Bund unterstützt Freelancer mit bis zu 7500 Euro
Seit 9. Februar 2021 können Freelancer die “Neustarthilfe” des Bundes in Höhe von bis zu 7 500 Euro beantragen. Inzwischen wurden 42 000 Anträge gestellt und es wurden bereits 200 Mio. Euro ausbezahlt. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 coronabedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z. B. die Grundsicherung. Dabei wird die Neustarthilfe nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet.
Die Förderung können Soloselbständige aller Branchen beantragen, die
● ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben,
● weniger als einen Vollzeit-Angestellten beschäftigen und
● keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben.
Derzeit können nur Personen einen Antrag auf Neustarthilfe stellen, die ihre Umsätze als freiberuflich Tätige oder als Gewerbetreibende für die Berechnung zugrunde legen können. Später soll das gleiche Antragsverfahren auch für sonstige Soloselbständige und alleinige Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft möglich sein.
Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe ist Januar bis Juni 2021. Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird, maximal aber 7 500 Euro. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss in einer einzigen Überweisung ausgezahlt, bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum feststehen. Danach, also ab Juli 2021, wird die Höhe der Neustarthilfe auf Basis des tatsächlich realisierten Umsatzes von Januar bis Juni 2021 berechnet. Diese Endabrechnung ist bis spätestens 31. Dezember 2021 zu erstellen. Die soloselbständige Person darf die als Vorschuss gewährte Neustarthilfe in voller Höhe behalten, wenn sie Umsatzeinbußen von über 60 Prozent hatte.
Hier geht es zur Beantragung auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 03/2021 veröffentlicht.