Freelance-Market-News 06/2020
Liebe Leser,
die Corona-Krise klingt langsam ab. Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt inzwischen nur noch bei wenigen Hundert – also nur noch einem Bruchteil der 6813 Neuinfektionen, die wir beispielsweise noch am 2. April hatten. Auch die Wirtschaft scheint sich langsam zu erholen und auch bei Freelance-Market hat die Zahl der Vermittlungen fast schon wieder das Vorkrisenniveau erreicht.
So diskutieren wir in diesen News, welche langfristigen Veränderungen nach der Krise bleiben, wie Freiberufler und Selbstständige im Falle einer Quarantäne oder Corona-Erkrankung gesetzlich abgesichert sind und ob Mitarbeiter trotz Quarantäne weiterarbeiten müssen.
Danach beschreiben wir die geänderten Bedingungen, die für Unternehmen gelten, die Kurzarbeit beantragen und wie lange Firmen für Mitarbeiter aufkommen müssen, die sich zu Hause um ihre Kinder kümmern.
Anschließend haben wir noch ein paar Artikel, die zur Abwechslung mal nichts mit COVID-19 zu tun haben: Wir starten mit einem Artikel zu Freelance-Market in der IHK-Zeitschrift und eine freiberufliche Suchmaschinen-Optimiererin erklärt dann, wie Sie Ihre Internetseite testen können, um gut bei Google gefunden zu werden. In unserem Freelancerwitz geht es zum Abschluss noch um einen Mitarbeiter, der den Begriff Heimarbeit etwas zu wörtlich nimmt.
Ich wünsche Ihnen trotz der Corona-Krise viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Leitartikel: Überwinden wir die Coronakrise?
Bislang war 2020 ohne Zweifel ein herausforderndes Jahr! Aber durch diese Widrigkeiten haben wir auch wiederentdeckt, was uns wichtig ist.
Verbindung, Kontakt und Freiheit sind das, wonach wir uns alle sehnen. Viele von uns haben erkannt, dass es nicht die materiellen Dinge sind, die wichtig sind, sondern die menschliche Interaktion. Wenn wir zusammenhalten und uns gegenseitig helfen, werden wir die Krise durchstehen.
COVID-19 verändert gerade unsere Zukunft. Schnell akzeptieren wir neue Technologien, wie künstliche Intelligenz, Roboter und die Arbeit von zu Hause aus. Viele von uns erkennen gerade, wie einfach und bequem es ist, nicht jeden Tag ins Büro fahren zu müssen. Wir mussten uns schnell mit verschiedenen Technologien vertraut machen, die es uns ermöglichen, aus der Ferne zu arbeiten, uns weiterzubilden und die Freizeit zu verbringen. Mitarbeiter, Selbstständige, Lehrer und Schüler mussten lernen, Online-Plattformen zu nutzen.
Was uns COVID-19 gezeigt hat, ist, dass das Arbeiten und Lernen von zu Hause aus nicht nur möglich, sondern auch praktikabel ist. Während wir uns von der Pandemie erholen, werden sich viele Unternehmen dazu entschließen, Mitarbeiter und Freie, zumindest zum Teil, von zu Hause aus arbeiten zu lassen.
Dies wird zum Beispiel auch auf den Immobiliensektor Auswirkungen haben. Da die Unternehmen weniger Beschäftigte in ihren Büros haben und sich einige kleine Unternehmen vielleicht nie wieder erholen, wird der gewerbliche Immobilienmarkt wohl schrumpfen. Andererseits könnten Wohnungen begehrter werden, die sich in schöner Lage befinden und über ein voll ausgestattetes Home-Office verfügen.
Auch der Transportsektor, einschließlich Automobilbranche und Luftfahrtindustrie, werden von den Veränderungen betroffen sein. Wenn weniger Menschen täglich zur Arbeit oder zur Schule pendeln, könnten einige Verkehrsinfrastrukturprojekte nicht mehr so erforderlich erscheinen, wie dies noch 2019 der Fall war.
In den letzten Wochen haben wir uns Technologien zu eigen gemacht, die den Einstieg in die 'Zukunft der Arbeit' bedeuten. Es wird mehr Flexibilität, mehr Online-Plattformen und eine zunehmende Zusammenarbeit dank der neuen Möglichkeiten geben.
Dabei gilt es zu verhindern, dass eine digitale Kluft entsteht: Während große Teile Deutschlands über eine gute Breitband-Infrastruktur verfügen, gibt es Orte, an denen es schwierig ist, einen vernünftigen Internet-Anschluss zu bekommen.
Wir haben zwar den Coronavirus noch nicht besiegt, aber es gibt Licht am Ende des Tunnels. Vielleicht stehen wir ja nach der Krise besser da als zuvor. Aber wir dürfen unsere Rechte und unsere Privatsphäre nicht außer Acht lassen und Politik und Gesetzgebung müssen Schritt halten.
Freiberufler und Selbstständige: Gesetzliche Absicherung bei Quarantäne und Corona-Erkrankung
Selbstständige und Freiberufler gehen im Fall einer offiziell verhängten Quarantäne nicht leer aus. Sie erhalten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten Geld für ihren Verdienstausfall. Freiberufler und Selbstständige müssen sich dazu persönlich direkt an das Gesundheitsamt wenden, um eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall zu erhalten. Diese Entschädigung wird nach den letzten Jahreseinnahmen, die beim Finanzamt gemeldet wurden, berechnet.
