Massiver Bearbeitungsrückstand bei Corona-Entschädigungen für Freiberufler
Einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz haben nicht nur Arbeitnehmer sondern auch Selbstständige und Freiberufler, die von einer behördlich angeordneten Corona-Quarantäne betroffen sind.
Allerdings melden verschiedene Bundesländer einen erheblichen Rückstand bei der Auszahlung:
• So sind in Brandenburg insgesamt 84 463 Anträge auf Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Corona-Quarantäne eingegangen, von denen 18 392 noch offen sind. Bisher wurden 51 Millionen Euro ausgezahlt.
• In Sachsen ist der Rückstand anscheinend deutlich größer. So gingen bislang über 220 000 Anträge ein, die aktuell von 137 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) bearbeitet werden. Obwohl Sachsen bislang etwa 72 Millionen Euro ausgezahlt hat, ist der Bearbeitungsrückstand gewaltig.
• In Sachsen-Anhalt sind laut MDR von 110 000 Anträgen noch mehr als 20 000 unbearbeitet.
Beispielsweise berichtet die TAG24 aus Dresden von einem freiberuflichen Mediengestalter, der im April 2021 nach einem Kontakt mit einem Infizierten vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wurde. Da ihm in der 14-tägigen Isolation Einnahmen verloren gingen, stellte er im Mai 2021 einen Antrag auf Entschädigung nach §56 des Infektionsschutzgesetzes. Da er nach vier Monaten weder eine Eingangsbestätigung noch eine andere Information erhielt, rief er in Chemnitz an und fragte nach dem Bearbeitungsstand. Man konnte ihm lediglich den Eingang des Antrags bestätigen. Wann der Antrag bearbeitet werden würde, konnte man ihm aufgrund der großen Anzahl an Einsendungen nicht sagen. Er wurde um Geduld gebeten. Eine weitere Nachfrage im Januar 2022 ergab Ähnliches: “Man sei derzeit bei Anträgen im Januar 2021."
Wissenswertes zur Corona-Entschädigung:
• Die Entschädigungen gibt es künftig nur für Geboosterte: Die Gesundheitsministerkonferenz beschloss Ende März, dass die Länder ab dem 15. April 2022 nur noch Entschädigungsleistungen an Menschen mit Auffrischungsimpfung zahlen. “Denn mittlerweile hatten alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit und Gelegenheit, ihr Impfangebot sowie eine Auffrischungsimpfung wahrzunehmen”, sagte Gesundheits-Staatssekretär Michael Ranft. “Es stehen Corona-Impfstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung, landesweit werden Impfungen gegen Covid-19 angeboten.”
• Die Gesundheitsämter werden ab dem 1. Mai eine Corona-Isolation weiter anordnen, eine Quarantäne für Kontaktpersonen Infizierter aber nicht mehr.
• Seit Ende Juni 2021 sind Anträge zur Corona-Entschädigung nur noch online möglich.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05/2022 veröffentlicht.