Freelance-Market-News 01/2022
Liebe Leser,
ein neues, hoffentlich sorgenfreieres Jahr hat begonnen. Passend dazu machte uns die IHK-München auf mehrere steuerliche und rechtliche Vereinfachungen für Unternehmen ab 2022 aufmerksam, die wir Ihnen hier nicht vorenthalten möchten.
Neben Steuersenkungen für die Gastronomie und einer Steuerbefreiung für die Risikokapitalverwaltung gibt es jetzt eine Option zur Körperschaftsbesteuerung und längere Fristen bei der Investitionsbesteuerung und der Steuerabgabe.
Des Weiteren berichten wir von einer Studie der Personalberatung Robert Walters, der zufolge deutsche Unternehmen 2022 vermehrt Freiberufler beauftragen werden und wir untersuchen, wie realistisch die Profilangaben der Freelancer sind.
Zum Schluß zeigt Ihnen eine Vertriebstrainerin, wie Sie Ihren Vertriebserfolg steigern können und der Freelancer-Witz des Monats erzählt von einem Motivationstrainer im leeren Vortragssaal.
Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches 2022, viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Die wichtigsten Steueränderungen für Unternehmen ab 2022
Die Steuergesetzgebung auf Bundes- oder Landesebene hat für das Jahr 2022 einige Änderungen parat, die die IHK-München zusammengefasst hat.
Steuersatzsenkung für Gastronomie verlängert: Im Rahmen des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes wurden die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsleistungen für Speisen befristet bis 31. Dezember 2022 auf 7 Prozent gesenkt. Davon ausgenommen sind Getränke.
Steuerbefreiung für Wagniskapitalfonds: Im Rahmen des Fondstandortgesetzes wird die Steuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentvermögen auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds erweitert.
Option zur Körperschaftsbesteuerung: Mit dem “Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ vom 25. Juni 2021 wurde eine Option zur Körperschaftsbesteuerung eingeführt. Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften wird damit die Möglichkeit eingeräumt, ohne tatsächlichen Rechtsformwechsel ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Dies soll vor allem die internationale Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft stärken.
Verlängerte Fristen beim Investitionsabzug: Für Investitionsabzugsbeträge, die Firmen in nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2018 endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen hatten, wurde die Investitionsfrist bereits auf vier Jahre ausgedehnt, d. h. aber auch, Unternehmen müssten bis zum Ende des 2021 endenden Wirtschaftsjahres Investitionen vornehmen oder die Investitionsabzugsbeträge gewinnerhöhend auflösen. Die Investitionsfrist wurde nun auf fünf Jahre ausgedehnt, sodass auch Investitionen, die erst im vor dem 1. Januar 2023 endenden Wirtschaftsjahr vorgenommen werden, noch fristgerecht bleiben. Auch wurden die entsprechenden Fristen für Investitionsabzugsbeträge, wenn die Unternehmen diese in nach dem 31. Dezember 2017 und vor dem 1. Januar 2019 endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch nahmen auf vier Jahre erweitert, sodass solche Investitionen noch in den vor den 1. Januar 2023 endenden Wirtschaftsjahren möglich sind.
Verlängerung der Reinvestitionsfrist: Durch das “Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ wurde auch die Reinvestitionsfrist um zwei Jahre verlängert. Damit können Firmen Gewinne aus dem Verkauf bestimmter Wirtschaftsgüter steuerfrei als Rücklagen einstellen. Wenn die Reinvestitionsrücklage am Schluss des nach dem 28. Februar 2020 und vor dem 1. Januar 2021 endenden Wirtschaftsjahres noch vorhanden ist und aufzulösen wäre, wird die Reinvestitionsfrist und damit die Pflicht zur Auflösung der Rücklage auf das Ende des zweiten darauf folgenden Wirtschaftsjahres verschoben.
Abzugsteuermodernisierung: Durch das Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz vom 2. Juni 2021 wurde der Steuerabzug bei der Kapitalertragsteuer neu geregelt, um sich gegen Missbrauch und Betrug zu wappnen. Bei beschränkt Steuerpflichtigen wurden die Regeln zur Überlassung von Rechten an EU-Vorgaben angepasst.
Mitarbeiterbeteiligung: Durch das Fondstandortgesetz vom 3. Juni 2021 wurde die Mitarbeiterbeteiligung neu geregelt. Seit dem 1. Juli 2021 ist es für Beschäftigte in Start-ups und anderen Kleinunternehmen attraktiver Firmenanteile zu übernehmen. Auch wird der steuerfreie Höchstbetrag von 360 Euro auf 1440 Euro jährlich erhöht. Dies gilt ebenso für die Beiträge zu den Sozialversicherungen. Ferner werden die Einkünfte aus der Übertragung von Anteilen an den Unternehmen der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen erst später besteuert. Relevant können hier der Zeitpunkt des Verkaufs (spätestens aber nach zwölf Jahren) oder ein Arbeitgeberwechsel sein.