Wer sich als Selbstständiger mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld versichert hat, bekommt ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung Krankengeld. Dabei ist es unerheblich, ob diese mit dem Coronavirus in Verbindung steht.
Wenn Freiberufler und Selbständige tatsächlich am Coronavirus erkranken, haben sie somit möglicherweise sowohl Anspruch auf eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall wegen Quarantäne als auch auf Krankengeld. Viele Gesundheitsämter sehen das allerdings noch anders, so dass dieser Anspruch möglicherweise rechtlich durchgesetzt werden muss.
Unternehmen: Hürden für Kurzarbeit während Corona-Krise gesenkt
Firmen, die die Arbeitszeit verringern müssen, weil Lieferungen oder Aufträge ausfallen, können Kurzarbeit beantragen. Das gilt auch, wenn der Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss.
Zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft hat die Bundesregierung die Hürden für Kurzarbeitergeld gesenkt. Es kann jetzt bereits beantragt werden, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher mussten es mindestens 30 Prozent sein. Auch Leiharbeiter können jetzt Kurzarbeitergeld bekommen.
Wenn Kurzarbeitergeld bewilligt wird, bekommen die Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nun vollständig erstattet, die sie normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen. Bisher wurden die Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden nur zu 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Unternehmen: Mitarbeiter in Quarantäne – Was nun?
Wenn die Quarantäne offiziell vom Gesundheitsamt angeordnet wurde, zahlt in der Regel der Arbeitgeber den Lohn für längstens sechs Wochen weiter. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz. Es verpflichtet den Arbeitgeber den Lohn weiter zu bezahlen, dieser wird aber im Nachhinein wieder von den Behörden erstattet. Welche Behörde zuständig ist, regelt das Landesrecht – meist ist es das Gesundheitsamt. Die Arbeitgeber haben drei Monate lang Zeit, den Anspruch gegenüber den Behörden geltend zu machen.
Wer eine Tätigkeit hat, in der Home-Office-Arbeit möglich ist und seine Arbeitsmittel zur Verfügung hat, muss auch in Quarantäne von Zuhause aus arbeiten – mit Dienstlaptop und sämtlichen Unterlagen theoretisch sogar von der Isolierstation im Krankenhaus. Das gilt allerdings nur, solange der Mitarbeiter nicht infiziert und damit offiziell krankgeschrieben ist.
Arbeitnehmer dürfen bei einer Kita-Schließung zu Hause bleiben, da ihnen kein Nachteil entstehen darf, wenn sie ohne eigenes Verschulden nicht zur Arbeit kommen können. In der derzeitigen Krisensituation müsste eine Lohnfortzahlung bis zu 20 Tagen noch im gesetzlichen Rahmen sein. Bei einer längeren Kita- oder Schul-Schließung besteht aus rechtlicher Sicht allerdings kein Anspruch auf bezahlte Freistellung. Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen, haben somit auch keinen Gehaltsanspruch. Arbeitsminister Hubertus Heil appellierte allerdings an die Arbeitgeber, die Möglichkeiten der Lohnfortzahlung im Betreuungsfall großzügig auszugestalten.
Freelance-Market im IHK-Magazin
Das IHK Magazin Wirtschaft berichtet in seiner aktuellen Ausgabe in einem eigenen Artikel über die Auszeichnung zum 'Focus Top Personaldienstleister 2020'. Hierfür erhielten wir zahlreiche Glückwünsche.
Für die Erhebung der FOCUS Top Personaldienstleister 2020 wurden neben Freiberuflern auch 2000 Führungskräfte in Unternehmen befragt. Eine Berichterstattung ist auch im 'Sonderheft Focus-Business Gehalt & Karriere 2020” zu finden, das bereits am 19. Mai 2020 erschienen ist.
Artikel unserer Freiberufler: Werden Sie online sichtbar!
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem Artikel im Freelance-Market-Newsletter kurz vorstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unsere Freelancerin 19657 aus Mainhardt/Baden-Württemberg vor. Die Beraterin für Suchmaschinenoptimierung ist auf Online-Marketing, Content-Marketing und SEO spezialisiert.
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Die Deutschen verbringen mehr Zeit als je zuvor online. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts sind sie meist auf der Suche nach Produkten und Dienstleistungen. Für Sie bedeutet das, dass Ihre Interessenten Sie online suchen. Aber finden sie Sie auch?
Der Einstieg in die Online-Suche erfolgt meistens über Suchmaschinen, wie Google. Wenn Sie dort nicht gefunden werden, überlassen Sie Ihrer Konkurrenz das Geschäft. Deshalb gilt: Werden Sie online sichtbar! Mit Suchmaschinenoptimierung (SEO) von enlinea.
Als SEO-Beraterin analysiere ich Ihre Website und definiere technische und inhaltliche Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Suchmaschinenrankings. Als SEO-Texterin erstelle ich Texte für Sie, die Ihre Leser und Suchmaschinen gleichermaßen begeistern.
Gerne führe ich – unverbindlich und kostenfrei – eine erste SEO-Analyse Ihrer Website für Sie durch. Sprechen Sie mich an!
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Freelance-Market-Witz des Monats
Der Projektleiter zum Teammitglied: 'Warum kommen Sie denn erst jetzt zur Arbeit?'
'Sie haben doch gestern gesagt, ich soll die Zeitung doch bitte zu Hause lesen!'
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