Freelance-Market-News 08/2022
Liebe Leser,
obwohl wir als Unternehmer leider oft über behördliche Hindernisse zu berichten haben, können wir Ihnen dieses Mal etwas Erfreuliches präsentieren: Was in Estland seit Jahren möglich ist, geht jetzt endlich auch in Deutschland – die Gründung einer GmbH per Online-Antrag.
In unseren weiteren Artikeln berichten wir von verärgerten Freelancern in Ungarn, die wegen Steueränderungen zu Tausenden auf die Barrikaden gehen und in unserem Freelancer-Artikel zeigt Ihnen ein ERP-Spezialist, wie Sie Fehler bei der Softwareauswahl vermeiden.
Am Schluss erzählt Ihnen dann noch unser Freelancer-Witz des Monats von einem Personalleiter, der seinen HR-Berater von seiner eigentümlichen Methode der Bewerberauswahl überzeugen will.
Ich wünsche Ihnen trotz der herausfordernden internationalen Situation auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Gründung und Anmeldung einer GmbH endlich auch online möglich
Seit dem 1. August 2022 können GmbHs und Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) auch online gegründet werden. Die Voraussetzungen dafür regelt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), das an diesem Stichtag in Kraft trat. Die Gründung kann ohne persönliches Erscheinen per Online-Meeting mit dem Notar erfolgen, auch vom Ausland aus.
Laut der IHK Stuttgart sind zusätzlich jetzt auch bestimmte notarielle Anmeldungen zum Handelsregister für das Online-Verfahren zugelassen.
Das virtuelle Verfahren wird damit eine zusätzliche Option neben dem Präsenzverfahren beim Notar, welches unverändert erhalten bleiben soll. Gründer und Gründerinnen können sich zusätzlich für eine gemischte Form entscheiden, beispielsweise kann ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin bei dem Notartermin persönlich vor Ort sein und die anderen Gesellschafter und Gesellschafterinnen nehmen online teil.
Nur die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) können online gegründet werden und auch nur dann, wenn es sich um eine Bargründung handelt, also die Nennbeträge der Geschäftsanteile von den Gesellschaftern in Geld eingebracht werden.
Bei Sachgründungen oder gemischten Bar- und Sachgründungen kann das Online-Gründungsverfahren aktuell leider (noch) nicht genutzt werden. Für alle anderen Rechtsformen steht die Online-Gründung derzeit nicht zur Verfügung. Diese können aber teilweise ein Online-Verfahren für Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister nutzen.
Grundsätzlich können alle Gründungs-Formalitäten online erledigt werden. Eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) wird mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrages (Satzung) gegründet, der notariell beurkundet werden muss. Diese Beurkundung und die im Zusammenhang mit der Gründung gefassten Gesellschafterbeschlüsse können im notariellen Online-Verfahren durchgeführt werden.
Für darauf folgende beurkundungsbedürftige Maßnahmen, die nicht im Zusammenhang mit der Gründung stehen, beispielsweise eine Satzungsänderung oder die Veräußerung von Geschäftsanteilen, steht das Online-Verfahren aktuell leider nicht zur Verfügung. Diese Beurkundungen können nur in einem Anwesenheitstermin beim Notar erledigt werden.
Die GmbH und UG (haftungsbeschränkt) werden mit der Eintragung im Handelsregister zur juristischen Person und erhalten dadurch ihre Haftungsbeschränkung. Alle Eintragungen im Handelsregister setzen voraus, dass diese von sämtlichen Geschäftsführern in notariell beglaubigter Form beim Registergericht angemeldet werden. Auch diese notarielle Beglaubigung kann online durchgeführt werden. Dies gilt auch für die Gesellschafterliste, die im Zusammenhang mit der GmbH-Gründung zum Handelsregister eingereicht werden muss. Fremd-Geschäftsführer, die nicht zum Kreis der Gesellschafter zählen, können somit ebenfalls das Online-Verfahren nutzen.
Auch kann das vereinfachte Musterprotokoll verwendet werden. Dieses unterscheidet sich dann allerdings von den bereits existierenden Musterprotokollen, die nur bei einem notariellen Präsenztermin genutzt werden können. Das Musterprotokoll (auch: Gründungsprotokoll) vereinfacht die Gründung, es enthält neben einem vorgegebenen Text für einen Gesellschaftsvertrag auch die Gesellschafterliste und die Bestellung der Geschäftsführung. Im Unterschied zu den bereits existierenden Musterprotokollen, die nur für einen notariellen Präsenztermin genutzt werden können, sind die Musterprotokolle für die Online-Gründung nicht kostenprivilegiert.
