Webinar am 20.5.21: Gehaltsträgerschaft für Freelancer – gleichzeitig angestellt und frei
Während die meisten Selbstständigen lieber auf eigene Rechnung fakturieren, erreicht uns immer wieder die Frage, ob Freelancer sich vorübergehend auch für ein Projekt anstellen lassen können. Dies scheitert allerdings häufig daran, dass die beauftragende Firma dies nicht will.
Durch das exklusive Partnerschaftsabkommen mit der SKALIS Deutschland GmbH können die bei Freelance-Market gelisteten Selbstständigen die Gehaltsträgerschafts-Dienstleistung von SKALIS zu einem Vorzugspreis in Anspruch nehmen.
Wie die Gehaltsträgerschaft genau funktioniert, erfahren Sie in unserem kostenlosen Webinar am Donnerstag, 20. Mai 2021 von 12:00 - 12:45 Uhr. Zur Anmeldung klicken Sie einfach hier.
Die Arbeitsverhältnis-Form der “Gehaltsträgerschaft” wird bereits in vielen europäischen Ländern genutzt. SKALIS stellt dabei den Freelancer für ein oder mehrere Projekte ein. Der Freelancer erhält so die Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungen eines Angestellten. Die Trägergesellschaft (SKALIS) stellt die Leistungen des Freelancers dem Auftraggeber in Rechnung.
Für den Freelancer und den Auftraggeber kann das Modell der Gehaltsträgerschaft einige Vorteile haben: Keine Verwaltungsausgaben für Lohnabrechnungen und Arbeitslosenversicherung, keine Probleme mit Scheinselbstständigkeit, geringes Risiko für den Auftraggeber und regelmäßige Gehaltszahlung ohne Zahlungsverzögerungen.
Durch die exklusive Partnerschaft bietet SKALIS den bei Freelance-Market gelisteten Freiberuflern an, ihre bereits bestehenden Kundenaufträge einzubringen und dafür nur eine kleine Marge von 5 bis maximal 10% zu berechnen (abhängig von Dauer und Umsatz des Projekts). Freiberufler und Auftraggeber, die dieses Angebot nutzen möchten, gehen einfach auf die Skalis-Eingabemaske und profitieren vom speziellen Freelance-Market-Rabatt.
Falls Sie Anregungen haben oder unseren Newsletter abonnieren möchten, können Sie uns hier gerne eine Nachricht hinterlassen:
Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05/2021 veröffentlicht.