Pandemiebedingte Fristverlängerungen: Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen wurde bis zum 31. März 2022 verlängert
Erhöhung der steuerfreien Sachbezüge: Durch das Jahressteuergesetz 2020 steigt ab dem Jahr 2022 die Sachbezugsfreigrenze von 44 auf 50 Euro pro Monat.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2020: In bestimmten Fällen wird die Frist um drei Monate, also bis zum 31. Mai 2022, verlängert.
Frage des Monats: Wie realistisch sind die Profilangaben der Freelancer?
Da Freelancer pro Vorstellung eine feste Gebühr bezahlen, werden diese zu einer sachlich richtigen Darstellung ihrer Dienstleistung motiviert. Eine Übertreibung der eigenen Fähigkeiten hätte eine geringe Abschlussquote zur Folge, was zur Bezahlung unnötiger Vorstellungsgebühren führen würde.
Außerdem werden eventuelle Beschwerden von Nachfragern ernsthaft geprüft und der Freelancer wird aufgefordert, seine Angaben klarer/exakter zu formulieren. Ggf. wird der Freelancer von der weiteren Nutzung von Freelance-Market ausgeschlossen oder sein Profil bei Nichtverfügbarkeit pausiert.
Trotz COVID: Unternehmen werden 2022 mehr Freiberufler einsetzen
Laut einer Studie der Personalberatung Robert Walters werden deutsche Unternehmen auch 2022 vermehrt Freiberufler und Interim Manager beauftragen. Nachdem 2020 infolge der Pandemie die Nachfrage schlagartig zurückging, hatte sich der Markt bereits 2021 erholt.
So planen 85% der befragten Unternehmen in nächster Zeit Freelancer einzusetzen. Die wichtigsten Gründe sind vorübergehende Vertretungen angestellter Mitarbeiter (49%), organisatorische Umstrukturierungen (13%) und Digitalisierungs- und Automatisierungsprojekte (11%).
Laut Stephan Bart von Robert Walters gibt es inzwischen einen Mangel an Freelancern, im Gegensatz zu den Jahren davor, als es noch einen Überschuss an Freiberuflern gab. Die Unternehmen nutzen die Freelancer verstärkt, da sich auf dem Arbeitsmarkt aktuell nur schwer Mitarbeiter für Festanstellung rekrutieren lassen. Des Weiteren trauen Unternehmen noch nicht ganz der zukünftigen Wirtschaftsentwicklung und setzen daher lieber auf den Einsatz von Freiberuflern.
Artikel unserer Freiberufler: Erfolgstraining im Vertrieb
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel in den Freelance-Market-News darstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unsere Freelancerin Nr. 2147 (Kategorie 'Trainer', 75 Euro/h) aus Dielheim vor.
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Vertriebstraining mal anders! Meine Dienstleistungen umfassen Analyse, Beratung, Projektleitung sowie praxisnahe Trainingsmaßnahmen. Diese sind immer individuell angepasst für personal- und vertriebsorientierte Dienstleistungsunternehmen und dienen direkt der Steigerung des Vertriebserfolges. Dabei hilft mir meine 12-jährige Vertriebs- und Personalerfahrung sowie meine siebenjährige Tätigkeit als Trainerin.
Warum 'Vertriebstraining mal anders'? Ich trainiere deutschlandweit vor Ort mit Live-Telefonschulungen und Besuchsaktivitäten. Vorab führe ich, falls gewünscht, auch eine Analyse Ihrer bisherigen Vertriebsaktivitäten durch.
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Freelance-Market-Witz des Monats: Motivation für den Motivationstrainer
Ein Motivationstrainer steht in einem fast leeren Vortragssaal auf der Bühne und wartet noch ein paar Minuten in der Hoffnung, dass doch noch ein paar Zuhörer kommen. Dann spricht er die einzige Zuhörerin im Raum an: 'Ich glaube, Sie sind heute mein einziges Publikum, da kann ich meinen Vortrag immerhin ganz speziell auf Sie ausrichten und wir können es so lange diskutieren, wie wir wollen.'
'Es wäre mir trotzdem recht, wenn Sie nicht ganz so lange brauchen' meint da die Frau, 'ich bin nämlich die nächste Referentin'.
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