Freelance-Market-Dienstleister kommen aus 31 verschiedenen Ländern
Da Freelance-Market ein rein deutschsprachiger Marktplatz ist, kommen die meisten Dienstleister (84%) erwartungsgemäß aus Deutschland. Interessanterweise gibt es aber auch zahlreiche Experten, die in sonstigen europäischen Ländern leben und arbeiten, vor allem in den Nachbarländern Belgien, Niederlande, Österreich, Polen, Frankreich und der Schweiz. Aber auch aus Italien, Spanien, Ungarn, Polen, USA und der Ukraine kommen zahlreiche Freelancer. Einzelne Freiberufler kommen aber auch aus etwas “exotischeren” Ländern wie bspw. Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Malaysia, Thailand und Liechtenstein.
Knapp die Hälfte aller im Ausland lebenden Freelancer sind übrigens Deutsche, die aus privaten, geschäftlichen oder klimatischen Gründen im Ausland leben. Außerdem gibt es einige Dienstleister, die die deutsche Sprache während des Studiums in Deutschland erlernten oder im Ausland Germanistik studierten.
Wie nicht anders zu erwarten, werden unsere Freelancer im Ausland überwiegend für Projekte per Telearbeit engagiert, wohingegen bei den Freelancern, die in Deutschland leben, rund die Hälfte der Projekte vor Ort erfolgt.
Ungarns Freiberufler im Streik: Zwei Donaubrücken blockiert
Mehrere tausend empörte Freiberufler haben in Budapest zwei zentrale Donaubrücken blockiert. Auslöser des Protests war eine am selben Tag im Eilverfahren durchgezogene Änderung der Steuergesetze im Budapester Parlament. Die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban hat die neuen Sparmaßnahmen und zusätzlichen Steuerbelastungen durchgesetzt. Mehr als 300 000 freiberuflich Tätige dürften durch die Änderung betroffen sein, zum Teil mit erheblichen Auswirkungen.
Zur Demo aufgerufen hatte der bei der Parlamentswahl im April gescheiterte Oppositionskandidat Péter Márki-Zay. Neben der Besetzung der Margarethenbrücke (eine von neun Brücken über die Donau) zogen die Demonstranten auch durch mehrere Boulevards der Stadt. Bereits in den vergangenen Tagen hatte es Proteste gegeben.
Problematisch für viele Freiberufler ist die weitgehende Aufhebung der Pauschalbesteuerung, die ungarische Freiberufler seit 20 Jahren genießen. Ab 1. September sollen davon nur noch Einzelunternehmer profitieren, die Rechnungen ausschließlich an Privatpersonen ausstellen. Wenn nun beispielsweise ein Architekt nicht für private Haushalte, sondern etwa auch für eine Hausgemeinschaft oder für eine Firma Aufträge ausführt, muss er künftig höhere Steuern zahlen.
Artikel unserer Freiberufler: Fehler vermeiden bei der Softwareauswahl
Freelancer können mit einem kurzen Artikel in den Freelance-Market-News über ihre Arbeit berichten. Dieses Mal stellen wir Ihnen den IT-Strategieberater Nr. 86 aus Troisdorf vor, der mit 95 Euro/Stunde gelistet ist.
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Nach einer Untersuchung scheitern über die Hälfte aller IT-Projekte. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Als Sachverständiger für ERP/PPS-Systeme begleite und unterstütze ich deshalb kleine und mittelständische Unternehmen bei der Geschäftsprozessoptimierung, der neutralen EDV-gestützten Auswahl und Einführung umfassender Informationssysteme sowie Integration der IT-Sicherheit nach innen und nach außen.
Mein besonderer Vorteil ist neben der großen Erfahrung die EDV-gestützte Vorgehensweise. Durch Verwendung neutraler Fragenkataloge wird absolute Neutralität gewährleistet. In der von unabhängigen Experten entwickelten und gepflegten Datenbasis sind über 600 Anbieter mit mehr als 500 Software-Lösungen erfasst.
Durch eine 6-Stufen-Methode finde ich das für die Anforderungen meiner Kunden am besten geeignete System zu den geringstmöglichen Kosten. Aufgrund meiner Erfahrung und Vorgehensweise entfallen die typischen Fehler, die in einem solchen Auswahlverfahren sonst vorkommen.
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Freelance-Market-Witz des Monats: Pech bei der Bewerberauswahl
Der Aufsichtsrat hat beschlossen, einen Berater zu beauftragen, den Einstellungsprozess zu verbessern, da die Firma anscheinend zu oft ungeeignete Bewerber einstellt.
Bei seinem ersten Treffen mit dem Personalleiter zeigt ihm dieser einen riesigen Stapel Bewerbungen auf seinem Tisch. Der Personalleiter nimmt die Hälfte der Bewerbermappen und wirft sie in den Mülleimer.
Auf den verwunderten Blick des Beraters antwortet er: „Die haben alle Pech. Und Mitarbeiter, die Pech haben, können wir nicht gebrauchen.“
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