market für den Award 'Unternehmer/in der Zukunft' und eine Französisch-Übersetzerin gibt Ihnen Einblicke in ihre Arbeitsmethoden. In unserem Freelancer-Witz am Schluss erfahren Sie dann noch, warum im Februar im Schwabenland ein unerwarteter Freiberufler-Boom herrscht.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Vergnügen beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
GbR-Modernisierung 2024: Neue Regeln für Personengesellschaften
Am ersten Januar 2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft, das neue Regeln für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einführt. Diese Änderungen betreffen nicht nur Neugründungen, sondern gelten auch für bestehende Gesellschaften und Freelancer-Partnerschaften ohne Übergangsregelung. Das Ziel der Modernisierung ist es, das veraltete Recht der GbR an die aktuellen Anforderungen des Geschäftslebens anzupassen und klare Regeln für diese Rechtsform zu schaffen.
Eine wesentliche Änderung ist die Einführung einer klaren Unterscheidung zwischen einer rechtsfähigen und einer nichtrechtsfähigen GbR. Die nichtrechtsfähige GbR, auch Innengesellschaft genannt, agiert nicht unternehmerisch und dient lediglich der Regelung der Rechtsverhältnisse ihrer Gesellschafter. Im Gegensatz dazu nimmt die rechtsfähige GbR, auch Außen-GbR genannt, am Rechts- und Geschäftsverkehr teil.
Eine bedeutende Neuerung ist die Möglichkeit, die GbR in das neu geschaffene Gesellschaftsregister einzutragen. Eine eingetragene GbR trägt den Zusatz 'eGbR'. Diese Eintragung ist jedoch nicht generell verpflichtend, sondern wird in bestimmten Fällen notwendig, beispielsweise wenn die GbR Grundstücksrechte im Grundbuch erwerben möchte. Die Rechtsfähigkeit der GbR hat Auswirkungen auf ihre Handlungsfähigkeit und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr. Die GbR kann nun selbstständig Verträge abschließen, ihr Vermögen wird der Gesellschaft zugeordnet, und sie kann in eigenem Namen vor Gericht auftreten.
Die Eintragung in das Gesellschaftsregister bringt Vorteile, wie eine erleichterte Teilnahme am Geschäftsverkehr, Transparenz durch die öffentliche Einsehbarkeit des Registers, Schutz des guten Glaubens an die Richtigkeit der Registerinformationen und Stärkung des Vertrauens der Vertragspartner.
Die Modernisierung betrifft auch die Namensführung der GbR nach der Eintragung. Die GbR ist verpflichtet, den Zusatz 'eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts' oder 'eGbR' zu verwenden. Andere Rechtsformzusätze sind unzulässig. Zudem orientiert sich die Zulässigkeit des Namens an firmenrechtlichen Vorschriften und das Registergericht prüft dies.
Die eGbR unterscheidet sich auch in Bezug auf den Sitz, der nun an einem beliebigen Ort im Inland vereinbart werden kann. Die Gesamtvertretungsbefugnis der Gesellschafter wird als Regelfall angenommen, was den Geschäftsverkehr vereinfacht. Die Eintragung im Gesellschaftsregister führt zur Mitteilungspflicht im Transparenzregister bezüglich der wirtschaftlich Berechtigten. Bei Änderungen im Zusammenhang mit der Gesellschaft sind notariell beglaubigte Anmeldungen erforderlich und die Kosten für die Eintragung im Gesellschaftsregister entstehen durch Notar- und Registergebühren.
Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts hat übrigens keine direkten Auswirkungen auf die ertragsteuerlichen Grundsätze bei der Besteuerung von Personengesellschaften. Die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer bleiben auf Ebene der Gesellschafter weiterhin nach dem Transparenzprinzip bestehen.
Gastartikel: 19 Prozent empfinden ihren Job als nutzlos
Von Thomas Geiling, Vertriebstrainer und Berater
Studien der letzten Jahre zeigen, dass viele Berufstätige ihre Arbeit als gesellschaftlich nutzlos erachten. Für das Phänomen wurden unterschiedliche Erklärungen vorgeschlagen. Die viel diskutierte «Bullshit-Job-Theorie» des amerikanischen Anthropologen David Graeber besagt etwa, dass einige Arbeitsplätze objektiv nutzlos seien und dies in bestimmten Berufsfeldern häufiger vorkomme als in anderen.
Andere Studien gehen davon aus, dass die konkreten Berufe für die negative Einschätzung der Arbeitnehmer nicht relevant sind und Menschen ihre Jobs als sozial nutzlos empfinden, wenn sie unter schlechten Arbeitsbedingungen und Entfremdung leiden.
Dies ist jedoch nur ein Teil der Wahrheit, wie eine neue Studie des Soziologen Simon Walo von der Universität Zürich nun zeigt. Sie stützt die Relevanz der Berufsfelder erstmals quantitativ. In seiner Studie analysierte Walo Umfragedaten von 1811 Personen in den USA, die in 21 verschiedenen Berufen tätig sind und gefragt wurden, ob ihre Arbeit ihnen das “Gefühl vermittle, einen positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten” und ob sie “das Gefühl hätten, nützliche Arbeit zu leisten”. Die Umfragedaten zeigten, dass 19 Prozent der Befragten über alle Berufe hinweg diese Fragen mit “nie” oder “selten” beantworten.
