Freelance-Market-News 05/2020
Liebe Leser,
durch die Corona-Krise sind gerade Unternehmen und Freiberufler in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Immerhin öffnen jetzt Bund und Länder (und zum Teil auch die BfA, Rentenversicherung, EU und Gemeinden) den Geldhahn, um die Krise abzufedern. So berichten wir über die neu eingeführte BAFA-Beratung, bei der nahezu jeder Soloselbstständige und Unternehmer eine zu 100% geförderte Beratung erhalten kann.
Danach geben wir Ihnen verschiedene praktische Tipps zur Krisenbewältigung. Wir starten bezüglich der Stundungsmöglichkeiten der Steuervorauszahlungen. Weiter geht es mit der Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, Corona-Kredite für Unternehmen, Beantragung von Kurzarbeitergeld und Informationen, welche Dienstreisen in Coronazeiten möglich sind. Auch erklären wir Ihnen, was bei ehrenamtlichem Engagement während einer Unterbeschäftigung zu beachten ist.
Danach haben wir noch ein paar Artikel, die zur Abwechslung mal (fast) nichts mit COVID-19 zu tun haben: Wir berichten von den Reaktionen auf die Auszeichnung 'FOCUS Top Personaldienstleister 2020' an Freelance-Market und eine freiberufliche Statistikerin erklärt, wie man Analysen in der Pharmaforschung macht. In unserem Freelancerwitz am Schluss geht es dann noch um einen Berater, der einem Bauern bei der Spargel-Ernte hilft.
Ich wünsche Ihnen trotz der Corona-Krise viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Bundeswirtschaftsministerium verschenkt 4000-Euro-Beratung
Das Bundeswirtschaftsministerium bezahlt jetzt an von Corona betroffene Selbstständige und Freiberufler eine viertägige Unternehmensberatung im Wert von 4000 Euro. Die Beratung kann beispielsweise genutzt werden, um neue Einnahmequellen zu entwickeln, Geschäftsmodelle umzustellen oder interne Prozesse zu digitalisieren. Die Beratungsleistung kann aufgrund der Corona-Pandemie auch vollständig auf Distanz erfolgen.
Der Selbstständige kann sich selbst den passenden Unternehmensberater aussuchen. Der Berater muss lediglich bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gelistet sein. -> Suche nach BAFA-Beratern bei Freelance -Market
Über das BAFA bezahlt das Ministerium bis zu 4000 Euro Beratungskosten direkt an den ausgewählten Berater. Es muss also weder Geld ausgelegt werden, noch ist ein Eigenanteil zu bezahlen (100-Prozent-Förderung). Mehr Informationen für Berater und Ratsuchende finden Sie auf dem Merkblatt der BAFA.
Bundesweite Dienstreisen in Coronazeiten grundsätzlich erlaubt
Frau Wolf* schreibt uns: 'Ich bin schon lange im Verteiler der Freelance-Market-News und freue mich immer über die guten Infos. Meine Frage: Als Freiberuflerin möchte ich in der kommenden Woche von Baden-Württemberg nach Bayern reisen, um dort Gespräche mit Kunden zu führen. Die Termine sind noch nicht bestätigt. Wie gehe ich am besten vor? Brauche ich einen Nachweis über einen bestätigten Kundentermin? Reicht meine Visitenkarte? Muss ich die Kundenadresse angeben?'
Bisher hat die Bundesregierung kein Verbot für Dienstreisen ausgesprochen, d. h. Dienstreisen im Inland sind nach wie vor erlaubt. Auch gibt es keine Regelungen, dass ein Nachweis der Dienstreise vorgelegt werden muss und dass dies in einer bestimmten Form zu erfolgen hätte. Es mag aber bei einer eventuellen Kontrolle nützlich sein, wenn man etwas Schriftliches in der Hand hat, bspw. eine ausgedruckte E-Mail mit der Kundenadresse.
Auch wenn Dienstreisen offiziell erlaubt sind, ist natürlich immer zu überlegen, ob diese zur Zeit wirklich notwendig sind. Bitte informieren Sie sich auch, ob es sich um ein Risikogebiet handelt.
Bitte klären Sie, welche Hotels noch geöffnet sind. In Bayern dürfen Hotels übrigens ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke beherbergen.
Während der Reise sollte man Desinfektionsmittel und Mund-Nase-Schutz mitführen und regelmäßig verwenden. Darüber hinaus sollte man einen Mindestabstand zu seinen Geschäftspartnern einhalten.
