Leserbrief: Komplizierter “Vereinfachter Antrag auf Arbeitslosengeld II”
Auf unseren Artikel “Vereinfachter Antrag auf Arbeitslosengeld II für Selbstständige“ erhielten wir von unserem Freelancer Bernd A. folgenden kritischen Leserbrief:
Nach Beantragung der ÜBH II, die ja nur die Fixkosten abdeckt, habe ich am 16.11.2020 die Grundsicherung ALG II beantragt, da man “im vereinfachten Verfahren weitere Förderung erhalten könne”. Hintergrund ist, dass ich den beschlossenen „Unternehmerlohn“ nicht beantragen kann wegen “Nichterfüllung der Kriterien zur Antragsberechtigung”.
Der erste Schritt war recht schnell erledigt: Die notwendigen Formularsätze sind als beschreibbare pdf-Formulare auf der Website der Agentur für Arbeit schnell zu erhalten.
Ich habe die ausgefüllten Formulare und die erforderlichen, weiteren Anlagen per Upload am 16.11.2020 eingereicht. Am 18.11.2020 erhielt ich eine persönliche E-Mail einer Sachbearbeiterin, die den Versand weiterer Unterlagen avisiert.
Am 19.11. 2020 erfolgte die Zustellung dieses Schreibens, begleitet von weiteren Formularen und Merkblättern (gefühlt 0,5 bis 1 cm dick). Von einem “vereinfachten Verfahren” kann allerdings keine Rede sein: So beschäftigte ich mich jetzt mit Fragebogen „Arbeitspakete 1 und 2“ für das Jobcenter, Kopie aller Kontoauszüge der letzten 3 Monate und vielen weiteren Unterlagen eines Arbeitssuchenden.
Nach Abwägung der Sachlage, habe ich mich entschieden, das Jobcenter anzuschreiben, um den Hintergrund des Antrags zu schildern, insbesondere mit dem Augenmerk darauf, dass ich nicht arbeitssuchend bin und ich mir unter einem “vereinfachten Verfahren” etwas anderes vorstelle.
Am 10.12.2020 erhielt ich die Antwort: „Sie haben einen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II gestellt. Mit Schreiben vom 17.11.2020 habe ich Sie aufgefordert folgende Unterlagen einzureichen: … Bis heute liegen mir die Unterlagen nicht vor.“ Ich werde dann aufgefordert, die Unterlagen „spätestens bis zum 27.12.2020 nachzureichen“ .
Die Sachbearbeiterin ist erkennbar nicht auf mein Schreiben eingegangen! Soweit zum “vereinfachten Verfahren”!
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 01/2021 veröffentlicht.