Keine Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge mehr
Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wird abgeschafft. Damit müssen alle Arbeitgeber in Deutschland sowie die Freiberufler, die selbst für den Abschluss ihrer Sozialversicherungen verantwortlich sind, die Sozialbeiträge für die Mitarbeiter oder für sich selbst nicht mehr im laufenden sondern erst im Folgemonat abführen.
Die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge kann nur dann erfolgen, wenn ein Unternehmen aufgrund der aktuellen Krise in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gerät und, wenn nach Einzug der Sozialversicherungsabgaben ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten eintreten würden.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05/2020 veröffentlicht.