*: Frau Wolf ist bei uns seit 2005 als Marketing-Freelancerin registriert.
Gastbeitrag von Gabriele Knödler-Bittner: Versicherungsschutz – Ehrenamt während Unterbeschäftigung und Kurzarbeit
Auch wenn Sie sich während der Kurzarbeit aufgrund Corona ehrenamtlich engagieren, müssen Sie bestimmte, für das Ehrenamt geltende Rahmenbedingungen einhalten, um den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu genießen. Dabei gilt: Das Ehrenamt muss freiwillig, unentgeltlich und kontinuierlich sein, auf organisierte Weise ausgeübt werden und anderen zu Gute kommen.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt außerdem nur, wenn sich der Unfall in direktem Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auf dem Weg von zu Hause zum Ehrenamt oder zurück ereignet.
Ein Tipp: Klären Sie den rechtlichen Status der Gruppe, für die Sie ehrenamtliches Engagement leisten, in Bezug auf den Versicherungsschutz.
Für ein Engagement im Rahmen von privaten Aktivitäten, z. B. Nachbarschaftshilfe oder Ähnliches, gilt der gesetzliche Versicherungsschutz nicht.
Stundung der Steuervorauszahlungen für Freelancer und Kleinunternehmer
Coronabetroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern stellen. Auch die Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer können auf Antrag herab- oder ausgesetzt werden. Die vereinfachte Stundungsregelung gilt allerdings nur für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer.
Beim Finanzamt kann auch beantragt werden, dass die durch die Krise entstandenen Zinsen oder zinsähnliche Instrumente (Säumniszuschläge, Stundungszinsen o. Ä.) erlassen werden. Soweit es durch die Corona-Krise zu Verspätungen bei der Abgabe von Steueranmeldungen kommen sollte, sind die Finanzämter gebeten worden, etwaige Verspätungszuschläge zu erlassen. Die Anträge sollen beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Näheres hierzu auf der (Internetseite des Bundesfinanzministeriums).
Keine Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge mehr
Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wird abgeschafft. Damit müssen alle Arbeitgeber in Deutschland sowie die Freiberufler, die selbst für den Abschluss ihrer Sozialversicherungen verantwortlich sind, die Sozialbeiträge für die Mitarbeiter oder für sich selbst nicht mehr im laufenden sondern erst im Folgemonat abführen.
Die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge kann nur dann erfolgen, wenn ein Unternehmen aufgrund der aktuellen Krise in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gerät und, wenn nach Einzug der Sozialversicherungsabgaben ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten eintreten würden.
KfW: Corona-Kredite für Unternehmen
Für Unternehmen hat die Bundesregierung schnelle Kredite zugesichert. Gewerblichen Unternehmen sowie freien Berufen stehen ab sofort drei Hilfsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu Verfügung. Die KfW übernimmt dabei 80% des Risikos für große Unternehmen und 90% des Risikos für kleine und mittlere Unternehmen, was die Chancen auf eine Kreditzusage erhöht.
Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.
Drei Förderinstrumente stehen zur Verfügung:
• KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
• KfW-ERP-Gründerkredit für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
• KfW-Sonderprogramm 2020 - Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. Euro.
Anträge können ab jetzt über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird sichergestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.
Welche Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Grundsätzlich haben Freelancer keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG). Dasselbe gilt, wenn ein Selbstständiger eine GmbH führt und lediglich sich selbst als Geschäftsführer angestellt hat. Bei allen anderen Unternehmen können Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt werden, falls mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG. In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld während der Corona-Pandemie gibt es auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
FOCUS Top Personaldienstleister 2020: Freelance-Market erhält zahlreiche Gratulationen
Zur Auszeichnung zum 'Top Personaldienstleister 2020' erreichten uns zahlreiche Glückwünsche. Beispielsweise ist Dr. Gomm von Philip Morris Research von der 'schnellen Auffassungsgabe und Freundlichkeit' unserer Freelancer begeistert und Frau Jannsen vom Forum Verlag Leipzig lobt Freelance-Market als 'fachlich und personell sehr gut strukturierte Börse, die sie nur weiterempfehlen kann'. Auch von Freelancer-Seite erhielten wir sehr positives Feedback: So bedankte sich der Projektmanager Dr. Fronius bei uns über die professionelle Unterstützung und die Bürodienstleisterin Frau Teege ist von den vielen tollen Projekten begeistert.