Walo analysierte diese Daten, indem er Berufstätige mit ähnlichen Arbeitsbedingungen miteinander verglich. Dabei stellte er fest, dass die unterschiedlichen Berufsfelder durchaus einen Einfluss auf die empfundene Sinnlosigkeit hatten, wenn die Arbeitsbedingungen als Faktor ausgeschlossen wurden. So wiesen Arbeitnehmer in Berufen, die David Graeber als besonders nutzlos eingestuft hatte, die meisten negativen Antworten auf. Erwerbstätige in Finanz- und Verkaufsberufen gaben beispielsweise mehr als doppelt so häufig wie andere an, dass sie ihre Jobs als gesellschaftlich nutzlos erachten. Ebenfalls klare Abweichungen fanden sich bei Managern und Büroangestellten (1,6 bzw. 1,9-mal häufiger als andere). Zudem stellte Walo fest, dass der Anteil der Arbeitnehmer, die ihre Jobs als sozial nutzlos betrachten, im Privatsektor besonders hoch ist, während der Non-Profit-Bereich und der öffentliche Sektor weniger stark betroffen sind.
Walos Studie bestätigt aber auch andere Faktoren, welche die Wahrnehmung der eigenen Arbeit beeinflussen, darunter etwa Entfremdung, ungünstige Arbeitsbedingungen oder soziale Interaktion.
Freelance-Market für den Award “Unternehmer/in der Zukunft” nominiert
Das deutsche Unternehmertum unterliegt einem nie dagewesenen Wandel und erfährt durch Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit einen enormen Schub. In Zeiten der Digitalisierung stellt ein modernes Geschäftsmanagement einen entscheidenden Faktor für die Innovationskraft, Produktivität, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens dar. Wer diese Themen als Herausforderungen nicht annimmt, hat als Unternehmer keine Zukunft.
Es erfüllt uns daher mit großem Stolz, dass das Deutsche Innovationsinstitut die Geschäftsleitung von Freelance-Market im Rahmen des Awards “Unternehmer/in der Zukunft” nominiert hat.
Um qualifizierte Unternehmen für die Auszeichnung herauszufiltern, fand hierzu unter der Mitwirkung der Deutschen Unternehmer-Plattform/DUP-Magazin ein umfangreiches Prüfungsverfahren statt. Über den genauen Ort und Zeitpunkt der feierlichen “Unternehmer/in der Zukunft”-Preisverleihung, für die auch die frühere Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries angefragt ist, werden wir Sie noch unterrichten.
Wir von Freelance-Market freuen uns sehr über diese Nominierung, wird damit doch bestätigt, dass wir neben den zahlreichen Auszeichnungen und Nominierungen auf fachlicher und gemeinnütziger Ebene nicht nur als Freelancer-Vermittler, sondern auch als Vordenker in der Branche überzeugen können.
Der Freelance-Market-Geschäftsführer Dr. Rainer Kurz: “Während die meisten Vermittlungsplattformen für Freiberufler Gebühren zwischen 10 bis 40 Prozent des Projektvolumens für sich behalten, kommt Freelance-Market mit einer Marge von durchschnittlich 1,0 Prozent aus, was uns zum klaren Kostenführer der Branche macht. Mit zu unserer Nominierung hat sicherlich auch beigetragen, dass durch unser spezielles Vermittlungsmodell Freelancer nicht mit dem Schreiben zahlreicher Angebote beschäftigt sind und Nachfrager schnell mit dem passenden Freelancer durchstarten können.”
Freelance-Market erhielt für seine Arbeit in den letzten Jahren zahlreiche Auszeichnungen. Zuletzt ging im Juni die Auszeichnung “FOCUS Top Personaldienstleister 2023” zum vierten Mal in Folge an den Freiberuflermarktplatz.
Artikel unserer Freiberufler: Tipps für professionelle Französisch-Übersetzungen
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel in den Freelance-Market-News präsentieren. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unsere Anbieterin Nr. 2168 (Kategorie “Sprache-Französisch”) aus Lyon vor.
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Nach einer 12-jährigen Tätigkeit als Exportberaterin für kleinere und mittlere Firmen meiner Gegend habe ich umfassende technische Grundkenntnisse erworben.
Hinzu kommt eine lange Erfahrung als Übersetzerin in vielen Branchen: Mechanik: von der Kunststoff- oder Metallschmelze bis hin zu kompletten Maschinen und Anlagen, Elektrotechnik, Lebensmittelindustrie, Chemie, Medizin und Medizintechnik, Textilien, Datenverarbeitung, Verwaltung, Kommunikation und auch Tourismus, Marketing, Botanik und mehr.
Seit 10 Jahren übersetze ich 15 bis 20 Seiten pro Tag. Ich sehe mich als effizient, pragmatisch, kundenwunschgerecht und schnell. Eine Probe wird Sie überzeugen.
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Freelance-Market-Witz des Monats: Unerwarteter Freiberufler-Boom im Schwabenland
“Warum beauftragst du im Februar eigentlich mehr Freelancer als sonst?” will der schwäbische Unternehmer von seinem Kollegen wissen.
“Das ist doch eine ganz einfache Rechnung! Freelancer rechnen per Stundensatz oder Tagessatz ab. Hingegen sind meine fest angestellten Mitarbeiter mit ihrem monatlichen Gehalt im Februar für mich noch teurer als sonst, da der Februar weniger Tage hat.”
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