Über die Verleihung in der Kategorie 'Freelancer-Vermittlung“ sagt Dr. Rainer Kurz: “Wir haben unser Ranking vor allem unseren zahlreichen Kunden aus Industrie (19%), Baubranche (11%) und Agenturen (9%) aber auch zahlreichen Ingenieurbüros, Beratungsunternehmen und Start-Ups zu verdanken, für die wir inzwischen seit 16 Jahren erfolgreich passende Freelancer finden. Ein Dank gebührt natürlich auch unseren hervorragenden Freelancern aus 45 Branchen, die zum Teil schon seit mehr als zehn Jahren bei uns gelistet sind.'
Für die Erhebung der FOCUS Top Personaldienstleister 2020 wurden neben Freiberuflern auch 2000 Führungskräfte in Unternehmen befragt. Die Entscheider konnten bis zu zehn ihnen bekannte Personaldienstleister bewerten. Zu diesem Zweck erhielten sie eine Liste von knapp 2000 Personaldienstleistern. Die Interviews erfolgten durch das Marktforschungsunternehmen Statista im Auftrag des Nachrichtenmagazins Focus.
Statista berücksichtigte bei der Auswertung sowohl die Häufigkeit der Nennung als auch die Beurteilungen in den diversen Bewertungsbereichen. Dazu wurden in den Bereichen Qualität, Güte der Profile, Service-Qualität, Vermittlungsgeschwindigkeit und Preis-Leistungsverhältnis Schulnoten von 1 bis 6 vergeben.
Das Sonderheft Focus-Business “Gehalt & Karriere 2020” wird am 19. Mai 2020 erscheinen. Es ist im Zeitungshandel und online für 6,90 € erhältlich.
Artikel unserer Freiberufler: Statistische Analyse in der Pharmaforschung
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel in den Freelance-Market-News darstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen eine Statistikerin (Freelancer-Nr. 779) aus Köln vor, die mit 65 Euro pro Stunde gelistet ist.
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Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Ihnen einen Einblick in das Tätigkeitsfeld eines Statistikers geben, der für pharmazeutische Unternehmen sowie Auftragsforschungsinstitute im Pharmabereich tätig ist. Seit meinem Statistik-Diplom habe ich gut 20 Jahre Berufserfahrung erworben und mich auf Aufgabenstellungen des Datenmanagements und der Biometrie, auf medizinische Literaturrecherche sowie die Erstellung von SAS-Programmen für spezielle Fragestellungen spezialisiert.
Im Bereich der Planung von Studien der klinischen Forschung und des Marketings biete ich Ihnen Unterstützung bei der Auswahl der optimalen statistischen Methoden. Weiterhin überprüfe ich Datenerhebungsbögen auf Auswertbarkeit und organisiere die Datenerfassung und -validierung.
Ich biete Ihnen die Erstellung von statistischen Analyseplänen, die statistische Evaluierung (Rohdaten, Listings, Tabellen und Graphiken, Durchführung statistischer Tests) und die Interpretation der Ergebnisse aus statistischer Sicht. In Kooperation mit einem erfahrenen Mediziner biete ich Ihnen die Einordnung der Ergebnisse in den medizinischen Zusammenhang und die medizinische Bewertung. Gerne übernehme ich auch die Qualitätskontrolle der in Ihrem Hause erstellten statistischen Unterlagen und Publikationen.
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Freelance-Market-Witz des Monats: Berater bei der Spargelernte
Ein freiberuflicher Berater musste gerade im Eiltempo eine komplette Firmen-IT auf Heimarbeitsplätze umstellen und fühlt sich immer noch völlig gestresst.
Um wieder zu sich zu finden, entschließt er sich einen ganzen Monat alleine auf einem Bauernhof bei der Spargelernte mitzuhelfen. Der Bauer, der weiß, wie überarbeitet der Berater ist, bittet ihn, Spargel zu sortieren. Nach einer Stunde kommt der Bauer wieder und sieht, dass der Berater völlig entnervt ist.
'Was ist das Problem?', fragt der Bauer erstaunt, 'das ist doch eine ganz leichte Arbeit! Die dicken Spargel kommen nach links und die dünnen nach rechts.'– 'Das ist viel stressiger als mein Beruf', meint da der Berater. 'In meinem Job muss ich zwar viele Entscheidungen treffen, aber nicht jede Sekunde.'
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